LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6069 16.06.2014 Datum des Originals: 16.06.2014/Ausgegeben: 20.06.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2290 vom 29. April 2014 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/5731 Unterfinanzierung der Liegenschaften der Eingriffsverwaltung und Umzug des Innenministeriums in Düsseldorf Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2290 mit Schreiben vom 16. Juni 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus dem Kreise der ca. 48.000 Polizeibediensteten in Nordrhein-Westfalen werden zunehmend Klagen über unmögliche Arbeitsbedingungen in verrotteten und abrissreifen Liegenschaften laut. Die sogenannte jährliche Mietlistenausstattung, die entscheidend für die Ermöglichung von Neubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen bei den Landesliegenschaften ist, lag in Zeiten der CDU/FDP-Landesregierung schon einmal bei 360 Mio. Euro, während sie unter der Regierung von SPD und Grünen mit 240 Mio. Euro seit Jahren unverändert viel zu niedrig gehalten wird. Dies führt notwendigerweise zu einem Leben auf Kosten der Substanz, zum Substanzverlust, zum Nachteil der Beamten und Tarifbeschäftigten. Laut Berichten in dem WDR-Magazin Westpol und anderen Medien soll der Sanierungsbedarf allein im Geschäftsbereich des Innenministeriums bei ca. 450 Mio. Euro liegen. Auf der anderen Seite war in der Presse zu lesen, dass das Landeskabinett für den Umzug des Innenministeriums in eine Immobilie einer „Heuschrecke“ (so seinerzeit der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering über bestimmte Finanzinvestoren) in der Düsseldorfer Friedrichstraße zusätzliche Mietmittel von über 130 Mio. bereitgestellt haben soll, für eine um über 15.000 qm zu große Liegenschaft; Geld, das für die Polizeibediensteten dann nicht zur Verfügung steht. Vorbemerkung der Landesregierung Entgegen der einleitenden Bemerkungen des Fragestellers hat es auch in den Zeiten der CDU/FDP-Landesregierung keine Bau- und Mietlistenausstattung von 360 Mio. € gegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6069 2 Im Jahr 2006 wurde eine einmalige Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 300 Mio. € ausgebracht. Im Regelfall betrug das zur Verfügung stehende VE-Volumen 240 Mio. €. In den Jahren 2007 bis 2009 war das verteilte Volumen geringer als in den Folgejahren unter der Regierung von SPD und Grünen. Auch die Angabe des Fragestellers bezüglich der Quadratmeter für das Gebäude in der Düsseldorfer Friedrichstraße (Portigon-Gebäude) ist falsch (siehe Antwort auf Frage 4.). 1. Wie hoch waren die Mietlistenausstattungen für alle Ressorts im Zeitraum 2005 bis 2014? (Bitte inkl. Anteil des Innenministeriums einzeln aufführen.) Die Mietlistenausstattung für alle Ressorts einschließlich des Anteils für das Ministerium für Inneres und Kommunales ergibt sich aus der beigefügten Anlage. In der Anlage sind sowohl die ursprünglich etatisierten als auch die tatsächlich verteilten VEen der jeweiligen Mietlisten dargestellt. Dort wird auch der Anteil des Innenressorts in Euro und in Prozent im Verhältnis zu den übrigen Verwaltungsbauten dargestellt. 2. Wie hoch ist der Mehrmittelbedarf in der Innenverwaltung – als Differenz zwischen den derzeitigen Mietzahlungen und den benötigten Mitteln – auf der Basis gewerbeortsüblicher Mietzahlungen gegenüber der Maßnahmenplanung? 3. Welche Liegenschaften der Innenverwaltung sind bis 2020 im sog. Maßnahmenranking für eine Sanierung bzw. Neuanmietung vorgesehen? (Bitte jeweils einzeln auflisten.) Die derzeitigen Mietzahlungen im gesamten Bereich der Innenverwaltung pro Jahr liegen bei rund 220 Mio. € für rund 1.400 Liegenschaften mit einer Gesamtfläche (ohne unbebaute Trainingsflächen für die Polizei) von ca. 1,9 Mio. m². Der durchschnittliche monatliche Mietzins pro m² liegt danach bei unter 10 €/m². Das Ministerium für Inneres und Kommunales plant bis 2020 Anmeldungen zum Haushalt bzw. zur Bau- und Mietliste für folgende Maßnahmen: • KPB Mettmann/Polizeiwache (PW) Velbert • KPB Wesel/Standort Wesel • KPB Ennepe-Ruhr-Kreis/PW Hattingen • KPB Rhein-Sieg-Kreis/PW Hennef • PP Hagen/Präsidium • KPB Rhein-Kreis-Neuss/PW Grevenbroich • PP Düsseldorf /Landesreiterstaffel • PP Oberhausen/Präsidium • LZPD NRW/Fliegerstaffel • PP Wuppertal/PW Lennep • PP Mönchengladbach/PW Rheydt • PP Bielefeld/Standort Spezialeinheit • KPB Steinfurt/PW Ibbenbüren, Lengerich und Ochtrup • PP Recklinghausen/Präsidium und Standort Beisinger Weg • KPB Märkischer Kreis/PW Meinerzhagen und PW Iserlohn • PP Essen/Polizeiinspektion Nord • KPB Minden/PW Espelkamp • KPB Herford/Standort Bünde LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6069 3 • PP Dortmund/Standort Einsatzhundertschaft • KPB Coesfeld/Standort Coesfeld • drei Regionale Trainingszentren (RTZ) • LAFP NRW/Landespolizeiorchester • Bezirksregierung Köln/Standort Zeughausstraße Aufgrund immobilienfachlicher Kostenschätzungen sowie Mietzinsprognosen auf der Grundlage ortsüblicher Gewerbemietzinsforderungen (einschließlich eines Aufschlags für polizeispezifische Technik) sowie aufgrund bereits vorliegender Mietorientierungsangebote des BLB NRW geht die Innenverwaltung davon aus, dass sich die Differenz zwischen den haushaltsrechtlich abgesicherten Mietzahlungen und den zu erwartenden Mietzinsforderungen bzw. Mietzinszahlungen für die aufgeführten Maßnahmen auf ca. 220 bis 250 Mio. € (VE-Volumen) beläuft. In diesem Zusammenhang ist ferner maßgeblich, dass Ende 2011 erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme zum Verhältnis der Mietmittelausstattung der Innenverwaltung einerseits und der voraussichtlichen Mehrmietmittelausstattungen auf der Basis angemessener gewerbeortsüblicher Vergleichsmieten andererseits vorgenommen wurde. Dabei ergab sich bei den bekannten und immobilienfachlich unstreitig notwendigen Neuanmietungs- und Modernisierungsmaßnahmen eine Differenz von ca. 450 Mio. €, nach damaligen Preisen und dem damaligen Kenntnisstand. Dem Haushaltsgesetzgeber und der Landesregierung ist es in dem kurzen Zeitraum 2011 bis 2014 gelungen, den Mehrbedarf durch Mittelbereitstellungen deutlich zu reduzieren und liegenschaftswirtschaftliche Verbesserungen der Innenverwaltung in einer Größenordnung von ca. 200 Mio. € herbeizuführen. 4. Wie hoch ist der Raumbedarf des Innenministeriums nach Raumprogramm, im Vergleich zur Größe der vom Innenministerium bezogenen bzw. gemieteten Mietfläche an der Friedrichstraße? Aufgrund der Asbestbelastung des alten Gebäudes war ein Umzug des Innenministeriums zwingend notwendig. Unter Berücksichtigung der besonderen Voraussetzungen für die Unterbringung des Ministeriums für Inneres und Kommunales hat sich die Landesregierung nach sorgfältiger Prüfung anderer Alternativen für die wirtschaftlichste Lösung entschieden. So können im Portigon-Gebäude alle Einheiten des Ministeriums für Inneres und Kommunales inklusive der Lagezentren untergebracht werden. Es musste zudem bei der Entscheidung berücksichtigt werden, dass die Lagezentren von Polizei und Krisenstab in räumlicher Nähe zueinander sowie zu ihren jeweiligen Abteilungen untergebracht werden müssen. Bei der Planung wurde das aktuelle, genehmigte Raumprogramm des Ministeriums für Inneres und Kommunales zu Grunde gelegt. Nach dem Raumprogramm stehen dem Ministerium für Inneres und Kommunales als Hauptnutzfläche 18.854 m² zu. Laut Mietvertrag mit der Portigon AG beträgt die Hauptnutzfläche in dem Gebäudekomplex Friedrichstraße 24.229 m². Hiervon entfallen ca. 2.700 m² auf Flächen in den beiden Kellergeschossen (als Büros nicht nutzbar) bzw. auf Flächen, die anderen Einrichtungen des Landes zur Verfügung gestellt werden können. Bedingt durch die unterschiedlichen Achsmaße ergeben sich für jeden Gebäudeteil leicht unterschiedliche Quadratmeterzahlen. In der Summe ergibt sich daraus eine Überschreitung der vom Raumprogramm gedeckten Quadratmeterzahl. Die Planung hat auch gezeigt, dass eine Unterbringung des Ministeriums für Inneres und Kommunales in nur drei der vier Gebäudeteile nicht möglich sein wird. Ausschlaggebend hierfür ist die Tatsache, dass die höhere Gesamtmietfläche dieser Liegenschaft vor allem LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6069 4 aus einem deutlich größeren Anteil an Flächen resultiert, die für eine Büroraum-Nutzung nicht in Frage kommen (Verkehrsflächen und Nebenflächen). Für den vom Ministerium für Inneres und Kommunales nicht benötigten Teil der Flächen werden anderweitige Nutzungsmöglichkeiten geprüft. Die Hauptnutzfläche von 24.229 m² und Funktionsflächen (z.B. für Haustechnik), Nebennutzflächen (z.B. für Tiefgarage, sanitäre Einrichtungen) und Verkehrsflächen von insgesamt 28.042 m² ergeben eine Mietfläche von 52.271 m². 5. Wie hoch war der Mietzins (sowohl pro qm als auch insgesamt), den das Innenministerium für das Gebäude Haroldstraße zuletzt jährlich an den BLB bezahlt hat, im Vergleich zu den entsprechenden Zahlen hinsichtlich des neuen Domizils an der Friedrichstraße mit dem Vermieter „Blackstone“? Sowohl im Vertrag mit dem BLB NRW als auch mit der Portigon AG sind Jahresmieten vereinbart, keine m²-Preise. Die Jahresmiete für das abgemietete und unsanierte Gebäude Haroldstraße beläuft sich aktuell auf 5.359.334 €. Die Jahresmiete für den Komplex in der Friedrichstraße beträgt 10.040.000 €. Das entspricht einer jährlichen Mehrmiete von rund 4,7 Mio. €. Diese Miete hat sich durch den Verkauf von der Portigon AG an Blackstone nicht verändert. Eine Mehrmiete für eine Unterbringung des Ministeriums für Inneres und Kommunales war in keiner denkbaren Alternative vermeidbar. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte und unter Berücksichtigung der Besonderheiten für die Unterbringung des Ministeriums für Inneres und Kommunales hat sich die Landesregierung für die beste und wirtschaftlichste Alternative entschieden. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass es sich bei der Portigon-Immobilie um Eigentum des Landes handelte, das durch die Vermietung an Wert gewonnen hat.