LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5855 13.05.2014 Datum des Originals: 13.05.2014/Ausgegeben: 16.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2218 vom 14. April 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/5602 Kommunale Förderprogramme Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2218 mit Schreiben vom 13. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Neben den Zuweisungen des Landes über das Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen weitere Zuwendungen durch das Land über eine Vielzahl von Förderprogrammen. Dadurch unterstützt aber lenkt das Land auch das haushaltswirtschaftliche Handeln der Kommunen. Im Koalitionsvertrag kündigte die rot-grüne Landesregierung an, die Vergabepraxis von Förderprogrammen so umzustellen, dass bei der Förderung verstärkt kreditwirtschaftliche Instrumente eingesetzt werden sollen. Es sollte eine Prüfung aller Förderprogramme vorgenommen werden, ob nicht eine Umstellung auf Darlehensvergabe sachgerecht sei. Vorbemerkung der Landesregierung Die Unterstützung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen durch Zuwendungen des Landes nimmt wie in den Vorjahren auch im Jahre 2013 einen breiten Raum in deren haushaltswirtschaftlichem Handeln ein. Den Kommunen sind im Jahre 2013 zweckgebundene Zuweisungen aufgrund einer Vielzahl von Förderprogrammen des Landes zugeflossen. Die verfügbaren Informationen zu diesen Zuweisungen sind der Datei der Zweckzuwendungen (ZZW) entnommen worden, die allerdings die hier erbetenen Informationen nicht flächendeckend und lückenlos enthält (siehe Antwort zu den Fragen 1 - 3). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5855 2 Die Überprüfung der Art und Weise der Förderung einschließlich der Form der Finanzierung sowie der dafür vorgesehenen Verfahren ist durch die Ressorts eingeleitet worden und wird laufend weiter entwickelt. Es sollen geeignete und sachgerechte Förderinstrumente auf ihre Anwendbarkeit hin in den einzelnen Fachbereichen geprüft und erprobt werden. Die Interessen der Kommunen als Zuwendungsempfänger werden dabei berücksichtigt. Die Interessen des Landes als Zuwendungsgeber dürfen dabei jedoch nicht außer Acht bleiben. Diese Anmerkungen vorangeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhielten Mittel im Jahr 2013 im Rahmen von Landesförderprogrammen (Höhe bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen )? 2. Welche kreisfreien Städte erhielten im Jahr 2013 Mittel aus Landesförderpro- grammen (Höhe bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen)? 3. Welche Summe an Mitteln ist im Jahr 2013 jeweils im Rahmen von Landesför- derprogrammen in die einzelnen Regierungsbezirke geflossen (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen)? Die im Rahmen von Programmen des Landes im Jahr 2013 geflossenen Finanzmittel sind, gegliedert nach fachlichen Aufgabenbereichen, in der beiliegenden Anlage dargestellt. Die Darstellung der Übersichten erfolgt für das Bewilligungsjahr 2013 differenziert nach den Förderbereichen (Hauptgruppen der Datei der Zweckzuwendungen) und den Investitions-orten bzw. Investitionsgebieten und entspricht inhaltlich und systematisch dem Konzept, das der Beantwortung der Kleinen Anfrage 84 (LT-Drs. 16/143) und 960 (LT-Drs. 16/2290) zugrunde gelegt wurde. Weitere Informationen zu der Datei der Zweckzuwendungen können unter folgendem Link abgerufen werden: http://lv.it.nrw.de/Statistik/zugangswege/standardangebote/zweckzuwendungen/arbeitsanleit ung/arbeitsanleitung.pdf Bei der Interpretation der Daten sollten die folgenden methodischen Hinweise Beachtung finden: Grundlage für die Auswertung sind die im Bestand der Datei der Zweckzuwendungen gespeicherten Maßnahmen in der inhaltlichen Abgrenzung des ZZW-Verfahrens. Für die Erfassung der einzelnen Förderprogramme ist der Katalog der relevanten Haushaltsstellen maßgeblich , der in Abstimmung mit den Ressorts seit 1969 i.d.R. jährlich fortgeschrieben wird. Die Übermittlung der relevanten Angaben an IT.NRW erfolgt durch die ebenfalls im Katalog aufgeführten Meldestellen bzw. Bewilligungsbehörden. Analog zu den Meldungen früherer Jahre ist auch für das Bewilligungsjahr 2013 festzuhalten, dass von einigen Meldestellen Datenbestände noch gar nicht bzw. nur in Teilen an IT.NRW übermittelt wurden oder sich diese derzeit in internen Prüf- und Plausibilisierungsverfahren befinden und für Auswertungszwecke somit noch nicht zur Verfügung stehen. Förderbereiche , bei denen größere Teilmengen noch nicht vorliegen, wurden mit einer entsprechenden Fußnote versehen. In regionaler Hinsicht erfolgt eine Zuordnung der Maßnahmen u.a. nach dem Ort der Belegenheit bzw. nach dem Investitionsortprinzip. Hierbei gilt zu beachten, dass bestimmte För- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5855 3 dermaßnahmen nicht in tiefster regionaler Darstellung auf gemeindlicher Ebene zuzuordnen sind. Beispielhaft sind hier aus dem Bereich der Allgemeinen Finanzzuweisungen die Schlüssel- und Bedarfszuweisungen an die Kreise und Landschaftsverbände, aus dem Bereich Bergbau und Energie die Zuschüsse für den Absatz der deutschen Steinkohle oder aus dem Bereich der Verkehrsförderung die Investitionszuschüsse für den ÖPNV an die überregional tätigen Verkehrsverbünde und -gemeinschaften zu nennen. Diese Maßnahmen werden i.d.R. pauschal einer höheren regionalen Belegenheit auf Landes- oder Bezirksebene zugeordnet. Daraus ergibt sich, dass untergeordnete gebietliche Einheiten wie z.B. auf Ebene der Städte und Gemeinden nicht zwangsläufig eine additive Übereinstimmung mit dem Landesaggregat ergeben. 4. Welche Landesförderprogramme, an denen Kommunen partizipieren, wurden seit Beginn der 16. Wahlperiode auf eine Darlehensvergabe umgestellt? 5. Welche Änderungen bei Landesförderprogrammen sind im Jahr 2014 vorgese- hen? Die Prüfung bzw. Umstellung einzelner Förderprogramme dauert nicht zuletzt wegen der damit verbundenen komplexen Fragestellungen noch an. Insofern gelten weiterhin die Ausführungen in der Antwort auf die Kleine Anfrage 960 zu den Fragen 4 und 5 (Drucksache 16/2592): Die Landesregierung hat bereits konkrete Umstellungen für die Landesförderung beschlossen , die in den Landeshaushalt eingeflossen sind. Die Umsetzung in den einzelnen Förderprogrammen ist von den betreffenden Ressorts unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Kommunen in eigener Verantwortung durchzuführen. Die Inanspruchnahme der Förderprogramme zeigt, dass eine solche Umstellung nicht kurzfristig vorzunehmen ist. Auch die Kommunen als Zuwendungsempfänger müssen zuerst entsprechende Vorkehrungen in ihren eigenen Haushalten treffen. Außerdem müssen Prüfungen bezogen auf jedes einzelne Förderprogramm sowie auf die damit verbundenen Zwecksetzungen und bei den Kommunen auf die dann entstehenden langfristigen Tilgungsleistungen erfolgen. Die Landesprogramme, an denen Dritte beteiligt sind, können dabei nur im Einvernehmen mit den Dritten auf Darlehen umgestellt werden. Oftmals ist zudem eine Änderung der maßgeblichen Rechtsgrundlagen erforderlich. Die Fachressorts haben aber bereits mit den entsprechenden Prüfungen bei ihren Förderprogrammen begonnen. Allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen *) des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 **) - Bewilligte Mittel nach Förderbereichen und Investitionsorten - Kreisfreie Städte Kreisangehörige Gemeinden Regierungsbezirk Düsseldorf Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Münster Regierungsbezirk Detmold Regierungsbezirk Arnsberg Bewilligte Mittel insgesamt 13.555.706 6.192.707 4.715.598 3.684.719 2.643.316 1.829.911 1.172.942 2.950.294 davon: Allgemeine Zuweisungen 9.773.876 4.736.422 3.299.680 2.854.860 1.871.943 1.392.214 828.988 2.050.718 Zweckzuwendungen zusammen 3.781.830 1.456.285 1.415.918 829.859 771.374 437.697 343.953 899.576 Schulen und Bildungswesen 403.898 181.487 221.341 92.700 113.424 55.848 64.603 77.212 Wohnungsbauförderung 424.522 232.179 192.343 111.729 138.964 70.990 40.017 62.822 Städtebauförderung 187.996 78.654 109.342 43.357 36.050 30.386 21.901 56.302 Kulturelle Angelegenheiten 143.458 96.674 45.960 58.495 16.766 25.625 17.085 25.155 Förderung des Sports 7.365 3.073 4.293 - 3.000 - - 4.365 Soziale Fürsorge 80.685 41.656 38.721 32.242 30.678 1.115 5.419 10.923 Krankenhäuser 720.307 309.742 406.000 243.064 141.179 81.885 78.118 171.497 Gesundheitswesen 26.883 17.401 3.475 4.669 3.318 6.957 3.746 8.187 Berufs- und Arbeitsplatzförderung 17.059 12.864 4.195 6.145 2.787 3.765 1.908 2.454 Bergbau und Energiewirtschaft 341.326 1.578 5.644 1.208 1.569 1.461 1.432 1.552 Straßenbau 262.983 44.126 73.828 34.208 22.839 23.739 11.594 25.581 Verkehr **) 727.820 249.066 86.184 51.926 169.947 88.735 43.912 373.250 Wirtschaftsförderung 87.893 62.856 24.529 22.835 17.141 11.972 12.901 22.698 Umweltschutz 5.539 2.416 3.059 2.608 595 - 298 2.037 Natur-,Verbraucherschutz,Landschaftspflege,Erholung 21.282 3.491 10.151 3.294 1.714 4.136 8.966 3.171 Produktivität und Absatz / Verbundwirtschaft 1.963 464 1.499 1.295 166 493 10 - Landwirtschaftliche Siedlung 2.334 166 1.318 1.074 207 400 - 653 Agrarstrukturmaßnahmen 4.196 443 3.139 1.279 447 760 336 1.373 Wasserwirtschaft 118.687 52.838 61.558 59.406 26.718 3.025 9.812 15.927 Forstwirtschaft, Holzwirtschaft 4.259 385 3.874 581 719 722 758 1.479 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rechtsschutz 52.618 13.031 28.881 12.118 8.323 8.939 5.245 7.745 Hochschulen, Wissenschaft und Forschung **) 15.207 9.824 5.118 5.865 4.552 - 24 4.500 Staatliche und kommunale Verwaltungen 2.317 1.950 151 2.071 - 30 - - Bürgschaften **) 121.237 39.922 81.315 37.690 30.273 16.716 15.867 20.690 1) einschließlich nicht aufteilbarer überregionaler Investitionsgebiete auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene sofern eine Zuordnung auf gemeindlicher Ebene nicht möglich ist, sowie Investitionsorte außerhalb von NRW. Bei Summierung untergeordneter Investitionsgebiete ist unter Umständen keine additive Übereinstimmung zur Landessumme gegeben. 2) unmittelbar eingesetzte sowie von den Behörden selbstbewirtschaftete Mittel (z.B. Bau- oder Straßenbaumaßnahmen) werden als Istausgaben erfasst. Bewilligte Mittel 2) in 1.000 Euro Förderbereich Nordrhein-Westfalen insgesamt 1) Investitionsgebiet / Ort der Belegenheit darunter ________________________ *) Quelle: IT.NRW - Referat 524 / Datei der Zweckzuwendungen; Grundlage ist der Katalog der relevanten Haushaltsstellen. ** ) Speicherung des Bewilligungsjahres 2013 ist noch nicht abgeschlossen. Stand: 23.04.2014