LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6041 05.06.2014 Datum des Originals: 05.06.2014/Ausgegeben: 11.06.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2274 vom 30. April 2014 der Abgeordneten Ursula Doppmeier CDU Drucksache 16/5701 Wie geht es weiter mit der Ortsumgehung Friedrichsdorf? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2274 mit Schreiben vom 5. Juni 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die geplante Ortsumfahrung Friedrichsdorf in Gütersloh ist für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ein wichtiges Verkehrsprojekt. Sie würde den Ortskern von Friedrichsdorf vom hohen Durchfahrtsverkehr entlasten und die Lebensqualität erhöhen. Dafür ist durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Stadt Gütersloh aufgrund der sachlichen Gebotenheit einer Ortsumfahrung Friedrichsdorf in der Vergangenheit bereits viel Steuergeld (ca. 270.000 €) für eine Realisierung verausgabt worden. In der aktuellen Priorisierungsliste des Landesstraßenbedarfsplans aus dem Jahr 2011 wurde die Ortsumgehung Gütersloh/Friedrichsdorf aus nicht nachvollziehbaren Gründen als „nach Abschluss der Planungsstufe, nachrangig planen“ eingestuft. Bis dato hat die Landesregierung ihre Entscheidung für die damalige Priorisierung nicht begründet. Wegen der herabgestuften Ortsumgehung Friedrichsdorf, fordert die Stadt Gütersloh im Hinblick auf die hohe Verkehrsbelastung, den Ortskern von Friedrichsdorf durch verkehrsregelnde Maßnahmen zu entlasten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6041 2 1. Wie stuft die Landesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklungen vor Ort das Projekt ein? 2. Sieht die Landesregierung aktuell einen Anlass dafür, die Priorisierung vom 27.10.2011 zu ändern? (Bitte begründen) Die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Priorisierung haben sich nicht geändert, so dass die Landesregierung aktuell keinen Anlass sieht, eine neue Priorisierung vorzunehmen. Grund für die Entscheidung ist der fehlende Konsens der betroffenen Kommunen Bielefeld und Gütersloh. 3. Wie steht die Landesregierung zu einem LKW-Durchfahrtsverbot für die Ortsdurchfahrt Friedrichsdorf? Angesichts der nach den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2010 ermittelten LKWAnteile von 6,0% an der Gesamtverkehrsbelastung im Zuge der L 788 und 4,1% im Zuge der L 791 wäre mit einem LKW-Durchfahrtsverbot in der Ortsdurchfahrt von Friedrichsdorf eine geringe Entlastung der Anwohner möglich. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können allerdings derzeit aus straßenverkehrlicher Sicht dem verdrängten Schwerlastverkehr keine geeigneten Ausweichstrecken angeboten werden. Zudem müssten bei einer Sperrung der Ortsdurchfahrt Vorkehrungen getroffen werden, um den Lieferverkehr sicherzustellen. 4. Wie steht die Landesregierung zu einem möglichen Wegfall der Autobahn- Umleitungsfunktionen der Friedrichsdorfer Durchfahrtsstraßen für Ereignisse auf der Autobahn A 2 und auf der A 33? Möglichkeiten einer anderen Umleitungsführung als durch die Ortsdurchfahrt Friedrichsdorf sind aus straßenverkehrlicher Sicht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im übrigen Straßennetz (Straßenbeschränkungen, Ausbaustandard etc.) und der sich im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept ergebenden Ausweichmöglichkeiten nicht erkennbar. 5. Wie steht die Landesregierung zu einer weiteren Durchführung von Langzeitverkehrsmessungen? Grundsätzlich unterstützt die Landesregierung die Durchführung von Langzeitverkehrsmessungen. Das Dauerzählstellennetz für Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen wird sukzessive ausgebaut. Aussagen über langjährige Verkehrsentwicklungen im überregionalen Straßennetz können auch aus den im 5-jährigen Turnus stattfindenden Straßenverkehrszählungen gewonnen werden.