LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5931 22.05.2014 Datum des Originals: 22.05.2014/Ausgegeben: 27.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2257 vom 24. April 2014 des Abgeordneten Kai Schmalenbach PIRATEN Drucksache 16/5673 Berechnung der Rückstellungen für die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und die Entsorgung des dort anfallenden Uranmülls Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2257 mit Schreiben vom 22. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die URENCO Deutschland GmbH betreibt als 100-prozentiges Tochterunternehmen der URENCO Ltd. im westfälischen Gronau die bundesweit einzige Urananreicherungsanlage. Für die von der Landesregierung angepeilte Stilllegung dieser Atomanlage sowie für die Entsorgung der Atomanlage inklusive des als Atommüll anfallenden abgereicherten Uranhexafluorids muss die URENCO Deutschland GmbH Rückstellungen bilden. In Bundestags-Drucksache 17/14341 vom 8. Juli 2013 teilte die Bundesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage mit, dass die URENCO Deutschland GmbH bis 2012 insgesamt 109 027 367 € Rückstellungen für die Entsorgung des Atommülls und sowie 27 083 779 € für die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau gebildet hat (vgl. Antwort zu Frage 11). Interessant bei diesen Angaben ist, dass bis 2009 die Höhe der Entsorgungsrückstellungen nur langsam bis auf ca. 30 Mio. € anstiegen, seither aber ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist. Andererseits sind die Rückstellungen für die Stilllegung der Urananreicherungsanlage von ihrem Höchststand 2008 von ca. 34 Mio. € sogar leicht rückläufig. Zudem stellte die Bundesregierung als Antwort zu Frage 13 fest: „Die Rückstellungen werden aus Erfahrungswerten anderer Anlagen und standortbezogenen Kostenannahmen in LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5931 2 Rechenmodellen mit angenommenen Zeitplänen ermittelt. Sie decken die Entsorgung der zum Jahresende vorhandenen Mengen an abgereichertem Uran, die Kosten der Stilllegung und die Kosten der Endlagerung der radioaktiven Abfälle aus Betrieb und Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau ab.“ Auf die Frage, wie sichergestellt sei, dass die Höhe der Rückstellungen den Kosten für die Stilllegung und Entsorgung entspricht (Frage 14), teilt die Bundesregierung mit: „Die gebildeten Rückstellungen müssen jährlich von einem Abschlussprüfer bestätigt und der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde nachgewiesen werden.“ Die Frage der Rückstellungen fällt also in den Kompetenzbereich der Landesregierung als atomrechtliche Aufsichtsbehörde. Aus dieser Antwort der Bundesregierung geht allerdings z. B. nicht hervor, wer diesen „Abschlussprüfer“ bestellt und welchen konkreten Status er hat. 1. Wie hoch sind die Rückstellungen der URENCO Deutschland GmbH für die Still- legung und Entsorgung der Urananreicherungsanlage Gronau in 2013 und 2014? Die Höhe der Rückstellungen für die Entsorgung und Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau für das Jahr 2013 betragen zum 31.12.2013: Rückstellung für die Entsorgung: 137.665.264 € Rückstellung für die Stilllegung: 33.616.341 € Die Rückstellungen für die Entsorgung und Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau für das Jahr 2014 werden erst im Jahresabschluss zum 31.12.2014 ausgewiesen. 2. Wodurch erklärt sich die rückläufige Höhe der Stilllegungs- Rückstellungen? Die Höhe der für das Jahr 2013 ausgewiesenen Rückstellungen ist sowohl für die Stilllegung als auch für die Entsorgung der Urananreicherungsanlage Gronau im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Zwischen 2008 und 2013 ist die Höhe der Rückstellungen für Stilllegung und Entsorgung von 55.946.582 € auf 171.281.606 € angewachsen. Schwankungen im kontinuierlichen Aufbau der Rückstellungen resultieren aus jährlich zu aktualisierenden Kostenschätzungen. Dabei werden neben den Zuführungen zu den Rückstellungen auch Abführungen durch bereits erfolgte Dekonversion von Uranhexafluorid in Uranoxid und Endlagervorausleistungsgebühren berücksichtigt. 3. Wodurch erklärt sich die seit 2009 stark ansteigende Höhe der Entsorgungs- Rückstellungen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5931 3 4. Wer berechnet konkret die Höhe der jeweils für die URENCO Deutschland GmbH veranschlagten Rückstellungen? Nach den handelsrechtlichen Vorschriften liegt die Aufstellung des Jahresabschlusses in der Verantwortung der Geschäftsführung der URENCO Deutschland GmbH. Der Jahresabschluss wird von unabhängigen Wirtschaftsprüfern und den Finanzbehörden geprüft. Entsprechend den Bestimmungen der Genehmigungsbescheide werden die Rückstellungen der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde in einem Prüfungsbericht im Einzelnen nachgewiesen. 5. In wessen Auftrag arbeitet der von der Bundesregierung erwähnte „Abschluss- prüfer“, der die Höhe der gebildeten Rückstellungen jährlich bestätigt? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.