LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5983 28.05.2014 Datum des Originals: 28.05.2014/Ausgegeben: 02.06.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2250 vom 23. April 2014 des Abgeordneten Dietmar Brockes FDP Drucksache 16/5656 Die Bundesregierung will Kredite für Kohlekraftwerke im Ausland auf den Prüfstand stellen – Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf NordrheinWestfalen ? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2250 mit Schreiben vom 28. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der zunehmende Anteil von Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung und die Modernisierung des Kraftwerkparks stellen die Kraftwerksbranche weltweit vor große Herausforderungen . Fossile Kraftwerke werden zunehmend die Aufgabe erfüllen müssen, die schwankende Einspeisung von Erneuerbaren Energien im Netz auszugleichen. Dies erfordert insbesondere auch hochflexible Kohlekraftwerke, die ihre Leistung schnell zwischen 100 Prozent und 20 Prozent variieren können. Gleichzeitig müssen die Kraftwerke noch effizienter werden und sollen die Umwelt noch weniger belasten. Da eine 100 Prozent-Versorgung auf Basis von erneuerbaren Energien nicht nur in Deutschland sondern in den meisten Staaten erst auf längere Sicht realisierbar ist, ist auch dort der Bau flexibler und umweltverträglicher fossiler Kraftwerke weiterhin notwendig. In beschränktem Umfang werden daher Kraftwerksprojekte, insbesondere Kohlekraftwerke, im Ausland durch die bundeseigene KfW-Bank gefördert. Denn in einigen Entwicklungs- und Schwellenländern sind Kohlekraftwerke auf längere Sicht eine wichtige Option, bieten sie doch hohe Versorgungssicherheit und relativ günstige Stromgestehungskosten. Die Effizienzsteigerung bestehender Kohlekraftwerke ermöglicht ferner hohe CO2-Einspareffekte und eine Steigerung der Umweltverträglichkeit. Durch die Finanzierung hocheffizienter Kraftwerke kann so die Einführung und Verbreitung modernster Kraftwerkstechnologie aus Deutschland vorangetrieben werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5983 2 Im Bereich Kraftwerksbau und Modernisierung liegt eine Kernkompetenz des Landes Nordrhein -Westfalens. Beispielsweise haben sich im Cluster „Rhein-Ruhr-Power“ führende Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Bereich der Kraftwerkstechnik zusammengeschlossen und die Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette – Anlagenbau , Zulieferer, Ingenieurbüros, Betreiber, Service-Dienstleister, Wissenschaft – gebündelt. Derzeit ist der Bau neuer Kohlekraftwerke in NRW nicht geplant und der Kohleausstieg wird mit der Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II und der beabsichtigten Änderung des Landesentwicklungsplans in Bezug auf Kraftwerksstandorte von der Landesregierung beschleunigt . Für nordrhein-westfälische Unternehmen ist es daher von besonderer Bedeutung , dass weiterhin auch Projekte im Ausland realisiert werden können. So kann die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen mit ihren Produkten auf den globalen Märkten gesichert und weiter ausgebaut werden. Dies schützt Arbeitsplätze in NRW und bringt nicht zuletzt auch den verantwortungsvollen globalen Klimaschutz voran. Laut Medienberichten hat die Bundesregierung jedoch kürzlich angekündigt, ihre Haltung zur Finanzierung von Kohlekraftwerken durch die KfW-Bank im Rahmen der entwicklungs- und klimapolitischen Zusammenarbeit zu überdenken. Die taz vom 10. April 2014 berichtet, dass die nordrhein-westfälische Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf eine deutlich verschärfte Regelung hinwirken wolle, wonach Kredite für Neubau und Modernisierung von Kohlekraftwerken zum absoluten Ausnahmefall würden. 1. Befürwortet die Landesregierung die von Bundesumweltministerin in Aussicht ge- stellte Verschärfung der Regeln für die KfW-Förderung? Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass die Regeln für eine Förderung von Kohlekraftwerken im Ausland durch die KfW verschärft werden sollen. Die Bundesregierung hat jedoch eine Überprüfung ihrer Haltung zur Finanzierung von Kohlekraftwerken im Rahmen der entwicklungs - und klimapolitischen Zusammenarbeit angekündigt. Hier bleibt das Ergebnis der Überprüfung abzuwarten. 2. Wie steht die Landesregierung zu dem von Umweltverbänden geforderten totalen Stopp der Förderung von Investitionen in die Kohlewirtschaft im Rahmen der KfWFörderung ? Vorrangiges Ziel ist neben der Steigerung der Energieeffizienz langfristig die 100%- Energieversorgung auf Basis von erneuerbaren Energien. Die Landesregierung setzt sich für eine Stärkung des exportorientierten Maschinenbaus in Nordrhein-Westfalen ein. So können weiterhin in einem Überbrückungszeitraum Effizienzsteigerungen auch in bestehenden Kohlekraftwerken CO2-Einsparvolumina ermöglichen. Darüber hinaus können durch die Modernisierung von Kohlekraftwerken (z.B. Einbau von Rauchgasreinigungsanlagen) weitere negative Auswirkungen auf die Umwelt eingeschränkt werden. Zentrales Ziel muss die Anstrengung sein, die globale Erderwärmung zu begrenzen. Das Zwei-Grad-Ziel kann nur eingehalten werden, wenn der Ausstoß von Treibhausgasen deutlich zurückgeht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5983 3 3. Welche Auswirkungen hätten diese Neuregelungen jeweils auf die in NordrheinWestfalen ansässigen Unternehmen, insbesondere mit wie vielen Arbeitsplatzverlusten rechnet die Landesregierung, sollte es zu einer der oben genannten Neuregelungen kommen? Der Landesregierung sind keine Neuregelungen bekannt. Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie beurteilt die Landesregierung den Beitrag der aktuellen KfW-Förderung für Kohlekraftwerke im Ausland für den globalen Klimaschutz? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, durch die landeseigene NRW.Bank, die heimische Wirtschaft durch die Absicherung von Exportgeschäften im Bereich Kraftwerksbau und -modernisierung zu unterstützen? Mit ihren Produkten „NRW.BANK.Konsortialkredit Mittelstand“ und „NRW.BANK.Ausland Export“ übernimmt die NRW.BANK Risikobeteiligungen an Avalkrediten/-linien der Hausbanken im Zusammenhang mit Exportgeschäften eines in NRW produzierenden mittelständischen Unternehmens. Über das Produktangebot der NRW.BANK hinaus besteht für Exporteure hinsichtlich der Exportabsicherung die Möglichkeit, auf die von der Euler Hermes AG im Auftrag des Bundes angebotenen Exportkreditgarantien zurückzugreifen – dies gilt auch für Unternehmen im Bereich Kraftwerksbau und –modernisierung. Das bestehende Produktangebot der NRW.BANK erscheint auch vor dem Hintergrund des Angebots durch die Euler Hermes AG als hinreichend. Die NRW.BANK prüft in Abstimmung mit dem Eigentümer systematisch die bedarfsgerechte Ausgestaltung ihres Förderangebots und beachtet auch im Rahmen der Umsetzung, dass die Förderung dem in der Förderstrategie verankerten Nachhaltigkeitsaspekt in ausreichendem Maße Rechnung trägt.