LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5939 23.05.2014 Datum des Originals: 22.05.2014/Ausgegeben: 28.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2265 vom 30. April 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/5691 Weserbrücke in Beverungen – was kann die Landesregierung tun? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2265 mit Schreiben vom 22. Mai 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Weserbrücke in der Stadt Beverungen im Kreis Höxter ist eine Verbindung von überregionaler Bedeutung. Sie verbindet einerseits Stadtteile der Stadt Beverungen mit der Samtgemeinde Boffzen auf dem niedersächsischen Gebiet. Zugleich stellt die Brücke die Verbindung zur A7 auf der Trassenführung der B241 sicher. Zunächst hatte der Landesbetrieb Straßen.NRW eine komplette Sperrung der Brücke für den Schwerlastverkehr ins Auge gefasst . Derzeit regelt eine Ampellösung ein einspuriges Befahren der Brücke. Die Weser-Brücke ist eine wichtige Verkehrsachse für ortsansässige Unternehmen und natürlich auch für die Bürgerinnen und Bürger. Gleiches gilt für die auf beiden Weserseiten tätigen Landwirte. Der Rat der Stadt Beverungen hat in einer einstimmigen Resolution in seiner Sitzung vom 29.04.2014 einen Neubau der Weserbrücke gefordert. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung der Weserbrücke in der Stadt Beverungen für den ortsansässigen und überregionalen Verkehr? Die B 241 ist eine Bundesstraße mit regionaler und überregionaler Verkehrsbedeutung. Sie verbindet die A 44 im Raum Warburg in Nordrhein-Westfalen mit der A 7 nördlich von Göttingen in Niedersachsen. Die Weserbrücke bei Beverungen liegt innerhalb dieses Strecken- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5939 2 zuges an zentraler Stelle auf der Landesgrenze. Sie verbindet die nordrhein-westfälische Stadt Beverungen mit der niedersächsischen Gemeinde Lauenförde und hat eine hohe Bedeutung auch für den örtlichen Verkehr. 2. Welche Ursachen haben dazu geführt, dass die Weserbrücke in der Stadt Bever- ungen in ihrem jetzigen Zustand ist? Die Weserbrücke ist eine Stahlkonstruktion mit aufliegender Stahlbetonfahrbahnplatte aus dem Jahre 1950. Sie wurde nach den damals geltenden Bemessungsvorschriften unter Berücksichtigung der seinerzeit bekannten Verkehrslasten erbaut. Die Verkehrsmengen und Verkehrslasten insbesondere des Güter- und Schwerverkehrs sind von 1950 bis heute deutlich gestiegen. Auf der Grundlage der im Jahr 2011 vom Bundesverkehrsministerium eingeführten Nachrechnungsrichtlinie erfolgte daher im Jahr 2013 eine Nachrechnung der Brücke zur Überprüfung der Tragfähigkeit entsprechend den heutigen und absehbar zukünftigen verkehrlichen Anforderungen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Weserbrücke bereits für die heutigen Verkehrsbelastungen deutliche Tragfähigkeitsdefizite aufweist und aus Verkehrssicherheitsgründen nur noch eingeschränkt nutzbar ist. 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Verbesserung der verkehrli- chen Situation an der Weserbrücke in der Stadt Beverungen? Da aufgrund der Nachrechnungsergebnisse eine Ertüchtigung der Weserbrücke technisch nicht sinnvoll und unwirtschaftlich ist, ist geplant, den kompletten Überbau zu erneuern. Dabei wird zunächst geprüft, ob die Unterbauten (Pfeiler), die sich im Überflutungsbereich der Weser befinden, erhalten bleiben können. Gegebenenfalls müssen auch diese erneuert werden . 4. Wann ist wieder mit einer beidseitigen Befahrung einer instandgesetzten oder neuen Weserbrücke zu rechnen? Für die Neubauplanung sind zunächst verschiedene Varianten zu untersuchen und gegeneinander abzuwägen. Darüber hinaus ist das Ergebnis zum Erhalt der Unterbauten abzuwarten und einzuflechten, da diese einen maßgeblichen Einfluss auf die weitere zeitliche Disposition haben. Die Restnutzungsdauer der Brücke beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand noch 12 Jahre, der Neubau der Brücke soll jedoch beschleunigt werden. 5. Welche Kosten sind für die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Ver- kehrssituation im Bereich der Weserbrücke zu veranschlagen (bitte einzeln und detailliert auflisten)? Eine detaillierte Kostenberechnung für den Brückenneubau wird im Zuge des Bauwerksentwurfes und in Abhängigkeit von den Prüfergebnissen zum Erhalt der Unterbauten aufgestellt werden.