LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5802 08.05.2014 Datum des Originals: 08.05.2014/Ausgegeben: 13.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2180 vom 9. April 2014 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/5542 Atomtransporte durch NRW in 2013 Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2180 mit Schreiben vom 8. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Landtagsdrucksache 16/5200 antwortete die Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1955 zum Thema Atomtransporte. Etliche Fragen ließ sie jedoch unbeantwortet. Transporte zur und von der Urananreicherungsanlage Gronau werden durch die Anlagenüberwachung erfasst, zu diesen Atomtransporten gab die Landesregierung auch Auskunft. Nachgefragt wurde jedoch auch zu den entsprechenden Atomtransporten in und von den Atomanlagen in Ahaus und Duisburg. In der Landtagsdrucksache 16/2789 gab die Landesregierung Auskunft zu den Transportdaten für die GNS in Duisburg für 2012. Die Landesregierung schreibt dort: Basis ist das "GNS-eigene Dokumentationssystem und das Abfallfluss-Verfolgungs- und Produkt-Kontrollsystem (AVK) der Energieversorgungsunternehmen , die Kernkraftwerke betreiben. Die zusammengestellten Daten liegen der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger atomrechtlicher Aufsichtsbehörde in Form von Bestandsmeldungen vor." Die angefragten Zahlen liegen also vor. Auch für das Zwischenlager in Ahaus gab es in den Landtagsdrucksachen 16/753 und 16/1100 zumindest eine Aufstellung, wie viele Transporte 2011 von wo nach Ahaus (bzw. zu welchem Zielort) gingen. Die gleichen Angaben verweigert die Landesregierung nun für das Jahr 2013, obwohl sie der Landesregierung offensichtlich zur Verfügung stehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5802 2 In Landtagsdrucksache 16/1100 gab die Landesregierung eine Aufstellung über Atomtransporte durch NRW. Der Landtag muss von der Landesregierung eine vollständige Antwort erwarten können. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hatte die Kleine Anfrage 1955 mit den ihr vorliegenden Informationen beantwortet (Drucksache 16/5200). Für die Betriebe der GNS Gesellschaft für NuklearService mbH (GNS) in Duisburg und Ahaus hatte die Landesregierung die Anzahl der Transporte , die Verkehrsträger, den transportierten Inhalt und dessen Herkunft, die radiologisch wichtigen Nuklide und die Genehmigungsgrundlage angegeben. Auf die Ermittlung der darüber hinausgehenden Informationen, die der Fragesteller aufgeschlüsselt wissen wollte (Abfahrtsdatum , Ankunftsdatum, Mengenangabe) hatte die Landesregierung aus Zeitgründen und zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand verzichtet. Bei den Bestandsmeldungen, auf die der Fragesteller in seiner Vorbemerkung hinweist, handelt es sich um die mitgeteilten Bestände an radioaktiven Stoffen mit Halbwertzeiten von mehr als 100 Tagen am Ende eines Kalenderjahres (vgl. § 70 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung ) und nicht etwa um Zusammenstellungen von Transportvorgängen; die Bekanntgabe von Abfahrts- und Ankunftsdatum sowie von Transportmengen bedarf also zusätzlicher Erhebungen . 1. Wie viele Transporte radioaktiven Materials haben 2013 die Atommüllkonditionie- rungsanlage in Duisburg erreicht bzw. verlassen (bitte nach genauem Abfahrtsdatum , Ankunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort bzw. Fahrtziel, Transportmittel und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln)? Es wird auf die beiliegenden Tabellen mit den Zugängen bzw. Abgängen im Jahr 2013 bei der GNS Duisburg (s. Anlage 1 und 2) verwiesen. Danach fanden 63 Schienen- und Straßentransporte statt. In ihrer Antwort auf die 3. Frage in der Kleinen Anfrage 1955 hatte die Landesregierung 58 Schienen- und Straßentransporte angegeben. Diese Angabe war der Stand vom 10.12.2013. Danach fanden bis Jahresende noch drei Zugänge und zwei Abgänge und somit fünf Transportvorgänge statt. Im Übrigen wird auf die Tabelle mit den Standortkürzeln (s. Anlage 3) verwiesen. 2. Wie viele Transporte radioaktiven Materials haben 2013 das Zwischenlager Ahaus erreicht (bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Abfahrtsort Inhalt, Mengenangabe, Transportmittel und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln)? Es wird auf die beiliegende Tabelle für die Transporte im Jahr 2013 nach Ahaus (s. Anlage 4) verwiesen. Danach fanden neun Schienentransporte und ein Straßentransport statt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5802 3 Dass die Landesregierung in ihrer Antwort auf die 4. Frage in der Kleinen Anfrage 1955 dagegen 12 Schienen- und Straßentransporte angegeben hatte, lag daran, dass sie bei der Erhebung der Anzahl nicht zwischen Einlagerungen von Abfallgebinden in das Lager, bei denen es sich um innerbetriebliche Beförderungsvorgänge handelt, und Transportvorgängen auf öffentlichen Verkehrswegen differenziert hatte. 3. Wie viele Transporte radioaktiven Materials zum Zwischenlager Ahaus sind für 2014 beantragt worden? Bisher wurden drei Transporte von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung beantragt. 4. Warum gibt es für die Atomanlagen in Duisburg und Ahaus keine Anlagenüberwa- chungen (wie in Gronau), in welcher die ausgehenden und einfahrenden Transporte automatisch erfasst werden? Die Betriebe der GNS in Duisburg und Ahaus werden überwacht. Die ausgehenden und einfahrenden Transporte werden erfasst. 5. Welche Transporte radioaktiven Materials sind im Zusammenhang mit der Erzeu- gung von Atomenergie 2013 durch NRW gefahren (bitte Aufstellen nach Transportdatum , Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Fahrtziel, Transportmittel sowie Genehmigungsgrundlage? Falls nicht alle erfragten Daten vorhanden sind, bitte Aufstellen nach den vorhandenen Daten). Die Landesregierung hatte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 1955 Angaben zu Transporten mit radioaktiven Stoffen im Jahr 2013 gemacht, die weitgehend Transporte „im Zusammenhang mit der Erzeugung von Atomenergie“ waren. Mit ihren Antworten auf die 1. und 2. Frage der vorliegenden Kleinen Anfrage hat die Landesregierung ihre Angaben präzisiert. Von Transporte mit radioaktiven Stoffen, die Nordrhein-Westfalen durchqueren - sogenannte Transittransporte -, erhält das Lagezentrum der Landesregierung nur Kenntnis, wenn die für die Erteilung der Genehmigung zur Beförderung zuständige Behörde eine sog. "48-Stunden Meldung" in der Beförderungsgenehmigung als Nebenbestimmung (gem. § 17 Atomgesetz) verlangt. Im Jahr 2013 sind dem Lagezentrum der Landesregierung 217 Transittransporte gemeldet worden.