LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/580 13.08.2012 Datum des Originals: 10.08.2012/Ausgegeben: 17.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 256 vom 19. Juli 2012 der Abgeordneten Yvonne Gebauer und Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/391 Wie viele von Eltern gewünschte weiterführende Schulen werden gegenwärtig infolge des schwarz-rot-grünen Schulkonsenses im Kreis Gütersloh geschlossen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 256 mit Schreiben vom 10. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die demographischen Entwicklungen führen in vielen Kommunen dazu, dass einzelne Schulangebote nicht aufrechterhalten werden können. Daher hat die Politik in den vergangenen Jahren intensiv diskutiert, wie die schulischen Angebote ausgestaltet werden sollen, um zukünftig einerseits gerade in ländlichen Kommunen ein weiterführendes Schulangebot zu sichern und andererseits qualitativ hochwertige Bildung zu gewährleisten. Durch den Schulkonsens von CDU, SPD und Grünen ist mit der Sekundarschule eine zusätzliche Schulform eingeführt worden, die auf einige der sich aus der Demographie sowie aus einem veränderten Elternwahlverhalten ergebenden Erfordernissen Antworten gibt. Gleichzeitig hat jedoch unter anderem die innere Ausgestaltung dieser Schulform, die mangelnde Einbindung der Betroffenen an den bestehenden Schulen sowie die im Vergleich zu den anderen Schulformen privilegierte Ausstattung der Sekundarschulen dazu geführt, dass in den Kommunen in großer Zahl qualitativ hochwertige Schulen geschlossen werden, die nicht von demographiebedingter Schließung bedroht waren oder sind. Gegenwärtig werden von Schulträgern vielfach Schulangebote geschlossen, die ausweislich der hohen Anmeldezahlen in den Eingangsklassen von den Eltern gewünscht werden. Verstärkt wird dieser Prozess durch die von CDU, SPD und Grünen eingeführten erleichterten Gründungsbedingungen für Gesamtschulen. Die Folge stellt eine Gründungswelle von Gesamtschulen dar, die mittelfristig bei einer aufwachsenden demographischen Entwicklung die gymnasialen Ober- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/580 2 stufen an den unterschiedlichen Schulformen in eine schwierige Situation bringen wird. Diese Entwicklung dürfte mittelfristig auch die Einschränkung der fachlichen Qualität durch ein immer beschränkteres Fachangebot an den numerisch deutlich angewachsenen Oberstufen zur Folge haben. Dass die gymnasialen Oberstufen zukünftig auf eine schwierige Situation zulaufen werden, wurde nicht einmal von rot-grüner Seite ernstlich bestritten. Die Schulentwicklungsplanung ist Aufgabe der Schulträger. Jedoch setzt das Land die Rahmenbedingungen , auf deren Basis die Schulträger agieren. Rückmeldungen aus den Kommunen zeigen wiederholt, dass offenbar unter anderem von Seiten der Exekutive bedauerlicherweise eine sehr einseitige Beratungstätigkeit vor Ort vorgenommen wird. Die Sicherung eines hochwertigen und anspruchsvollen regionalen und kommunalen Schulangebots muss jedoch sowohl den bestmöglichen qualitativen Ansprüchen entsprechen als auch die Wünsche der Eltern und der Pädagogen, die an den Schulen unterrichten, berücksichtigen. Zum neuen Schuljahr hat die rot-grüne Landesregierung die Gründung von 42 Sekundarschulen sowie von 19 Gesamtschulen bekannt gegeben. Es stellt sich daher die Frage, wie viele Schulen vor Ort tatsächlich aufgrund der demographischen Entwicklung sowie aufgrund mangelnden Elternwillens geschlossen wurden oder wie viele von den Eltern aufgrund der Anmeldezahlen offensichtlich gewünschten Schulen im Zuge der Privilegierung integrierter Schulformen abgeschafft wurden. Da in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) die Bandbreiten an Sekundarschulen noch nicht festgelegt wurden, sind die jeweiligen Klassengrößen an den zukünftigen Sekundarschulen von hohem Interesse. Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Anfragen zu den Auswirkungen der Errichtung von Sekundarschulen und Gesamtschulen auf die örtliche Schullandschaft in zahlreichen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes. Die Frage 1 wird jeweils für den betreffenden Kreis oder die betreffende kreisfreie Stadt beantwortet. Die Fragen 2 bis 4 werden jeweils gleich beantwortet. Die Landesregierung versteht die Fragen so, dass sie sich auf das Schuljahr 2011/2012 und nicht auf das Schuljahr 2010/2011 beziehen, das zum Zeitpunkt des Eingangs der Kleinen Anfrage am 19. Juli 2012 das „vergangene Schuljahr“ war. Die Fragen können nicht bis ins Detail innerhalb der Frist beantwortet werden, die für eine Kleine Anfrage zur Verfügung steht. Zum Teil beziehen sie sich auf Sachverhalte, die erst mit den Amtlichen Schuldaten zum 15. Oktober 2012 erhoben werden. 1. Für welche weiterführenden Schulen ist im Kreis Gütersloh im vergangenen Schuljahr die Entscheidung getroffen worden, dass sie auslaufen sollen (bitte aufschlüsseln nach Schulform und Standort)? In dem abgefragten Zeitraum erfolgte der Schulträgerbeschluss zur Auflösung bzw. die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW für folgende Schulen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/580 3 Schulträger Schulform Schulname Harsewinkel Hauptschule August-Claas-Schule Städt. Ganztagshauptschule* Harsewinkel Realschule Städt. Realschule für Mädchen und Jungen* Herzebrock-Clarholz Hauptschule GHS Von-Zumbusch-Schule* Herzebrock-Clarholz Realschule Von-Zumbusch-Realschule* * = nach den vorliegenden Informationen schulorganisatorische Maßnahme im Zusammenhang mit der Errichtung einer Sekundar- oder Gesamtschule 2. Bei welchen dieser Schulen war aufgrund der schulrechtlichen Vorgaben die Schließung unumgänglich (bitte aufgrund der schulrechtlichen Vorgaben nach Standorten und entsprechenden Zahlen aufschlüsseln)? 3. Für welche Schulen ist der Beschluss zum Auslaufen der Schule gefasst worden, ohne dass ein solches Auslaufen aufgrund schulrechtlicher Vorgaben notwendig gewesen wäre (bitte nach Schule, Schulform und Standort aufschlüsseln)? Über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen entscheiden die Schulträger in eigener Zuständigkeit im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung und der schulrechtlichen Vorgaben in §§ 78 ff. des Schulgesetzes. Dies bedeutet, dass eine Schule aufzulösen ist, wenn sie die Mindestgröße nicht mehr erreicht (§ 82 SchulG in Verbindung mit § 6 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG) und auch dann aufgelöst werden darf, wenn sie die Mindestgröße überschreitet und der Schulträger sich an die Vorgaben in § 80 SchulG hält. 4. Welche Größen werden nach dem Abschluss des Anmeldeverfahrens die Klas- sen an Sekundarschulen jeweils umfassen (bitte, wenn eine Sekundarschule entsteht, nach Standort und Klassengröße der jeweiligen Eingangsklassen aufschlüsseln )? Die Klassengrößen werden erst feststehen, wenn die Schulen nach den Sommerferien ihren Betrieb aufgenommen haben werden. Die erbetenen Daten werden im Rahmen der Schulstatistik zum Stichtag 15. Oktober 2012 erhoben und werden dem Ministerium für Schule und Weiterbildung frühestens im Januar 2013 vorliegen.