LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5803 08.05.2014 Datum des Originals: 08.05.2014/Ausgegeben: 13.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2096 vom 7. März 2014 der Abgeordneten Olaf Wegner, Monika Pieper und Lukas Lamla PIRATEN Drucksache 16/5257 Schadstoffbelastung in der Gesamtschule Kierspe und in der Grundschule Neschen in Odenthal Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2096 mit Schreiben vom 8. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen , Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Gesamtschule Kierspe sind bei Untersuchungen der Raumluft in einigen Räumen erhöhte PCB-Werte gemessen worden (vgl. http://gski.de/index.php/94-wichtigeneuigkeiten /327-12-februar-2014-erhoehte-pcb-werte-nachgewiesen-buergermeister-frankemde -informiert-das-kollegium). Auch in der Grundschule Neschen in Odenthal sind erhöhte PCB Werte gemessen worden (http://www.ksta.de/odenthal/sanierung-in-neschengrundschule -mit-pcb-belastet,15189234,26043130.html). Für die Beurteilung der gemessenen Werte wird die PCB-Richtlinie RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 03.07.1996 (-II B 4-476.101) zu Grunde gelegt. Angesichts der gemessenen Werte sind, wenn die PCB-Richtlinien NRW zu Beurteilung herangezogen werden, einige Räume des Schulgebäudes „mittelfristig“ zu sanieren. 1. Ist die Landesregierung der Meinung, dass im üblichen Verwaltungshandel „mit- telfristig“ drei, in Ausnahmefällen fünf Jahre bedeutet? Nein. Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe erfolgt im Einzelfall und orientiert sich an der Höhe der Schadstoffbelastung und deren Quelle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5803 2 2. Ist die Landesregierung der Meinung, dass die in der genannten PCB-Richtlinie aufgeführten Fristen mit dem 03.07.1996, spätestens aber mit dem 03.07.1997 beginnen ? Nein. Die unter Abschnitt 3.1 der PCB-Richtlinie genannten Zeiträume können erst mit der Feststellung einer PCB-Raumluftkontamination beginnen. 3. Ist die Landesregierung der Meinung, dass die Nutzungsgenehmigungen der Ge- bäude der Gesamtschule Kierspe sowie der Grundschule Neschen in Odenthal abgelaufen sind, was wiederum bedeutet, dass die Gebäude ab sofort nicht mehr für schulische Zwecke verwendet werden dürfen? Die für die Beantwortung der Frage erforderlichen Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Sind die Betroffenen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Beschäftigten des Schulträgers) darüber informiert worden, dass sie die Gesundheitsschädigungen , unter denen sie in der Folge der PCB-Exposition leiden, bei der Unfallkasse-NRW oder – wenn es sich um Beamtinnen und Beamte handelt - bei der Bezirksregierung in Arnsberg mit dem Ziele der Anerkennung als Berufskrankheit geltend machen können? 5. Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Frage impliziert, dass es an der Gesamtschule Kierspe und der Grundschule Neschen in Odenthal infolge der PCB-Exposition zu Gesundheitsbeschädigungen bei Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Beschäftigten des Schulträgers gekommen ist. Davon hat die Landesregierung bisher keine Kenntnis, auch liegen bisher keine Anhaltspunkte dafür vor. Über die gemessenen PCB-Werte, über erfolgte Sofortmaßnahmen und die weiteren Sanierungsschritte haben die Schulträger alle Betroffenen vor Ort durch „Elternbriefe “, Informationsveranstaltungen und ausführliche Darstellungen auf der Homepage der Gesamtschule Kierspe und der Homepage der Gemeinde Odenthal offen und umfassend informiert und Beratung angeboten. Die Unfallkasse NRW sowie die zuständigen Gesundheitsämter und Bezirksregierungen sind einbezogen, in Kierspe außerdem der arbeitsmedizinische Dienst für die Lehrkräfte. Die verantwortlichen Stellen werden die Betroffenen vorsorglich und bei Bedarf auch über Möglichkeiten der Anerkennung als Berufskrankheit durch die Unfallkasse-NRW oder - soweit es verbeamtete Lehrkräfte betrifft – als Dienstunfall durch die zuständige Bezirksregierung informieren. Anhaltspunkte dafür, dass es bei den Betroffenen infolge der RaumluftBelastung bei der beruflichen Tätigkeit zu einer Erkrankung oder zu Gesundheitsbeschädigungen gekommen sein könnte, liegen den verantwortlichen Stellen allerdings nicht vor.