LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5801 08.05.2014 Datum des Originals: 07.05.2014/Ausgegeben: 13.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2186 vom 8. April 2014 der Abgeordneten Dr. Anette Bunse und Thomas Kufen CDU Drucksache 16/5559 Benzolwerte in Kirchhellen Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2186 mit Schreiben vom 7. Mai 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Medienberichten (WAZ vom 27. März 2014 „BP-Benzolwerte bleiben umstritten“) kommt der BP-Konzern am Standort seiner Raffinerie in Gelsenkirchen-Scholven zu anderen Messwerten bei der Benzolkonzentration, als das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Nach Auskunft der Zeitung maß das LANUV im Januar einen Wert von 7,45 Mikrogramm Benzol pro Kubikmeter Luft, während BP nur 3,9 Mikrogramm aufzeichnete. BP führte im Umweltausschuss der Stadt Gelsenkirchen aus, dass auch eine von BP engagierte Firma (Müller BBM) zu den gleichen Ergebnissen wie BP kam. Vorbemerkung der Landesregierung Für Gelsenkirchen Scholven wird seit Juli 2013 ein Luftreinhalteplan erarbeitet, weil im Jahr 2012 der Benzol-Jahresgrenzwert an der Messstelle Gelsenkirchen Scholven Fünfhäuserweg überschritten wurde. Für die Planaufstellung ist die Bezirksregierung Münster zuständig. Sie hat dazu das LANUV, die Stadt Gelsenkirchen, die Bürgerinitiative "Grün für 3", die anerkannten Naturschutzverbände, die BP/Ruhr Oel und die IHK Nord Westfalen in eine Projektgruppe einberufen. Der Luftreinhalteplan mit Maßnahmen zur Vermeidung von Benzolemissionen aus Anlagen der BP/Ruhr Oel soll im Sommer 2014 mit der Projektgruppe endabgestimmt und danach öffentlich ausgelegt werden, bevor er in Kraft tritt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5801 2 1. Wie hoch ist der Grenzwert für die gesundheitlich unbedenkliche Benzolkonzentration in der Luft? Der Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt gemäß der EULuftqualitätsrichtlinie über ein Kalenderjahr gemittelt 5 Mikrogramm Benzol pro Kubikmeter. Dieser Wert wurde mit § 7 der 39. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt. 2. Hält die Landesregierung die gemessenen Konzentrationen in Kirchhellen für un- bedenklich? Gemessen wird die Benzolkonzentration an den Orten im Umfeld der Raffinerie Gelsenkirchen Scholven, an denen mit den höchsten Benzolimmissionen zu rechnen ist. Dementsprechend befinden sich Benzolmessstellen an 2 Orten in Gelsenkirchen Hassel und an 3 Orten in Gelsenkirchen Scholven. In weiter entfernt liegenden Gebieten sind die Immissionskonzentrationen geringer. Der angesprochene Benzolwert in Höhe von 7,45 Mikrogramm pro Kubikmeter vom Januar 2014 wurde als Monatsmittelwert in Gelsenkirchen Scholven am Fünfhäuserweg gemessen. An dieser Messstelle wurde für die Folgemonate Februar und März 2014 ein Mittelwert von 5,12 bzw. 1,62 Mikrogramm pro Kubikmeter ermittelt. Der Jahresmittelwert für das Jahr 2013 beträgt an diesem Messort 2,64 Mikrogramm pro Kubikmeter . Die Landesregierung erachtet die gemessenen monatlichen Immissionsmittelwerte für zu hoch und sieht Handlungsbedarf. In der Raffinerie wird ein Intensivmessprogramm zur Erkennung und schnelleren Beseitigung von Leckagen durchgeführt. Auf Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Beispielsweise handelt es sich hier um Modifikationen am Abwassersystem, Außerbetriebnahme von Tanken, Optimierungen an den Überdruckabsicherungen verschiedener Tanke und Anpassungen des Fackelsystems. Weitere Optimierungen des Fackelsystems und des Abwassersystems sind in der Projektierung und werden so bald wie möglich umgesetzt. Die Bezirksregierung Münster hat einen 14-tägigen "Benzol-Jourfixe“ mit dem Betreiber eingerichtet . Es werden die durchgeführten Maßnahmen und neue Erkenntnisse aus der Überwachung (Messungen, Begehungen) besprochen. Darüberhinaus werden von der Bezirksregierung gezielt Anlagenteile begangen, um die Umsetzung der Maßnahmen zu überprüfen. 3. Aus welchem Grund kam das LANUV zu anderen Ergebnissen als BP und Müller- BBM? SowohlLANUV als auch BP und Müller-BBM führen Benzolmessungen nach einem europäischen Standard, der DIN EN 14662, Teil 5 durch. Jedoch wurden die Messungen nicht an exakt denselben Orten vorgenommen und die Monatsmittelwerte nicht exakt über denselben Zeitraum gebildet. Je nach Windverhältnissen und temporärer Höhe der Benzolemission (die freigesetzten Benzolkonzentrationen schwanken zeitlich stark) kann es so leicht zu unterschiedlichen Messergebnissen kommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5801 3 4. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass es nicht erneut zu unterschiedlichen Messungen kommt? Zwischen dem LANUV, BP und der Müller-BBM wurde vereinbart, dass die Messungen künftig einheitlich an einem bestimmten Laternenmast durchgeführt werden. Außerdem werden die Probenahmezeiten harmonisiert, sodass Monatsmittelwerte exakt über denselben Zeitraum gebildet werden können. Darüber hinaus prüfen LANUV, BP und Müller-BBM den Einfluss der unterschiedlichen Messgerätehalterungen und deren Positionierungen. Außerdem analysieren die Beteiligten jeweils in ihren Laboren Kontrollproben mit bekannten Benzolgehalten um sicherzustellen, dass die jeweilige Laboranalytik zu gleichen Ergebnissen führt.