LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5901 19.05.2014 Datum des Originals: 16.05.2014/Ausgegeben: 22.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2231 vom 16. April 2014 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/5619 Was tut die Landesregierung gegen den Unterrichtsausfall an der Johann-Conrad- Schlaun-Gesamtschule in Nordkirchen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2231 mit Schreiben vom 16. Mai 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut eines vorliegenden Schreibens, das die Ministerin für Schule und Weiterbildung ebenfalls erreicht haben müsste, fallen an der Gesamtschule in Nordkirchen aufgrund vieler Krankheitsfälle eine Vielzahl von Unterrichtsstunden ersatzlos aus. Die Aussage, wonach mit hoher Stundenzahl Unterricht ersatzlos entfällt, stimmt mit vielen Meldungen anderer Schulen überein; verifizieren lässt sich dies allerdings nur sehr begrenzt, da die Landesregierung seit Übernahme der Regierungsverantwortung keine landesseitige Erfassung des Unterrichtsausfalls mehr vornimmt. Laut Beschreibungen sind an der Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule nach dortiger eigener Zählung von 80 Lehrerinnen und Lehrern 8 langzeiterkrankt, hiervon 5 Vollzeit- und 3 Teilzeitkräfte. Demnach seien 179,5 Stunden je Woche dauerhaft nicht abgedeckt. Vertretungsunterricht würde nur unzureichend und offenbar nur bei angestellten Lehrkräften erteilt werden. Laut örtlicher Presse kämen neben den Langzeiterkrankungen noch weitere 7 Prozent an kurzfristigen Erkrankungen hinzu. Diese hohe Zahl könne nicht mehr aufgefangen werden, so dass eine Vielzahl von Unterrichtsstunden ersatzlos entfiele. Darüber hinaus hat sich an der Schule offenbar eine höchst irritierende Begebenheit zugetragen . Für eine langzeiterkrankte Lehrerin wurde eine Vertretungslehrkraft zur Verfügung gestellt. Schließlich ist die Lehrerin bedauerlicherweise verstorben. In der Folge soll laut der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5901 2 vorliegenden Beschreibung die Vertretungslehrkraft durch die Bezirksregierung abberufen worden sein, da durch den Tod der Lehrerin die bestehende Vertretungsregelung entfallen sei. Nun entfalle der Unterricht, da eine Neueinstellung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehme. 1. Wie stellt sich die Lehrerversorgung an der Johann-Conrad-Schlaun- Gesamtschule in Nordkirchen gegenwärtig dar (bitte aufschlüsseln nach Stellenbedarf , Personalausstattung etc.)? Die Schule weist gegenwärtig einen Stellenbedarf von 65,99 Stellen aus. Diesem Stellenbedarf steht derzeit eine Personalausstattung in Höhe von 69,35 gegenüber. Die Personalausstattungsquote beträgt aktuell somit rund 105%. 2. Wie viele Stellen(-anteile) von langzeiterkrankten Pädagogen an der Schule wer- den gegenwärtig nicht durch Vertretungslehrkräfte vertreten? 3. Wie viele Unterrichtsstunden in der Woche entfallen an der Johann-Conrad- Schlaun-Gesamtschule gegenwärtig aufgrund von Langzeiterkrankungen ersatzlos ? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet . Gemäß den Angaben der Bezirksregierung Münster werden an der o.g. Schule gegenwärtig (Stand: 07.05.2014) Langzeiterkrankungen im Umfang von rund 1,8 Stellen nicht durch Vertretungskräfte vertreten. Aufgrund der Personalausstattung, welche den Stellenbedarf um rund 3,4 Stellen übersteigt, können Langzeiterkrankungen dennoch mit den vorhandenen Lehrkräften kompensiert werden . Zusätzlich wird der Schule zum 01.06.2014 eine weitere Vertretungskraft zugewiesen, um die Unterrichtsversorgung an der Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule nachhaltig zu sichern. Die Unterrichtsversorgung ist gegenwärtig aufgrund der getroffenen Maßnahmen sichergestellt . 4. Ist es zutreffend, dass an der genannten Gesamtschule nur der Unterricht für langzeiterkrankte, angestellte Pädagogen vertreten wird (wenn ja, bitte erläutern warum)? Das Beschäftigungsverhältnis der erkrankten Lehrkräfte war für die getroffenen Entscheidungen über eine Zuweisung von Vertretungskräften unerheblich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5901 3 5. Ist es richtig, dass eine Vertretungslehrkraft, die für eine langzeiterkrankte Lehrerin bereitgestellt wurde, unmittelbar nach dem bedauerlichen Tod der Lehrerin von der Bezirksregierung abgezogen wurde, da die Vertretungsregelung entfiel (wenn ja, wie begründet die Landesregierung dies)? Nein. Die befristet beschäftigten Vertretungskräfte wurden bis zum Ende des Schulhalbjahres an dieser Schule weiterbeschäftigt.