LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5798 07.05.2014 Datum des Originals: 06.05.2014/Ausgegeben: 12.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2203 vom 9. April 2014 der Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk und Klaus Voussem CDU Drucksache 16/5581 Ist die Zusage zusätzlicher 18,4 Millionen Euro Landeszuschüsse für die Archäologische Zone Köln mit den Sparzielen des Effizienzteams der rot-grünen Landesregierung vereinbar? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2203 mit Schreiben vom 6. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Stadt Köln hat in einer Pressemitteilung am 8. April 2014 mitgeteilt, dass das Land Nordrhein -Westfalen seine Förderzusage für die Archäologische Zone in Köln um zusätzliche 18,4 Millionen Euro deutlich erhöht habe. Statt mit bisher 14,3 Millionen Euro hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr eine Zuschusszusage bis zu einer Höhe von 32,7 Millionen Euro erteilt. Der SPD-Landtagsabgeordneter Martin Börschel konnte diese Zusage im Rathaus ankündigen. Rund 80 Prozent der förderungsfähigen Kosten der Archäologischen Zone wolle das Land aus Städtebauförderungsmitteln bezuschussen. Für die Stadt Köln bedeute die neue Förderzusage eine deutliche Entlastung ihres Finanzanteiles für dieses Projekt. Bisher wurde mit einem Eigenanteil der Stadt Köln von 37,5 Millionen Euro gerechnet. Dieser werde sich nunmehr auf eine Summe von „um die 30 Millionen Euro“ reduzieren. Der Kölner Oberbürgermeister dankte insbesondere dem Landtagsabgeordneten Martin Börschel für sein Engagement . Der Landtagsabgeordnete Martin Börschel ist in seiner Funktion als haushalts- und finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Mitglied im sogenannten Effizienzteam der Landesregierung , das im Landeshaushalt seit über drei Jahren nach Einsparpotential sucht. Ein Vorschlag des Effizienzteams war die Umstellung der Denkmalförderung des Landes von einer Zuschuss- auf eine Darlehensförderung. Mit den Haushalten 2013 und 2014 wurden die Ansätze beim Denkmalschutz um fast 10 Mio. Euro auf 2,9 Mio. Euro gekürzt. Hierzu gehören LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5798 2 auch die Ansätze zur Bodendenkmalpflege. Bisherige Praxis ist es, dass die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen für archäologische Denkmalpflege zuständig sind, die Stadt Köln kümmert sich dagegen selbst um ihr Gebiet. 1. Ist die Erhöhung der Förderzusage für die Archäologische Zone Köln von 14,3 Mio. Euro auf 32,7 Mio. Euro zutreffend? (Falls zutreffend, warum?) Nach der aktuellen baufachlichen Prüfung haben sich die zuwendungsfähigen Ausgaben von 17,9 Mio. € mit einer Förderung von 14,3 Mio. € auf zuwendungsfähige Ausgaben von 40,9 Mio. € mit einer Förderung von 32,7 Mio. € erhöht. Das Ministerium hat daher entschieden, die Zuwendung nach Maßgabe des Haushalts entsprechend zu erhöhen. 2. In welcher Höhe wird die Archäologische Zone Köln aus dem Landeshaushalt ge- fördert? (Bitte unter genauer Angabe der Haushaltsstellen.) Die Förderung erfolgt in Höhe von 32,7 Mio. € in vollem Umfang aus dem Landeshaushalt. Sie wird nach Maßgabe des Haushalts wie folgt finanziert: - Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände für die Förderung von Maß- nahmen zur Stadterneuerung (Kapitel 09 500 Titel 883 11) - Finanzhilfen des Bundes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Kapitel 09 500 Titel 883 22) - Zuweisungen zur Förderung von Maßnahmen der Stadterneuerung (Kapitel 20 030 Titel 883 11) 3. In welcher Höhe wird die archäologische Denkmalpflege in den übrigen Gebieten des Landes gefördert? (Bitte unter genauer Angabe der Haushaltsstellen.) Die Förderung bodendenkmalpflegerischer Maßnahmen der Landschaftsverbände Rheinland mit 905.000 € und Westfalen mit 700.000 €, der Stadt Köln mit 335.000 € sowie der archäologischen Landesausstellung mit 60.000 € ist im Kapitel 09 510 Titel 633 10 im Jahr 2014 mit Gesamtausgaben von 2.000.000 € veranschlagt. 4. Welche inhaltliche Begründung liegt der Erhöhung der Förderzusage um 18,4 Mio. Euro zu Grunde? Die bauliche Verdichtung des Rathausplatzes mit der hochrangigen Architektur des Museumsbaus schafft an diesem Platz eine besondere städtebauliche Qualität und ist entwicklungsgeschichtlich im Zusammenhang mit dem Wallraff-Richartz-Museum, dem historischen Rathaus und weiteren Kulturbauten entlang der via culturalis zu sehen. Grundlage der Landesförderung ist der Projektteil der Archäologischen Zone ohne Museumsneubau. Die Denkmalverträglichkeit der Baustatik und Gründung ist durch eine optimierte Planung nachgewiesen worden. Der Stand der Ausstellungsplanung und des Betriebskonzeptes ist in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Rheinland unter Einbeziehung eines wirkungsvollen Lenkungskreises soweit gediehen, dass eine erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens gesichert ist. Wegen des hohen Landesinteresses an dieser prioritären städtebaulichen Gesamtmaßnahme in Köln wird die Zuwendung erhöht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5798 3 5. Wie beurteilt das Effizienzteam die Erhöhung der Förderzusage der Landesregierung ? Das Effizienzteam beurteilt keine Entscheidungen der Landesregierung. Es ist vielmehr ein Gremium, das den Haushalt mit Unterstützung interner und externer Mitarbeiter auf Einsparpotentiale hin analysiert und Vorschläge für Einsparungen erarbeitet. Die Entscheidung darüber , welche Einsparungen im jeweiligen Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden, trifft die Landesregierung. Überdies ressortiert der Vollzug des Haushalts in der Städtebauförderung beim MBWSV.