LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5913 20.05.2014 Datum des Originals: 19.05.2014/Ausgegeben: 23.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2239 vom 15. April 2014 des Abgeordneten Lutz Lienenkämper CDU Drucksache 16/5628 Wie beurteilt die Landesregierung die fehlende Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Nordrhein-Westfalen? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2239 mit Schreiben vom 19. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin , der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie durch einen Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ vom 12. 4. 2014) öffentlich bekannt wurde, arbeitet seit ihrem Amtsantritt 2011 Frau M., die Sprecherin von Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD), für den WDR. Wie dem Artikel zu entnehmen ist, geschah diese Tätigkeit mit ausdrücklicher Billigung der „Hausspitze“. Da eine Verknüpfung zwischen der Pressearbeit des zuständigen Ministeriums der nordrhein -westfälischen Landesregierung und dem öffentlich-rechtlichen Sender des Landes nicht ausgeschlossen werden kann, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen. 1. Wusste Minister Schneider von dieser Tätigkeit? Ja. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5913 2 2. Wurden Frau M. für ihre Nebentätigkeit Auflagen gemacht? Nein. 3. Wusste die „Spitze“ der Landesregierung, Frau Kraft, bzw. ihr Regierungsspre- cher, Thomas Breustedt, von der möglichen politischen Einflussnahme durch das Arbeits-, Sozial- und Integrationsministerium auf den öffentlich-rechtlichen Sender WDR? Die Unterstellung einer politischen Einflussnahme ist abwegig. Darüber hinaus waren weder der Regierungssprecher noch die Staatskanzlei vorab informiert, dass Frau M. neben ihrer Sprecheraufgabe im MAIS seit 2012 ein Mal im Jahr eine Moderation für den WDR übernommen hat. Dies entspricht dem üblichen Verfahren bei Nebentätigkeiten. 4. Hält es Ministerpräsidentin Kraft für vertretbar, dass im WDR von der Regierung bezahlte Mitarbeiterinnen arbeiten? Der WDR trifft seine Personalentscheidungen eigenverantwortlich und von der Politik unbeeinflusst . Das ergibt sich bereits aus dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Personalautonomie des WDR ist Folge der Programmautonomie . Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass Frau M. zuletzt nicht redaktionell für den WDR gearbeitet hat. Sie war zuvor jahrelang Mitarbeiterin des WDR-Hörfunks. Seit ihrem Wechsel in das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hat sie für WDR 5 innerhalb von drei Jahren als Moderatorin lediglich drei einstündige Gespräche zur Person mit Kulturschaffenden geführt. 5. Hat der WDR eine honorierte Beschäftigung der Pressesprecherin im redaktio- nellen Dienst zugelassen? Diese Frage richtet sich an den WDR. Der um Stellungnahme ersuchte WDR erklärt dazu: „Frau M. hat nicht redaktionell für den WDR gearbeitet. Sie war jahrelang eine geschätzte Mitarbeiterin des WDR-Hörfunks. Seit ihrem Wechsel ins Arbeitsministerium hat sie für WDR 5 innerhalb von drei Jahren als Moderatorin lediglich drei einstündige Gespräche zur Person mit Kulturschaffenden geführt. Frau M. erhielt das nach dem WDR-Honorarrahmen für solche Aufgaben übliche Honorar.“