LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5847 13.05.2014 Datum des Originals: 12.05.2014/Ausgegeben: 16.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2220 vom 14. April 2014 des Abgeordneten Josef Wirtz CDU Drucksache 16/5604 Erhebliche Verzögerungen durch Novelle des Landesentwicklungsplans? Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 2220 mit Schreiben vom 12. Mai 2014 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bauen , Wohnen , Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 25. Juni 2013 hat die Landesregierung ihren Entwurf für die Novelle des Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen und vorgestellt. In der Notwendigkeit den bestehenden Landesentwicklungsplan zu überarbeiten stimmen die im Landtag vertretenen Fraktionen grundsätzlich überein. Die konkrete Ausgestaltung wird allerdings derzeit kontrovers diskutiert. Da der Landesentwicklungsplan zentrale Weichenstellungen für die Entwicklung des Landes in den nächsten 20 Jahren trifft, kommt es darauf an, dass die Weichen richtig gestellt werden und die Entscheidungen im Land Unterstützung finden. Bis zum 28. Februar 2014 haben über 1500 Kommunen, Verbände, Gewerkschaften, Unternehmen etc. zum Entwurf Stellung genommen. Auf Grund der massiven Kritik am Entwurf kann davon ausgegangen werden, dass dieser noch einmal grundlegend überarbeitet werden muss. Dies wird einige Monate in Anspruch nehmen. Die hat offensichtlich Auswirkungen auch auf bereits laufende Planungen, z.B. auf tagebaubedingte Umsiedlungsmaßnahmen. So steht laut Presseberichterstattung die geplante Verlegung der Kart-Bahn Kerpen-Manheim auf der Kippe, weil die Bezirksregierung Köln mit Blick auf das laufende Aufstellungsverfahren nun überraschend die Notwendigkeit eines landesplanerischen Verfahrens sieht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5847 2 1. Ist die Landesregierung der Meinung, dass laufende Projekte nicht durch planerische Unsicherheiten verzögert werden dürfen? Die Landesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass bei laufenden Projekten planerische Unsicherheiten bestehen. 2. Hat die Landesregierung die untergeordneten Behörden aufgefordert, laufende Planungen zunächst zu stoppen, um die Aufstellung des neuen LEP abzuwarten ? Nein. 3. Wie lange wird das Verfahren zur Aufstellung des LEP nach Ansicht der Landes- regierung noch dauern? Die Landesplanungsbehörde wird alle eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig prüfen und abwägen. Die Auswertung der vielfältigen Stellungnahmen zum LEP-Entwurf wird bis in den Sommer dauern. Erst nach vollständiger Auswertung aller Stellungnahmen kann die Landesregierung über Änderungen am LEP-Entwurf entscheiden. Dies gilt auch für die Frage, ob durch mögliche Änderungen am Plan-Entwurf ein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich wird. Für die Landesregierung hat die Erarbeitung eines rechtssicheren und sorgfältig abgewogenen Landesentwicklungsplans Vorrang vor der Festlegung eines bestimmten abschließenden Erarbeitungstermins. 4. Ist der Landesregierung bekannt, weshalb die Bezirksregierung Köln im Gegen- satz zu früheren Einschätzungen bei der Umsiedlung der Kartbahn „Erftlandring“ nun doch ein landesplanerisches Verfahren für erforderlich hält? 5. Wann könnten nach Einschätzung der Landesregierung die Planungen zur Um- siedlung des „Erftlandrings“ abgeschlossen sein? Die Bezirksregierung Köln hat dazu mitgeteilt, dass die Suche nach einem raumverträglichen Standort für das Vorhaben in der Region noch nicht abgeschlossen ist. Dementsprechend steht auch noch nicht fest, ob ein regionalplanerisches Verfahren (Regionalplanänderung oder Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan) für die Umsetzung der Planungsabsicht erforderlich sein wird. Dies kann erst auf der Basis eines standortbezogenen Planungskonzepts beantwortet werden. Dementsprechend ist der Bezirksregierung Köln zum Abschluss der Planungen noch keine Prognose möglich. Verzögerungen durch die Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplans sind dabei jedoch nicht ersichtlich.