LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5944 26.05.2014 Datum des Originals: 26.05.2014/Ausgegeben: 28.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2270 vom 2. Mai 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/5697 Hoffnungsprinzip oder Vorsichtsprinzip – gestattet die Kommunalaufsicht den Stärkungspaktkommunen , noch nicht feststehende Entlastungen bei der Eingliederungshilfe für die Haushaltssanierungspläne einzukalkulieren? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2270 mit Schreiben vom 26. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Trotz gegenteiliger Beteuerungen, Resolutionen und Anträge hat sich die SPD-geführte Landesregierung bei den Koalitionsverhandlungen im Bund bzgl. der Eingliederungshilfe offensichtlich nicht durchsetzen können: Die Kommunen sollen bundesweit lediglich 1 Mrd. EUR ab 2015 erhalten (sog. Übergangsmilliarde). Die versprochene Entlastung iHv. bundesweit 5 Mrd. EUR bei der Übernahme der Eingliederungshilfe gibt es nicht vor 2018. In diesem Zusammenhang wird Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter (CDU) in der Ausgabe der Westdeutschen Zeitung vom 26.04.2013 bzgl. des aus den Kommunen geäußerten Vorwurfs des Wortbruchs wie folgt wiedergegeben: „Wenn schon, dann muss er (der Vorwurf, Anm. des Fragestellers) in Richtung Staatskanzlei gehen .“ Zur Ministerpräsidentin sagt er konkret: „Sie weiß, worüber sie entschieden hat.“ Neben dieser Entwicklung stellt sich für viele Kommunen in NRW, besonders für die Teilnehmer am Stärkungspakt, die ganz praktische Frage, wie im Hinblick auf die eigene Gestaltung der kommunalen Haushaltssanierungspläne darauf zu reagieren ist. Dieses gilt nicht zuletzt deshalb, weil auch die Art und Weise der Zahlbarmachung der sog. Übergangsmilliarde im Hinblick auf den Verteilerschlüssel (nach den Kosten der Unterkunft gem. SGB II LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5944 2 (KdU) oder nach Umsatzsteuer oder z.B. in Form einer Kombination von KdU und Umsatzsteuer ) durch den Bund noch nicht festgelegt ist. 1. Welche eigenen Initiativen unternimmt die Landesregierung konkret, auch auf Grund diverser Landtagsbeschlüsse, um den Bund zu bewegen, die Entlastung zugunsten der NRW-Kommunen bei der Eingliederungshilfe doch noch vor 2018 wirksam werden zu lassen? Nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 12. März 2014 wird der Bund bereits ab dem Jahr 2015 die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte Vorabentlastung für die Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich leisten. Die Landesregierung ist sich ihrer Mitverantwortung für die kommunalen Haushalte bewusst. Sie wird sich deshalb auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Vorabentlastungen zielführend und schnellstmöglich die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erreichen und dass die mit Rechtswirksamkeit des künftigen Bundesteilhabegesetzes zugesagte finanzielle Entlastung in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt wirksam wird. 2. Dürfen NRW-Stärkungspaktkommunen bei der Fortschreibung ihrer eigenen Haushaltssanierungspläne eine bundesweite Entlastung i. H. v. 5 Mrd. EUR bei der Eingliederungshilfe ab 2018 bereits zu ihren Gunsten einkalkulieren? Kein bisher im Rahmen des Stärkungspakts genehmigter Haushaltssanierungsplan stellt den Haushaltsausgleich mit Hilfe von Verbesserungen dar, die sich auf die angekündigte Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Milliarden Euro bundesweit stützen. 3. Dürfen NRW-Stärkungspaktkommunen bei der Fortschreibung ihrer eigenen Haushaltssanierungspläne eine bundesweite Entlastung i. H. v. 1 Mrd. EUR bei der Eingliederungshilfe ab 2015 (sog. Übergangsmilliarde) bereits zu ihren Gunsten einkalkulieren? 4. Sofern - obwohl noch kein Gesetzentwurf auf Bundesebene vorliegt - von den Fragen zu 2. und zu 3. mindestens eine mit Ja beantwortet wird: Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage stellt die Landesregierung ihre Haltung ab (umfassende Begründung wird erbeten)? Auf welchem Wege die Entlastung der Kommunen in Höhe von anfänglich 1 Mrd. Euro pro Jahr erfolgt, ist derzeit noch offen. Mehrere Alternativen werden diskutiert. Die Entlastung soll nach Ansicht des Bundes zunächst vorübergehend im Wege einer Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vorgenommen werden. Entsprechend § 84 in Verbindung mit § 79 Absatz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung akzeptieren die Kommunalaufsichtsbehörden, wenn Kommunen eine entsprechende Verbesserung der Erträge bei ihrem Anteil an der Umsatzsteuer ab 2015 in ihren Haushalten einplanen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5944 3 5. Welche Entlastungen ergeben sich voraussichtlich zugunsten der NRWKommunen jährlich durch die Verteilung der sog. Übergangsmilliarde ab 2015 (bitte kommunalscharf unter getrennter Darstellung der Entlastungswirkung nach KdU, Umsatzsteuer sowie eines gemischten Schlüssels von KdU und Umsatzsteuer je zur Hälfte ausweisen)? Da noch nicht feststeht, wie die Entlastung erfolgen soll, ist eine gemeindescharfe Darstellung der Entlastung im Rahmen der Antwort auf eine Kleine Anfrage nicht möglich.