LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5932 22.05.2014 Datum des Originals: 22.05.2014/Ausgegeben: 27.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2258 vom 24. April 2014 des Abgeordneten Kai Schmalenbach PIRATEN Drucksache 16/5674 Rückstellungen für die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und die Entsorgung des dort anfallenden Atommülls Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2258 mit Schreiben vom 22. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die URENCO Deutschland GmbH betreibt als 100-prozentiges Tochterunternehmen der URENCO Ltd. im westfälischen Gronau die bundesweit einzige Urananreicherungsanlage. Für die von der Landesregierung angepeilte Stilllegung dieser Atomanlage sowie für die Entsorgung der Atomanlage inklusive des als Atommüll anfallenden abgereicherten Uranhexafluorids muss die URENCO Deutschland GmbH Rückstellungen bilden. In Bundestags-Drucksache 17/14341 vom 8. Juli 2013 teilte die Bundesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage mit, dass die URENCO Deutschland GmbH bis 2012 insgesamt 109 027 367 € Rückstellungen für die Entsorgung des Atommülls und sowie 27 083 779 € für die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau gebildet hat (vgl. Antwort zu Frage 11). Auf die Frage, wie sichergestellt sei, dass die Höhe der Rückstellungen den Kosten für die Stilllegung und Entsorgung entspricht (Frage 14), teilt die Bundesregierung mit: „Die gebildeten Rückstellungen müssen jährlich von einem Abschlussprüfer bestätigt und der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde nachgewiesen werden.“ Aus dieser Antwort der Bundesregierung geht allerdings nicht hervor, in welcher Form die URENCO Deutschland GmbH die Rückstellungen der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde – LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5932 2 also gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen und der Landesregierung – nachweisen muss und in welcher Form diese Rückstellungen überhaupt gebildet werden (z. B. Bargeld, Festgeldkonto, Pfandbriefe, Aktienpakete etc.). 1. In welcher Form werden die Rückstellungen für die Stilllegung und Entsorgung der Urananreicherungsanlage Gronau seitens der URENCO Deutschland GmbH gegenüber der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde nachgewiesen (z.B. Kontoauszug , Bargelddepot, etc.)? Die Bildung der Rückstellungen für die Entsorgung und Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau wird im Jahresabschluss der URENCO Deutschland GmbH ausgewiesen und von einem unabhängigen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ) bestätigt. Entsprechend den Bestimmungen der Genehmigungsbescheide werden die Rückstellungen der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde in einem Prüfungsbericht im Einzelnen nachgewiesen. Den Rückstellungen stehen auf der Aktivseite das Anlage- und Umlaufvermögen gegenüber. Hinsichtlich eines Insolvenzrisikos der Aktiva gelten die allgemeinen rechtlichen Regelungen. 2. In welcher Form werden die Rückstellungen für die Stilllegung und Entsorgung der Urananreicherungsanlage Gronau seitens der URENCO Deutschland GmbH gebildet (bitte aufschlüsseln nach der Art der jeweiligen Geldanlage)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. In welcher Weise kontrolliert die Landesregierung als atomrechtliche Aufsichts- behörde die tatsächliche Verfügbarkeit der von der URENCO Deutschland GmbH gebildeten Rückstellungen für die Stilllegung und Entsorgung der Urananreicherungsanlage Gronau? Entsprechend Auflage Nr. 11 aus Bescheid Nr. 7/Ä3 UAG vom 22.01.2001 und Auflage Nr. 177 aus Bescheid Nr. 7/6 UAG vom 14.02.2005 ist für die Stilllegung der UAG und die Entsorgung durch Rückstellungen finanzielle Vorsorge zu treffen. Die Bildung der Rückstellungen ist von einem Abschlussprüfer jährlich bestätigen zu lassen und der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde nachzuweisen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Kann die URENCO Deutschland GmbH die Rückstellungen für die Stilllegung und Entsorgung der Urananreicherungsanlage Gronau in irgendeiner Weise steuerlich absetzen? Rückstellungen eines Unternehmens sind im Rahmen der steuerlichen Vorschriften anzusetzen und zu bewerten. Dies gilt auch für Rückstellungen für Stilllegung und Entsorgung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5932 3 5. In welcher Weise kann die URENCO Deutschland GmbH über die Rückstellungen für die Stilllegung und Entsorgung der Urananreicherungsanlage Gronau für ihren normalen Geschäftsbetrieb frei verfügen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.