LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5840 13.05.2014 Datum des Originals: 12.05.2014/Ausgegeben: 15.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2175 vom 2. April 2014 der Abgeordneten Volker Jung, Bernd Krückel, Dr. Marcus Optendrenk, Christian Möbius, Ina Scharrenbach, Hendrik Schmitz, Daniel Sieveke CDU und des Abgeordneten Robert Stein FRAKTIONSLOS Drucksache 16/5537 Effizienzteam Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2175 mit Schreiben vom 12. Mai 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 23. Januar 2014 hat die Landesregierung bestätigt, dass die Arbeiten des Effizienzteams voraussichtlich Ende Juli 2014 beendet sein werden. Offen geblieben ist zum einen eine Antwort auf die Frage, ob die Landesregierung nach Abschluss der Arbeiten den übrigen Abgeordneten des Parlamentes, die den Mitgliedern des Effizienzteams vorliegenden Informationen bzw. Unterlagen zugänglich machen wird. Zum anderen hat die Landesregierung sich bislang nicht substantiiert mit der im Gutachten von Prof. Lang angesprochenen These einer Schaffung von Abgeordneten erster und zweiter Klasse auseinandergesetzt. In der Antwort des Finanzministers aus Januar 2014 findet sich nur der Hinweis, dass dem nicht so sei. Darüber hinaus ist unklar geblieben, welche konkreten Aufgaben die externen Beschäftigten der Geschäftsstelle des Effizienzteams bis zum Ende der Vertragslaufzeit im November 2014 haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5840 2 1. Ist die Landesregierung bereit, die übrigen Abgeordneten des Parlamentes im Rahmen eines Zwischenberichts über die Arbeiten des Effizienzteams und die den Mitgliedern des Effizienzteams vorliegenden Informationen und Unterlagen zu informieren ? 2. Ist die Landesregierung bereit, unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten des Effi- zienzteams die den Mitgliedern des Effizienzteams vorliegenden Informationen und Unterlagen den übrigen Abgeordneten des Parlamentes auf geeignetem Weg zugänglich zu machen? 3. Wie steht die Landesregierung zu der im Gutachten von Prof. Lang angesproche- nen These einer Schaffung von Abgeordneten erster und zweiter Klasse? (Bitte um rechtlich substantiierte Auseinandersetzung.) Die Landesregierung hat zur Bildung eines Effizienzteams, seiner Arbeitsweise, zu den Arbeitsergebnissen und den Informationspflichten gegenüber Abgeordneten in der Vergangenheit schon mehrfach und umfassend Stellung genommen. Sie hat in der Aktuellen Stunde am 19.12.2013 dargelegt, dass die Tätigkeit des Effizienzteams dem verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegt. Unterlagen, Vorschläge und Stellungnahmen unterschiedlicher Fachbereiche, die vom Effizienzteam angefordert und diesem vorgelegt werden, fließen unmittelbar in Arbeitsund Entscheidungsprozesse ein, die dem Willensbildungsprozess der Landesregierung dienen . Alle Empfehlungen und Vorschläge sind Teil eines Gesamtprozesses der Willensbildung der Landesregierung, der darauf gerichtet ist, konkrete Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu erarbeiten. Daher handelt es sich bei Vorschlägen, die nicht bereits in den Haushalten 2013 und 2014 umgesetzt wurden, nicht um abgeschlossene Sachverhalte im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Eine Veröffentlichung der dem Effizienzteam vorgelegten Unterlagen und bislang nicht aufgegriffenen Vorschläge würde dazu führen, dass sich der Legislative die Möglichkeit eines „Mitregierens“ im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung eröffnen würde. Von Verfassungs wegen obliegt es der Landesregierung zu entscheiden, wann, in welcher Form und in welchem Zusammenhang sie mit einer bestimmten Idee an die Öffentlichkeit geht. Die rechtliche Einschätzung der Landesregierung in Bezug auf das Gutachten von Prof. Lang ist in einer Anlage zum Ausschussprotokoll der Sitzung des Haushalts- und Finanzschusses vom 23.01.2014 zu finden (APr. 16/451, Anlage zu TOP 3, S. 1.-3). Die Arbeiten des Effizienzteams werden Ende Juli dieses Jahres beendet sein. Über Vorschläge des Effizienzteams, die Eingang in den Haushaltsplanentwurf 2015 und die Mittelfristige Finanzplanung 2014 – 2018 Eingang finden, wird die Landesregierung zu gegebener Zeit informieren. Darüber hinaus wird es einen Abschlussbericht über die Tätigkeit des Effizienzteams geben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5840 3 4. Welche konkreten Planungen hat die Landesregierung, um die Leistungen der externen Beschäftigten der Geschäftsstelle des Effizienzteams bis zum Ende der Vertragslaufzeit abzurufen? Die Arbeit des Effizienzteams war von vornherein auf eine begrenzte Zeit angelegt. Die beauftragten Kapazitäten der externen Beraterinnen und Berater werden bis dahin abgerufen.