LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5862 14.05.2014 Datum des Originals: 13.05.2014/Ausgegeben: 19.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2248 vom 23. April 2014 der Abgeordneten Henning Höne und Karlheinz Busen FDP Drucksache 16/5645 Ist die flächendeckende Jagd aufgrund der Möglichkeit von Befriedung von Landflächen aus ethischen Gründen in NRW gefährdet? Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2248 mit Schreiben vom 13. Mai 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Westfälischen Nachrichten berichteten in ihrer Ausgabe vom 22. April 2014 davon, dass ein Landbesitzer aus Ladbergen seine zehn Hektar Land zu einer jagdfreien Zone erklärt hat. Möglich wurde dies, da die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) 1999 im Falle französischer Kläger festgestellt hat, dass es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen ethischen Moral widerspricht. Mit einem weiteren Urteil des EGMR vom 26. Juni 2012 wurde festgelegt, dies in nationales Recht umzusetzen. Daraufhin wurde im Bundesjagdgesetz mit Wirkung zum 06. Dezember 2013 ein neuer Paragraph 6a eingeführt, der die Vorgaben des EGMR umsetzt. Dieser sieht nun vor, dass bei entsprechenden Antragstellungen von Seiten natürlicher Personen etwaige Grundflächen zu befrieden sind, wenn diese glaubhaft machen, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnen. Dabei gibt es eine sehr gewissenhafte Prüfung, um das Ziel der flächendeckenden Jagd nicht zu gefährden. Auch Minister Remmel hat sich, zuletzt in seiner Plenarrede am 19. Februar 2014, stets für eine flächendeckende Jagd in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Nur so könnten die Ziele des Naturschutzes in Nordrhein-Westfalen erreicht werden. Minister Remmel betonte ausdrücklich, das NRW in Zukunft mehr Jagd haben müsse und in NRW mehr gejagt werden müsse. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5862 2 1. Wie viele Anträge auf Befriedung entsprechender Grundflächen sind in NRW seit dem Inkrafttreten des § 6a Bundesjagdgesetzes gestellt worden? (Bitte angeben, in welchen Kreisen/Städten welche Anträge gestellt worden sind.) Stand April 2014 Kreis /kreisfreie Stadt Anzahl Anträge Stadt Hamm 1 Ennepe-Ruhr-Kreis 2 Hochsauerlandkreis 2 Kreis Soest 7 Stadt Bielefeld 2 Kreis Gütersloh 2 Kreis Höxter 1 Kreis Minden-Lübbecke 6 Kreis Paderborn 1 Stadt Mönchengladbach 1 Stadt Wuppertal 2 Kreis Kleve 5 Kreis Viersen 3 Kreis Wesel 18 StädteRegion Aachen 1 Rhein-Erft-Kreis 1 Rheinisch-Bergischer-Kreis 2 Kreis Euskirchen 3 Kreis Düren 3 Kreis Heinsberg 4 Oberbergischer Kreis 2 Rhein-Sieg-Kreis 1 Stadt Münster 1 Kreis Coesfeld 11 Kreis Steinfurt 3 Kreis Warendorf 4 Summe 89 2. Wie viele Anträge sind davon nicht bewilligt worden? (Bitte mögliche Begründungen angeben.) Von den oben angeführten 89 Anträgen sind bislang 6 Anträge zurück gezogen worden, 2 Anträge ruhen, 12 Anträge wurden genehmigt, 53 Anträge befinden sich in der Prüfung und 15 Anträge wurden versagt. Von den 15 versagten Anträgen war in 13 Fällen der Antragsteller eine juristische Person, in einem Fall war der Antragsteller nicht der Eigentümer der Fläche und in einem Fall wurden keine ethischen Gründe zur Begründung angeführt. 3. Sieht die Landesregierung die flächendeckende Jagd in NRW durch den § 6a des Bundesjagdgesetzes als gefährdet an? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5862 3 4. Welche Folgen hätte aus Sicht der Landesregierung eine Aushöhlung der flächendeckenden Jagd auf nordrhein-westfälische Ökosysteme, insbesondere den Wald? Eine Aushöhlung der flächendeckenden Jagd und eine damit verbundene Auswirkung auf die nordrhein-westfälischen Ökosysteme, insbesondere den Wald, sind nicht erkennbar. 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um etwaige Unstimmigkeiten zwischen den Antragstellern auf Befriedung und den örtlichen Jagdgenossenschaften zu schlichten? Der § 6 a Bundesjagdgesetz regelt ausführlich das Verwaltungsverfahren im Hinblick auf die Beteiligung Betroffener und die Prüfung der revierspezifischen Situation, der konkreten Betroffenheiten sowie möglicher Versagungsgründe. Der Entscheidung über den Antrag hat neben der Anhörung des Antragstellers eine Anhörung der Jagdgenossenschaft, des Jagdpächters, benachbarter Grundeigentümer, des Jagdbeirats sowie der Träger öffentlicher Belange vorauszugehen. Erste vereinzelte Erfahrungen haben gezeigt, dass durch Mediationsgespräche vor Ort im Rahmen des Verfahrens konstruktive Lösungen gefunden wurden.