LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5985 28.05.2014 Datum des Originals: 28.05.2014/Ausgegeben: 02.06.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2309 vom 14. Mai 2014 des Abgeordneten Robert Stein FRAKTIONSLOS Drucksache 16/5878 Ist der Vertrag mit dem ehemaligen Vorsitzenden der Portigon aufgelöst? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2309 mit Schreiben vom 28. Mai 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Plenardebatte vom 14.05. wurde im Rahmen der aktuellen Stunde über die Vorkommnisse um das Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Portigon AG, namentlich Herrn Voigtländer, debattiert. Der Finanzminister betonte dabei in seinem Redebeitrag , dass es keine Abfindung oder Zusatzkosten für das Land aus der Abberufung von Herrn Voigtländer geben soll. Allerdings besitzt Herr Voigtländer noch einen Vertrag bis mindestens 2017 bei der Portigon AG. Vorbemerkung der Landesregierung In der Plenardebatte am 14. Mai 2014 habe ich die Abgeordneten und die Öffentlichkeit soweit wie rechtlich zulässig über die Umstände des Ausscheidens des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Portigon AG informiert. Aufgrund meiner Verschwiegenheitspflicht als Aufsichtsratsmitglied konnte und kann ich, auch im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage, weitergehende Informationen nicht geben. 1. Ist das Vertragsverhältnis zwischen der Portigon AG und Herrn Voigtländer aufge- löst? Der Aufsichtsrat der Portigon AG hat Herrn Voigtländer am 30. April 2014 mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Vorstand der Portigon AG und als Vorstandsvorsitzender abberufen . Die Modalitäten über das Ausscheiden von Herrn Voigtländer sind in der zwischen der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5985 2 Portigon AG, vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, und Herrn Voigtländer getroffenen Aufhebungsvereinbarung geregelt. 2. Ist Herr Voigtländer bei der Portigon AG beurlaubt bzw. von seinen Verpflichtun- gen befreit? Herr Voigtländer hat seine Tätigkeit für Portigon gemäß Aufhebungsvereinbarung am 30. April 2014 beendet. 3. Erhält Herr Voigtländer gemäß seinem Vertragsverhältnis weiterhin Bezüge? Die Modalitäten über das Ausscheiden von Herrn Voigtländer sind im Rahmen der engen gesetzlichen Bestimmungen in der zwischen der Portigon AG, vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, und Herrn Voigtländer getroffenen Aufhebungsvereinbarung geregelt . Nähere Details kann ich aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht als Aufsichtsratsmitglied der Portigon AG nicht nennen. In der Debatte anlässlich der Aktuellen Stunde im Landtag am 14. Mai 2014 habe ich jedoch darauf hingewiesen, dass die Aufhebungsvereinbarung das Ergebnis fairer Verhandlungen der Vertragsparteien ist und nicht mit Abfindungen oder Bonuszahlungen verbunden ist.