LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5935 23.05.2014 Datum des Originals: 22.05.2014/Ausgegeben: 28.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2225 vom 15. April 2014 der Abgeordneten Nicolaus Kern und Daniel Düngel PIRATEN Drucksache 16/5610 Unerlaubte staatliche Beihilfen im NRW-Profifußball? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2225 mit Schreiben vom 22. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Finanzminister und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Oktober 2012 machte die Europäische Kommission in einem Schreiben an die Mitgliedstaaten auf die „Finanzierung des Profifußballs in der EU und die möglichen Auswirkungen der EU-Beihilfevorschriften auf diese Finanzierung“ aufmerksam. Hintergrund des Schreibens waren nach Aussage der Kommission zahlreiche Beschwerden von Bürgern aus den Mitgliedstaaten, die die angebliche Bevorteilung von Profifußballvereine durch die öffentliche Hand anprangerten. Da der Sport dem EU-Recht unterliegt, soweit er als „wirtschaftliche Tätigkeit“ ausgeübt wird, und der Begriff der staatlichen Beihilfe sowohl selektive finanzielle Ausgaben als auch entgangene Einnahmen staatlicher Stellen zugunsten von Unternehmen (also auch Profifußballvereine) umfasst, fällt der beschriebene Fall eindeutig in den Verantwortlichkeitsbereich der Kommission. Seit einiger Zeit arbeitet die Kommission zudem eng mit der UEFA im Rahmen des sogenannten Financial Fairplay-Regelwerks zusammen, welches eine unfaire selektive finanzielle Unterstützung von Fußballvereinen durch öffentliche Stellen unterbinden und damit auch die Durchsetzung der EU-Beihilferegeln sicherstellen soll. Die unerlaubte Gewährung von Beihilfen aus Steuermitteln soll in diesem Zusammenhang auch in Deutschland und Nordrhein-Westfalen verbreitet sein. Oftmals geht es dabei um die bevorteilende finanzielle Beteiligung öffentlicher Stellen am Stadion(neu)bau sowie der Ge- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5935 2 währung von Mietnachlässen für die sich in öffentlicher Hand befindlichen Spielstätten. Als Beispiele für angeblich unerlaubte Beihilfen im NRW-Fußball wird unter anderem die (indirekte ) Beteiligung der Stadt Gelsenkirchen an der Spielstätte des Fußballclubs Gelsenkirchen -Schalke 04 e.V. sowie die Übernahme des Aachener Stadions durch die öffentliche Hand genannt. Jüngsten Medienberichten zufolge soll das Land NRW mit insgesamt 320 Millionen Euro für Stadionfinanzierungskredite bürgen. In der Antwort (Drs. 16/5436) auf die Kleine Anfrage 2075 gibt die Landesregierung an, „im Zusammenhang mit der Errichtung von Fußballstadien im Bereich des professionellen Fußballsports seit dem Jahr 2000 insgesamt 10 Landesbürgschaften in Höhe von ursprünglich insgesamt 126.704.647,92 € zu Krediten an gewerbliche Stadionbesitzgesellschaften übernommen“ zu haben. Die Frage nach unerlaubter staatlicher Beihilfe wurde in genannter Kleinen Anfrage nicht aufgegriffen. Würde die Kommission eine Missachtung der EU-Beihilferegeln feststellen, müssten die betroffenen Geschäfte für ungültig erklärt und rückabgewickelt werden. 1. Inwiefern hat die nordrhein-westfälische Landesregierung auf die jüngsten Mel- dungen bezüglich der möglichen Eröffnung von Beihilfeverfahren aufgrund der Aktivitäten der öffentlichen Hand im NRW-Profifußball mit konkreten Schritten reagiert? Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte für die Eröffnung eines Beihilfeverfahrens vor. 2. Kann die nordrhein-westfälische Landesregierung ausschließen, dass im NRWProfifußball unerlaubte staatliche Beihilfen im Sinne des Europarechts gewährt wurden? 3. Teilt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Auffassung, dass der be- gründete Verdacht bestehe, dass es in den letzten Jahren im NRW-Profifußball zur unerlaubten staatlichen Beihilfegewährung gekommen ist? Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über unerlaubte staatliche Beihilfen im NRWProfifußball . 4. Was unternimmt die nordrhein-westfälische Landesregierung, um die Konformi- tät der Aktivitäten der öffentlichen Hand im NRW-Profifußball mit den EUBeihilferegeln sicherzustellen bzw. zukünftig sicherzustellen? Für die rechtsverbindliche Prüfung des europäischen Beihilferechts ist die Europäische Kommission zuständig. Daneben sind alle öffentlichen Zuwendungsgeber verpflichtet, die Einhaltung der EU-rechtlichen Rahmenbedingungen für Subventionen zu gewährleisten. Soweit eine Unsicherheit über die beihilferechtliche Einordnung einer Maßnahme besteht, kann sich die Kommune oder staatliche Stelle an das Beihilfereferat im Ministerium für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen wenden . Dieses hat sowohl die Möglichkeit, über das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine Rechtsfrage an die europäische Kommission zu richten als auch eine Notifizierung der Maßnahme zu veranlassen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5935 3 5. Wie bewertet die nordrhein-westfälische Landesregierung die möglichen haushälterischen Folgen für Land und Kommunen, welche sich aus im Rahmen von Beihilfeverfahren für unzulässig erklärte Aktivitäten der öffentlichen Hand im NRW-Profifußball ergeben können? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Fälle vor, die Anlass zu einer Bewertung haushälterischer Folgen geben würden.