LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5839 13.05.2014 Datum des Originals: 12.05.2014/Ausgegeben: 15.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2172 vom 7. April 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/5528 Die Mühlenwirtschaft im Mühlenkreis und in NRW – was tut die Landesregierung, um sich für stromintensive Unternehmen dieser produzierenden Branche bei der zukünftigen Ausgestaltung der „besonderen Ausgleichsregelung“ nach dem EEG einzusetzen ? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2172 mit Schreiben vom 12. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die deutsche Ernährungsindustrie ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und bietet zahlreichen Menschen auch in NRW Arbeits- und Ausbildungsplätze. Sie steht gegenüber internationalen Nahrungsmittelherstellern in einem harten Wettbewerb. Besonders für die Mühlenwirtschaft als Bestandteil der Ernährungsindustrie ist auf wettbewerbsfähige Energiekosten angewiesen , da nur so Nachteile gegenüber internationalen Konkurrenten ausgeglichen werden können , die angesichts des hiesigen Lohnniveaus ohnehin lediglich durch besondere Qualität bei der Herstellung und Erzeugung kompensiert werden können. Im Mühlenkreis Minden-Lübbecke aber auch in anderen Gebietskörperschaften unseres Bundeslandes haben zahlreiche Unternehmen dieser Branche ihren Hauptsitz und sorgen sich angesichts der Diskussionen um die Novelle des EEG um die weitere Ausgestaltung der sogenannten „besonderen Ausgleichsregelung“ für stromintensive Unternehmen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung ist der Auffassung, dass Nordrhein-Westfalen ein guter Standort für strom- und energieintensive Industrien mit den darauf aufbauenden Wertschöpfungsketten ist und bleiben soll. Die Landesregierung unterstützt die Bundesregierung in ihren Bemühungen , die Besondere Ausgleichsregelung einerseits europarechtskonform zu gestalten und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5839 2 keine Arbeitsplätze zu gefährden, anderseits aber auch eine angemessene Beteiligung an den Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien sicherzustellen. Privilegien oder Kompensationen müssen dabei auf die Bereiche begrenzt werden, in denen sie für faire Wettbewerbsbedingungen erforderlich sind. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung der sogenannten „besonderen Ausgleichsregelung“ für stromintensive Unternehmen der produzierenden Ernährungsindustrie am Beispiel der Mühlenwirtschaft? Der Zweck der Besonderen Ausgleichsregelung sieht ausdrücklich den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit vor. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass Ausnahmeregelungen für solche stromintensiven Industrieanlagen von Branchen und Wertschöpfungsketten gelten, bei denen ex-ante ein erhebliches Risiko der Verlagerung dieser Anlagen ins Ausland besteht, wenn die Ausnahmen nicht gewährt würden. 2. Wie viele Arbeits- und Ausbildungsplätze befinden sich in Nordrhein-Westfalen, die dem produzierenden Gewerbe im Bereich der Ernährungsindustrie zuzuordnen sind? Im Jahr 2012 gab es 87.760 Beschäftigte bei der Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln . Statistisch werden dabei aber nur Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten erfasst. 3. Welche in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen haben bislang an der sogenannten „besonderen Ausgleichsregelung“ für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Bereich der Ernährungsindustrie teilgenommen (bitte nach Möglichkeit nach Regierungsbezirken und Höhe des Umfangs der reduzierten EEG-Umlage auflisten)? In der online veröffentlichten Tabelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind für das Jahr 2014 659 Abnahmestellen in Nordrhein-Westfalen aufgeführt, die eine im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung ermäßigte EEG-Umlage entrichten (Unternehmen und Unternehmensteile). Diese Liste ist auf folgender Webseite abrufbar: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/publikationen/statisti sche_auswertungen/index.html 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um sicherzustellen, dass Un- ternehmen des produzierenden Gewerbes im Bereich der Ernährungsindustrie beziehungsweise Mühlenwirtschaft bezüglich des Faktors Energiekosten wettbewerbsfähig bleiben können? Grundlage für die Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung müssen die Umweltund Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission (EEAG) sein, um die Europarechtskonformität sicherzustellen. Die Mahl- und Schälmühlen sind zwar in der dort genannten Liste der grundsätzlich privilegierten Branchen nicht genannt. Die EEAG eröffnen aber die Möglichkeit der Einzelfallprüfung für Unternehmen, deren Stromintensität mindestens 20 % beträgt und die einer Branche angehören, die eine Handelsintensität von mindestens 4 % aufweist. Letzteres Kriterium sieht die EU-Kommission bei den Mahl- und Schälmühlen als erfüllt an. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass diese Regelung auch in die Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG übernommen wird, um so den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen zu gewährleisten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5839 3 5. Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage geschilderten Sorgen der Ernährungsindustrie beziehungsweise Mühlenwirtschaft die aktuellen Planungen der Bundesregierung zur Novellierung des EEG? Die Landesregierung nimmt die Sorgen aller von der Besonderen Ausgleichsregelung betroffenen Branchen und Unternehmen sehr ernst und wird sich im anstehenden Bundesratsverfahren für eine europarechtskonforme Ausgestaltung, die gleichzeitig die in der Vorbemerkung der Landesregierung genannten Prämissen hinreichend berücksichtigt, einsetzen.