LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6037 04.06.2014 Datum des Originals: 03.06.2014/Ausgegeben: 06.06.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2285 vom 5. Mai 2014 des Abgeordneten Thomas Nückel FDP Drucksache 16/5726 Branchenförderung Kreativwirtschaft: Wurden Mittel im Bereich des RVR nicht abgerufen oder eingesetzt? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2285 mit Schreiben vom 3. Juni 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kultur- und Kreativwirtschaft findet zunehmende Anerkennung als Wachstumsbranche und Innovationstreiber. Der Branchenförderung Kreativwirtschaft aus Mitteln des Kulturministeriums kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Im Gebiet des RVR teilen sich die wmr (wirtschaftsmetropole ruhr) und ECCE diese Aufgabe. In Gremien des RVR wurde daher die Frage aufgeworfen, ob es dabei zu Missverständnissen gekommen ist. Vorbemerkung der Landesregierung Der Fragesteller geht bei der Frage 1 von der Annahme aus, es gäbe im Bereich des MFKJKS (Kulturmittel) eine „Branchenförderung Kreativwirtschaft“. Diese Annahme trifft nicht zu. Der Antragsteller bezieht sich bei seiner Frage 2 offensichtlich auf eine Verabredung der Nachhaltigkeitsvereinbarung zwischen dem MFKJKS und dem RVR aus dem Jahr 2011. (Stand 15. August 2011) Hiernach erhält die wmr jährlich einen Betrag von 0,1 Mio. Euro für die Förderung der Kreativbranchen. Die Mittel werden vom RVR ausgezahlt. 1. Sind Fördermittel des Kulturministeriums im Bereich Branchenförderung Kreativwirtschaft 2013 nicht abgerufen worden? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6037 2 2. Hat das Kulturministerium Kenntnisse darüber, ob Fördermittel aus dem Jahre 2013, die an die wmr gezahlt wurden, nicht eingesetzt worden sind bzw. an Ecce weitergeleitet wurden? Von den im Jahr 2013 überwiesenen Mitteln in Höhe von 0,1 Mio. € sind nach Auskunft der wmr 49.668,98 € verausgabt worden. 50.331,02 € wurden zweckgebunden der Kapitalrücklage zugeführt. Sie wurden nicht an ecce weitergeleitet. Nach der Mittelplanung der wmr für 2014 sollen die Mittel dieses Jahr vollständig verausgabt werden und auch die Rücklage aus 2013 aufgelöst werden. 3. Sind Fördermittel für den genannten Bereich nicht zum Einsatz gekommen, die an anderer Stelle Verwendung hätten finden können? Da die wmr-Mittel aus der Nachhaltigkeitsvereinbarung in Höhe von 0,1 Mio. € nur zweckgebunden für die Förderung der Kreativbranchen zur Verfügung stehen, hätten die nicht verausgabten Mittel nicht an anderer Stelle Verwendung finden können.