LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5870 14.05.2014 Datum des Originals: 13.05.2014/Ausgegeben: 19.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2241 vom 22. April 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat, Yvonne Gebauer und Dirk Wedel FDP Drucksache 16/5633 Wie viele OGS-Plätze an Grundschulen im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf stehen nicht zur Verfügung, obwohl ein Bedarf der Eltern besteht? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2241 mit Schreiben vom 13. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ganztagsangebote bilden einen wichtigen Baustein zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig kann durch dieses Angebot eine intensivere Förderung ermöglicht werden. Die Westdeutsche Zeitung meldete am 10.04.2014, dass in vielen nordrheinwestfälischen Kommunen der Bedarf an Offenen Ganztagsplätzen an Grundschulen nicht gedeckt würde. Viele Kommunen seien mit der gestiegenen Nachfrage überfordert, für Eltern bestünden Wartelisten. Oftmals sei nicht sicher, ob den Elternwünschen nach einem solchen Betreuungs- und Bildungsangebot entsprochen werden könne. Durch mangelnde Kapazitäten würden letztlich auch die Fördermittel des Landes nicht vollständig abgerufen. Der Bericht der Westdeutschen Zeitung bezog sich gerade auf Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf. Es ist wichtig zu erfahren, inwieweit in den Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf den Wünschen aller Eltern nach einem Offenen Ganztagsplatz an Grundschulen entsprochen werden kann. Vorbemerkung der Landesregierung Nummer 1.4 des Erlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) enthält im vollständigen Wortlaut folgende Regelung: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten (§ 24 Absatz 2 SGB VIII). Die Kommune kann diese LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5870 2 Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§ 5 Absatz 1 KiBiz). Leistungen der Kommunen zur Einrichtung beziehungsweise zum Betrieb von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten zählen in diesem Rahmen zu den pflichtigen Leistungen. Die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, in welchem Maße, auch im Lichte der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, es bedarfsgerecht ist, Plätze in Ganztagsschulen oder außerschulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten vorzuhalten.“ 1. Wie hat sich die Anzahl der OGS-Plätze in den Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte jeweils jährlich für die einzelnen Kommunen sowie absolut für den Regierungsbezirk Düsseldorf aufschlüsseln)? Detaillierte Informationen zu den gemeldeten OGS- Schülerzahlen sind der separaten Auflistung (Anlage 1 und 2) zu entnehmen. 2. Wie viele Finanzmittel sind von Seiten des Landes jeweils jährlich seit 2005 für die OGS-Plätze im Regierungsbezirk Düsseldorf zur Verfügung gestellt worden? Die Landeszuweisungen an die Bezirksregierungen sind folgender Tabelle zu entnehmen. Jahr Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster 2005 10.866.475,00 € 4.843.195,50 € 12.258.168,00 € 9.063.683,00 € 5.138.498,00 € 2006 17.114.283,00 € 8.409.853,00 € 22.318.314,00 € 18.923.405,00 € 9.709.291,00 € 2007 24.669.025,00 € 12.732.877,50 € 35.835.057,50 € 31.869.178,00 € 14.257.790,00 € 2008 30.647.046,00 € 16.888.110,00 € 46.093.616,50 € 45.168.278,00 € 19.242.808,00 € 2009 33.778.583,00 € 19.152.398,00 € 51.348.478,00 € 26.371.500,00 € 21.754.080,00 € 2010 35.776.732,50 € 21.262.095,00 € 55.522.180,00 € 54.469.353,05 € 23.949.468,50 € 2011 42.385.320,00 € 26.215.882,50 € 67.864.110,00 € 67.555.650,00 € 29.484.977,00 € 2012 44.872.718,00 € 28.363.347,50 € 72.043.444,00 € 73.643.905,00 € 32.070.020,00 € 2013 44.847.693,00 € 30.230.072,50 € 74.599.275,00 € 76.722.540,00 € 32.875.490,00 € Gesamt 284.957.875,50 € 168.097.831,50 € 437.882.643,00 € 403.787.492,05 € 188.482.422,50 € 3. Wie viele von Eltern beantragte OGS- Plätze konnten seit dem Jahr 2010 in den Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf nicht bereitgestellt werden (bitte jährlich aufschlüsseln)? Alle von den Schulträgern beantragten Plätze wurden vom Land bewilligt. Welche von Eltern gewünschten Plätze gegebenenfalls von den Kommunen nicht beim Land beantragt wurden, wird von Landesseite nicht erhoben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5870 3 4. Wie viele Mittel für OGS- Plätze, die im Landeshaushalt bereitgestellt wurden, sind für ganz NRW seit dem Jahr 2010 nicht abgerufen worden (bitte jährlich als Gesamtbetrag sowie in mögliche OGS- Plätze aufgeschlüsselt darstellen)? Die Antwort auf die Frage ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. Jahr Haushaltsansatz lt. jeweiligem Haushaltsplan (Kap. 05 300 Titelgr.72 ohne Hauptgruppe 5) verausgabte Mittel lt. Ist- Rechnung des jeweiligen Haushaltsplans Rest einfacher Fördersatz inkl. Lehrerstellena nteil ungenutzte OGS- Plätze*(fiktiv) 2010 247.701.000,00 € 239.220.734,87 € 8.480.265,13 € 1.025,00 € 8.273 2011 300.522.000,00 € 284.495.098,87 € 16.026.901,13 € 1.140,00 € 14.059 2012 321.042.000,00 € 303.399.905,34 € 17.642.094,66 € 1.140,00 € 15.476 2013 333.907.000,00 € 315.931.126,60 € 17.975.873,40 € 1.140,00 € 15.768 * bei Zugrundelegung des einfachen Fördersatzes Zur näheren Erläuterung ist festzuhalten, dass sich die von der Landesregierung bereitgestellten Förderpauschalen in einen Grundfestbetrag und Lehrerstellenanteile aufteilen (vgl. Ziffer 5.4.1 des Erlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ (BASS 11-02 Nr.19)). Die in der Tabelle aufgeführten Summen entsprechen den Gesamtsummen. Die in der Tabelle ausgewiesene Zahl der ungenutzten OGS-Plätze ist rein fiktiv. Sie gibt nur die rechnerisch maximal mögliche Anzahl von finanzierbaren Platzzahlen im Grundschulbereich (einfacher Fördersatz; ohne erhöhten Förderbedarf) wieder. 5. Wenn von Landesseite bereitgestellte Mittel für OGS- Plätze von den Kommunen nicht abgerufen werden: Könnten diese Mittel dann nicht für eine auskömmlichere und qualitativ hochwertigere Ausfinanzierung der bestehenden Plätze verwandt werden? Der in der Frage enthaltene Vorschlag ist nicht umsetzbar. Rechtsgrundlage für die Förderung ist der Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ (BASS 11-02 Nr.19), der die Förderung (einschließlich Fördersätze) abschließend regelt. Nicht ausgeschöpfte Mittel verbleiben im Landeshaushalt.