LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5917 20.05.2014 Datum des Originals: 20.05.2014/Ausgegeben: 23.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2190 vom 27. März 2014 des Abgeordneten Werner Jostmeier CDU Drucksache 16/5564 Wie hat sich die Einrichtung und Zertifizierung bzw. Re-Zertifizierung der Europaschulen in Nordrhein-Westfalen fortentwickelt? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2190 mit Schreiben vom 19. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Europa ist für die Schülerinnen und Schüler heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Um das Bewusstsein junger Menschen für die Bedeutung der europäischen Einigung zu stärken, noch mehr europäische Begegnungen zu ermöglichen und Sprachbarrieren abzubauen hat die CDU-geführte Landesregierung unter Ministerpräsident Rüttgers begonnen, ausgewählte Schulen mit dem Zertifikat „Europaschulen in Nordrhein-Westfalen“ auszuzeichnen . Seither werden die Zertifikate in einem festlichen Rahmen verliehen. Die Zertifizierung weiterer Schulen, die dies anstreben, und die Entwicklung eines Verfahrens zur Re-Zertifizierung sind Aufgabe der jetzigen Landesregierung. In diesem Zusammenhang berichteten die Westfälischen Nachrichten am 21.03.2014 darüber, dass das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg „von der Europäische Union gleich für acht Jahre zertifiziert “ worden ist. Vorbemerkung der Landesregierung Der in der Vorbemerkung von Herrn Abgeordnetem Jostmeier zitierte Bericht der Westfälischen Nachrichten vom 21.03.2014, demzufolge das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg der Stadt Dülmen „von der Europäischen Union für weitere acht Jahre als Europaschule zertifiziert “ worden sei, basiert nach Auskunft des Schulleiters auf einem Missverständnis. Eine solche Zertifizierung durch die EU gibt es nicht. Laut Auskunft des Schulleiters hat die Schule eine Akkreditierung für EU-Fördervorhaben erhalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5917 2 1. Wie hat sich die Zertifizierung unter dem Titel „Europaschule in NordrheinWestfalen “ seit ihrer Einführung im Jahre 2007 in Nordrhein-Westfalen entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren, Schulformen, Schulträgern und Kreisen bzw. kreisfreien Städten)? Seit der Einführung des Zertifikats sind bis heute 180 Schulen aller Schulformen als Europaschule in Nordrhein-Westfalen zertifiziert worden. Die folgende Auflistung zeigt die Anzahl der Zertifizierungen in den Jahren 2007 bis 2013: 2007: 16 Schulen 2008: 43 Schulen 2009: 40 Schulen 2010: 27 Schulen 2011: 28 Schulen 2012: 18 Schulen 2013: 8 Schulen Seit der letzten Zertifizierung im Dezember 2013 ergibt sich folgende Verteilung nach Schulformen : 80 Gymnasien 39 Berufskollegs 23 Grundschulen 19 Gesamtschulen 14 Realschulen 3 Hauptschulen 2 Förderschulen Eine Liste der Europaschulen in Nordrhein-Westfalen ist in der Anlage beigefügt. Darin wird deutlich, dass die bei Einführung des Zertifikats verfolgte Intention, in jeder großen Stadt eine Europaschule einzurichten, fast flächendeckend erreicht wurde. 2. Inwieweit wurden die Kriterien der Zertifizierung nach 2010 verändert? 3. Welches sind die Kriterien beim Verfahren zu einer Re-Zertifizierung für bereits zertifizierte Europaschulen? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet: Das Zertifikat „Europaschule in Nordrhein-Westfalen“ ist im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 29.07.2008, zuletzt geändert am 09.06.2013 (BASS – 85 Nr. 2), geregelt. Für die Zertifizierung und die Rezertifizierung gelten einheitliche Kriterien:  Erweitertes Fremdsprachenangebot  Bilingualer Unterricht oder bilinguale Unterrichtsangebote  Internationale Projekte und Partnerschaften (darunter fallen: Projektorientierte Partnerschaften , Teilnahme an europäischen Projekten und Wettbewerben, Austauschprogramme und die Ermöglichung von Schülerbetriebspraktika im europäischen Ausland )  Vertiefte Auseinandersetzung mit europäischen Inhalten im Unterricht  Deutliche Ausrichtung des Schulprogramms am Europaprofil  Evaluation des Profils als Europaschule und dessen Entwicklung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5917 3 Die Kriterien für Grundschulen entsprechen den vorgenannten Punkten mit folgenden Modifikationen :  Bewährtes Konzept des Lernens von Sprachen über die in der Ausbildungsordnung hinaus vorgesehene Fremdsprache;  Internationale Projekte und Partnerschaften (ggf. auch beschränkt auf schriftliche Kontakte)  Grundschülerinnen und Grundschüler sollen interkulturelle Unterschiede erleben. Daher sind Feste mit Bezug zu anderen europäischen Kulturen im Schulleben unerlässlich . Darüber hinaus können zusätzliche profilierende Kriterien von den Schulen aufgeführt werden , etwa das Angebot des Excellenzlabels Certilingua oder das Angebot zum Erwerb internationaler Sprachzertifikate. In der vorherigen Fassung vom 29.07.2008 sah der Runderlass Folgendes vor: „Europaschulen legen nach 5 Jahren einen Bericht über ihre Europa-Aktivitäten vor. Erfüllt eine Europaschule in Nordrhein-Westfalen die Kriterien nicht mehr, kann der Titel aberkannt werden .“ Demgegenüber formuliert der Änderungserlass vom 09.06.2013 an dieser Stelle: „Europaschulen werden jeweils nach einem Zeitraum von 5 Jahren seit der Zertifizierung durch die Arbeitsgemeinschaft rezertifiziert. Erfüllt eine Europaschule in Nordrhein-Westfalen die Kriterien auch nach einem angemessenen Zeitraum der Anpassung nicht, kann der Titel aberkannt werden.“ Darüber hinaus wurde im Erlass vom 29.07.2008 geregelt, dass Europaschulen bei der Qualitätsanalyse Informationen zum Europaprofil im Schulportfolio und zudem nach fünf Jahren einen Rechenschaftsbericht bei der Arbeitsgemeinschaft Europaschulen vorlegen müssen. Diese Vorgaben sind im Änderungserlass vom 09.06.2013 zugunsten des oben beschriebenen Verfahrens der Rezertifizierung entfallen. 4. Welche weiteren „Europaschulen in Nordrhein-Westfalen“ sollen re-zertifiziert werden? Rezertifiziert werden lediglich die Europaschulen, deren Zertifikat nach fünf Jahren ausläuft und die nachweisen können, dass sie die Kriterien mindestens weiterhin erfüllen. 5. Unter welchen Rahmenbedingungen werden die Zertifikate an die Schulen über- geben? Die Zertifikate „Europaschule in Nordrhein-Westfalen“ werden entweder im Rahmen einer zu diesem Zweck veranstalteten Feierstunde überreicht oder anlässlich der jährlich im Herbst stattfindenden Jahrestagung der Europaschulen. Die Urkunden zur Rezertifizierung der Schulen werden den Schulleiterinnen oder Schulleitern mit einem Glückwunschschreiben postalisch durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugeschickt.