LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5808 08.05.2014 Datum des Originals: 08.05.2014/Ausgegeben: 13.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2240 vom 22. April 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat, Yvonne Gebauer und Dirk Wedel FDP Drucksache 16/5632 Schulfahrten im Regierungsbezirk Düsseldorf – welche Informationen hat die Landesregierung ? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2240 mit Schreiben vom 8. Mai 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schulfahrten standen und stehen bei den Akteuren der Schulen im Regierungsbezirk Köln immer wieder in der Diskussion. Schulen brauchen Planungssicherheit für die Gestaltung ihrer Fahrten und Austauschprogramme. Die Landesregierung hat mit Drucksache 16/2238 auf die Kleine Anfrage 855 der Landtagsabgeordneten Yvonne Gebauer und Kai Abruszat (Drucksache 16/1985) im vergangenen Jahr Mitteilung gegeben, dass die Reisekostenmittel des laufenden Haushaltsjahres nach einem neuen Verfahren auf die Schulen verteilt werden sollen. Die Zuständigkeit für die Erstattung der Reisekosten sollte beibehalten werden. Mit Vorlage 16/973 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung auf Antrag der Fraktion der FDP einen schriftlichen Bericht der Landesregierung abgegeben und zu den neuen Richtlinien für Schulfahrten in Nachgang zu den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 16.10.2012 (9 AZR 183/11) und der Oberverwaltungsgerichts NRW vom 14.11.2012 (1 A 1579/10) Stellung genommen. Hingewiesen wurde darauf, dass Schulkonferenzen ein Fahrtenprogramm „im Rahmen der zur Deckung der Reisekostenvergütung der Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Mitteln für jeweils ein Schuljahr festlegen“ dürfen. Ferner seien Dienstreisen aus Anlass der Begleitung von Schulfahrten „nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Reisekostenmittel (Landesmittel zuzüglich Drittmittel)“ genehmigungsfähig. Zugleich verwies die Landesregierung darauf, dass die mögliche Einbeziehung von Drittmitteln zusätzliche Spielräume bei der Deckung von Reisekosten für Lehrkräfte eröffne und Lehrkräfte nach den Regelungen des Landesreisekostenrechtes freiwillig auf die Erstattung der ihnen zustehenden Reisekostenvergütung verzichten können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5808 2 Presseberichten zufolge erwarten Akteure aus den Schulen aktuell bei den Schulfahrten einen landesweiten Rückgang von 20% (vergleiche Bericht der Neuen Westfälischen vom 20.03.2014). Dieser auch von der GEW genannten Größenordnung begegnete das Ministerium ausweislich des Berichtes der Rheinischen Post vom 19.03.2014 mit dem Satz, dass „Zahlen hierzu nicht vorliegen“. Der Ministeriumssprecher wird in der Neuen Westfälischen vom 20.03.2014 damit wiedergegeben, dass das Ministerium davon ausgehe, dass der Ansatz des Reisekostenbudgets für die Lehrkräfte ausreichend sei. Diese Einschätzungen und Äußerungen stehen sich diametral entgegen. Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen aus dem Kreis von Abgeordneten der Fraktion der FDP bezogen auf die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. 1. Wie viele Mittel wurden im Jahr 2013 für Klassenfahrten an Schulen im Regie- rungsbezirk Düsseldorf verausgabt (bitte nach Haushaltsmitteln des Landes und Drittmitteln getrennt ausweisen)? Im Haushaltsjahr 2013 sind im Regierungsbezirk Düsseldorf 2.204.151 Euro Reisekostenvergütungen für Schulfahrten (Kapitel 05300 Titel 527 30) verausgabt worden. Ob und in welchem Umfang im Jahr 2013 Drittmittel für Schulfahrten eingesetzt worden sind, ist der Landesregierung nicht bekannt. 2. Hält die Landesregierung es für sozial gerecht, Schulen zur Kofinanzierung auf Drittmittel zu verweisen, obwohl es Bildungseinrichtungen in sozialräumlichen Problemlagen gibt, die es naturgemäß schwerer haben diese zu generieren als zum Beispiel Schulen, die ihren Standort in strukturstarken Lagen haben? Das Land hat in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 Reisekostenmittel für Schulfahrten in Höhe von jeweils 13,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt und damit die Voraussetzungen geschaffen , dass alle Schulen allein mit den Landesmitteln pädagogisch sinnvolle Fahrtenprogramme entsprechend der Richtlinien für Schulfahrten erstellen und durchführen können. Schulen sind daher zur Deckung der mit der Durchführung von Schulfahrten verbundenen Reisekostenansprüche der Lehrkräfte weder auf Drittmittel angewiesen noch werden sie darauf verwiesen. Wie in dem zitierten schriftlichen Bericht der Landesregierung vom 26. Juni 2013 (Vorlage 16/973) bereits dargelegt, eröffnen die Richtlinien für Schulfahrten lediglich die Möglichkeit, Drittmittel bei der Deckung der Reisekosten für Lehrkräfte einzubeziehen . 3. Wie viele Lehrkräfte aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf haben im Jahr 2013 freiwillig auf eine Erstattung nach dem Landesreisekostengesetz verzichtet? Hierzu liegen keine Informationen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5808 3 4. Wie viele Schulfahrten sind im Regierungsbezirk Düsseldorf im Jahre 2013 ausgefallen (bitte in absoluten Zahlen jeweils für die einzelnen Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? Wie bereits in der Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 855 (Lt.-Drs. 16/2238) und in dem schriftlichen Bericht der Landesregierung vom 26. Juni 2013 (Vorlage 16/973) dargelegt worden ist, hat das Land durch Schulmail vom 25. Februar 2013 zugesagt, dass die öffentlichen Schulen im Jahr 2013 die im Rahmen des von der jeweiligen Schulkonferenz beschlossenen Fahrtenprogramms in 2013 vorgesehenen und von den Klassenpflegschaften bzw. Jahrgangsstufenpflegschaften bereits beschlossenen Schulwanderungen und Schulfahrten durchführen können und die dafür erforderlichen Reisekostenmittel bereitgestellt werden. Durch diese Maßnahme ist sichergestellt worden, dass für 2013 geplante und beschlossene Schulfahrten stattfinden konnten. Ob und in welchem Umfang im Regierungsbezirk Düsseldorf im Jahr 2013 gleichwohl Schulfahrten ausgefallen sind, ist der Landesregierung nicht bekannt. 5. Sofern die Landesregierung hierüber keine statistische Erhebungen durchführt: Aus welchen Gesichtspunkten heraus hat die Landesregierung Grund zu der An- nahme, dass entgegen der Erwartungen der GEW, wonach jede fünfte Schulfahrt landesweit gestrichen wird, der Haushaltsansatz für Schulfahrten ausreichend ist? Das Land hat in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 Reisekostenmittel für Schulfahrten in Höhe von jeweils 13,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt und damit die Voraussetzungen geschaffen , dass alle Schulen pädagogisch sinnvolle Fahrtenprogramme entsprechend der Richtlinien für Schulfahrten erstellen und durchführen können. Trotz der Zusage der Schulmail vom 25. Februar 2013 und der damit verbundenen Möglichkeiten der Schulen in 2013 ausnahmsweise das für sie ermittelte Reisekostenkontingent für Schulfahrten zu überschreiten, sind im Haushaltsjahr 2013 insgesamt rund 9,6 Mio. Euro (ca. 71 %) der zur Verfügung gestellten 13,5 Mio. Euro Reisekostenmittel für Schulfahrten verausgabt worden. Dies zeigt, dass der Haushaltsansatz für Reisekostenmittel für Schulfahrten für das Haushaltsjahr 2013 auskömmlich war.