LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5846 13.05.2014 Datum des Originals: 09.05.2014/Ausgegeben: 16.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2211 vom 14. April 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat und Christof Rasche FDP Drucksache 16/5590 Freigabe von Standspuren auf Autobahnen im Regierungsbezirk Detmold – was sagt die Landesregierung? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2211 mit Schreiben vom 9. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 415.000 Staus mit einer Gesamtlänge von 830.000 Kilometern – diese Zahlen will der ADAC im Jahr 2013 auf Deutschlands Autobahnen festgestellt haben. Im Rahmen einer Engpassanalyse stellte sich heraus, dass sich die meisten Engpässe u.a. in Nordrhein-Westfalen befinden. Um Staus insbesondere zu besonderen Tageszeiten und zu anderen Anlässen (zum Beispiel Ferienverkehr) zu begrenzen, kann ausweislich des Entwurfs des neuen Bundesverkehrswegeplans auf eine sogenannte „temporäre Seitenstreifenfreigabe“ zurückgegriffen werden. Dieses soll zu einer erheblichen Steigerung der Kapazitäten führen können. Dennoch stellt diese Maßnahme keinen Ersatz für den konventionellen Ausbau des Straßennetzes dar und ist sicherlich auch aus Gründen der Verkehrssicherheit nur eingeschränkt möglich. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit als betriebliche Maßnahme eine temporäre Freigabe von Seitenstreifen zu bestimmten Hauptverkehrszeiten an den Autobahnen im Regierungsbezirk Detmold, insbesondere auf der chronisch belasteten A2, möglich und sinnvoll ist. Auch die Landesregierung hat ausweislich eines Berichtes im Mindener Tageblatt vom 27.03.2014 durch die Frau Ministerpräsidentin zu erkennen gegeben, dass „die A2 eine herausragend wichtige Ost-West-Verbindung“ ist. Deshalb sei ein achtspuriger Ausbau zwischen Bielefeld und Hannover geplant. Bis zur Realisierung einer solchen Baumaßnahme könnte als Zwischenschritt geprüft werden , ob ein Seitenstreifen gegebenenfalls ertüchtigt und nutzbar gemacht werden kann, um Engpässe im Verkehr auszugleichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5846 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit einer sogenannten temporären Seitenstreifenfreigabe auf Autobahnen in NRW? Die temporäre Seitenstreifenfreigabe wird als eine wirksame Maßnahme angesehen, um mit vertretbarem Aufwand und im Vorgriff auf einen Ausbau bereits mittelfristig die Verkehrsabläufe auf hoch belasteten, besonders stau- und unfallträchtigen Streckenabschnitten im Autobahn -netz zu verbessern. 2. An welchen Autobahnabschnitten im Regierungsbezirk Detmold sind temporäre Freigaben von Seitenstreifen bereits praktiziert worden? Bislang erfolgt noch auf keinem Autobahnabschnitt im Regierungsbezirk Detmold eine temporäre Freigabe von Seitenstreifen. 3. Sofern im Regierungsbezirk Detmold oder landesweit bereits das Instrument der temporären Seitenstreifenfreigabe genutzt worden ist: Welche Erfahrungen hat die Landesregierung im Hinblick auf Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und Unfallhäufigkeit gemacht? Die Erfahrungen mit den in Betrieb befindlichen Anlagen (insgesamt rund 10 km) sind sowohl aus verkehrlichen als auch sicherheits-technischen Aspekten positiv zu bewerten. Die jüngste Anlage zur temporären Seitenstreifenfreigabe im Zuge der A 57 auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Köln-Nord und der Anschlussstelle (AS) KölnBickendorf in Fahrtrichtung Köln hat im Vorher-/ Nachher-Vergleich folgende Effekte:  deutliche Verringerung der Stauereignisse um rund 90%,  Durchflusserhöhung um bis zu 20%,  Anstieg der mittleren Geschwindigkeiten um bis zu 35 km/h. Die positive Entwicklung der Unfallzahlen unterstreicht die hohe Wirksamkeit dieses Instruments der Verkehrsbeeinflussung. 4. Hält die Landesregierung es für erwägenswert, bis zur einer Realisierung eines durchgehend achtspurigen Ausbaus der A 2 zwischen Bielefeld und Hannover mit vertretbarem finanziellen Aufwand und gegebenenfalls mit Systemen der Verkehrslenkung den Seitenstreifen als zusätzliche Entlastungsfahrspur nutzbar zu machen? Der Einsatz der temporären Seitenstreifenfreigabe unterliegt strengen Maßstäben des Bundes , wonach eine solche Maßnahme nur dann in Betracht kommt, wenn auf Autobahnabschnitten ständig Staus oder schwere Verkehrsstörungen auftreten. Aus diesem Grund liegt der Fokus der Landesregierung bei der Ausweitung der temporären Seitenstreifenfreigabe auf sehr störanfälligen Streckenabschnitten, wie z.B. der A 3 zwischen dem Kreuz Hilden und dem Dreieck Ratingen-Ost oder der A 52 zwischen dem Kreuz Neersen und der Anschlussstelle Mönchengladbach-Nord. Auf der A 2 zwischen Bielefeld und der Landesgrenze zu Niedersachsen beträgt die Gesamtstaudauer derzeit deutlich weniger als 100 Stunden pro Jahr, wonach die oben genannten Kriterien des Bundes nicht erfüllt sind.