LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5991 28.05.2014 Datum des Originals: 28.05.2014/Ausgegeben: 02.06.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2272 vom 29. April 2014 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/5699 Kommission zur personellen Zukunft der Polizei Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2272 mit Schreiben vom 28. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf dem Delegiertentag der Gewerkschaft der Polizei am 02.04.2014 kündigte Innenminister Jäger eine Kommission zur personellen Zukunft der Polizei an. Diese solle Möglichkeiten zum Ausgleich der Pensionierungswelle im Polizeidienst erarbeiten. Einer Erhöhung der Einstellungszahlen erteilte der Minister in diesem Zusammenhang eine Absage, weil man bereits Schwierigkeiten habe, die bestehenden Einstellungszahlen zu bewältigen. Stattdessen solle versucht werden, Kapazitäten beim Fußball einzusparen (vgl. http://www.wznewsline .de/home/politik/nrw/jaeger-kuendigt-kommission-zur-personellen-zukunft-derpolizei -an-1.1602023 Vorbemerkung der Landesregierung Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen wird eine Kommission einsetzen, die Vorschläge zur Personal- und Organisationsentwicklung der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung des demografischen Wandels erarbeiten soll. Ziel ist es, die Polizei in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft leistungsfähig und bürgernah zu erhalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5991 2 1. Wie wird die Kommission personell besetzt sein (regierungsinterne und/oder regierungsexterne Sachverständige, Einbindung einzelner Abgeordneter, o.ä.)? Es ist vorgesehen, die Kommission mit regierungsinternem und regierungsexternem Sachverstand auszustatten. 2. Welcher Zeitraum ist für die Arbeit der Kommission vorgesehen bzw. wann ist mit der Veröffentlichung erster Arbeitsergebnisse zu rechnen? Die Kommission soll vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause eingesetzt werden und ihre Arbeit bis März 2015 beenden. 3. Welche Kosten sind für die Arbeit der Kommission veranschlagt worden? Die Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffert werden. 4. Existieren neben der Aussage des Ministers, dass eine Erhöhung der Einstel- lungszahlen keinesfalls in Frage komme und dass stattdessen Vorschläge für die Einsparung von Kapazitäten beim Fußball erarbeitet werden sollen, weitere inhaltliche Vorgaben für die Arbeit der Kommission? Eine solche inhaltliche Vorgabe existiert nicht. Siehe Vorbemerkung. 5. Aus welchem Grund nimmt sich die rot-grüne Landesregierung erst vier Jahre nach ihrem Regierungsantritt des Themas der personellen Zukunft der Polizei an? Diese Landesregierung begegnet den Folgen des demografischen Wandels bereits seit Übernahme der Regierungsverantwortung in der 15. Legislaturperiode konsequent und richtet ihre Planungen zukunftsorientiert mit der Erhöhung der Einstellungsermächtigungen im Jahr 2010 auf 1.400 Kommissaranwärterinnen und -anwärter pro Jahr ab 2011, der weiteren Erhöhung auf 1.477 im Jahr 2013 und der Erhöhung in diesem Jahr auf 1.500 aus. Hätte die Vorgängerregierung von 2005 bis 2010 ähnlich vorausschauend agiert und aus der sich bereits damals im Bericht der Projektgruppe „Altersstruktur der Polizei NRW“ abzeichnenden demografischen Entwicklung die notwendigen Konsequenzen durch Erhöhung der Einstellungszahlen auf 1.400 gezogen, hätten wir im Übrigen personell bereits heute eine deutlich bessere Ausgangsposition.