LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5972 28.05.2014 Datum des Originals: 27.05.2014/Ausgegeben: 02.06.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2266 vom 30. April 2014 des Abgeordneten Thomas Nückel FDP Drucksache 16/5692 Kunst- und Kulturförderung: Weniger Mittel für die Projektförderung im Rahmen der regionalen Kulturpolitik im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf und des RVR? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2266 mit Schreiben vom 27. Mai 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zur Förderung der regionalen Kulturpolitik existiert ein Förderprogramm, das den teilweise historisch gewachsenen Kulturregionen Nordrhein-Westfalens helfen soll, ihre Attraktivität und Identität nach innen und außen zu stärken. Dabei geht es u. a. um eine Verbesserung der kulturellen Strukturen, die Sicherung der kulturellen Grundversorgung durch Kooperation, Koordination, Vernetzung und sinnvolle Arbeitsteilung sowie Fortschritte beim regionalen Kulturmarketing. Bis zum Stichtag 23.11.2013 konnten Anträge für Projekte der freien Szene eingereicht werden. Bei den Bescheiden für das Jahr 2014 ist bei Kulturtreibenden im Regierungsbezirk Düsseldorf aber auch im Bereich des RVR (Koordinierung über RP Arnsberg) die Sorge laut geworden, dass die Mittel nicht mehr ausreichend vorhanden sind, da vermehrt Ablehnungen erteilt worden sein. 1. Sind die Fördermittel für das laufende Jahr ausreichend? Ja. 2. Gibt es verstärkt Ablehnungen aufgrund zu geringer Mittel? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5972 2 3. Wieviel Ablehnungen mussten 2013 und 2014 erteilt werden? Im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf liegen die Kulturregionen Niederrhein und teilweise die Kulturregionen Bergisches Land und Rheinschiene. Hier wurden im Jahr 2013 von insgesamt 59 eingereichten Förderanträgen 26 Anträge durch die kulturfachlich besetzen regionalen Fachbeiräte nicht zur Förderung empfohlen. Im Jahr 2014 wurden von den eingereichten 44 Anträgen insgesamt 8 Vorhaben als nicht förderwürdig eingestuft. Für das Gebiet des RVR (Kulturregion Ruhrgebiet) hat der Fachbeirat im Jahr 2013 von 53 Projektanträgen, die die Förderkriterien erfüllten, 30 Vorhaben nicht zur Förderung empfohlen. Im Jahr 2014 lagen dem Fachbeirat 38 den Förderkriterien entsprechende Anträge zur Beratung vor. Hiervon wurden 15 nicht zur Förderung empfohlen. Das Land ist den Förderempfehlungen der Fachbeiräte gefolgt. 4. Sind Fördermittel nicht abgerufen worden, die an anderer Stelle Verwendung hätten finden können? Nein. 5. Wie hoch ist der Anteil der 2014 geförderten Projekte, die auch schon 2013 gefördert wurden? Der Anteil der 2014 geförderten Projekte, die auch schon 2013 gefördert wurden, beläuft sich für die im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf liegenden Kulturregionen Bergisches Land, Niederrhein und Rheinschiene auf rund 42 v.H.. In der Kulturregion Ruhrgebiet beläuft sich dieser Anteil auf rund 45 v.H..