LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6070 16.06.2014 Datum des Originals: 16.06.2014/Ausgegeben: 20.06.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2324 vom 15. Mai 2014 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/5898 Wie entwickeln sich die von der Landesregierung zum 1. Januar 2014 angekündigten Pilotprojekte zur Verbesserung der Situation der Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2324 mit Schreiben vom 16. Juni 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, dem Minister für Inneres und Kommunales, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort zur Kleinen Anfrage 1744 (Drucksache 16/4337), die sich thematisch mit den Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Versorgung der aus Ost- und Südeuropa zugewanderten Menschen mit Spracherwerbs- und Integrationskursen auseinandersetzt, verweist die Landesregierung in Antwort 2 darauf, dass vor dem Hintergrund des im August 2013 erfolgten Aufrufs sowie Sonderaufrufs des MAIS verschiedene Pilotprojekte beginnen und gefördert werden sollen. Beginn dieser Pilotprojekte soll für eine Laufzeit von 24 Monaten der 1. Januar 2014 gewesen sein. Neben diesen in der Antwort zur Kleinen Anfrage angekündigten Pilotprojekten sollten die bereits bestehenden Spracherwerbs- und Integrationskurse nicht aus den Augen verloren werden. Doch gerade für diese bestehenden Angebote können unter Umständen immense Teilnahmegebühren anfallen. Ein neu zugewanderter Europäer müsste unter Umständen beispielsweise für einen Integrationskurs 792,00 Euro zahlen. Dies sind Kosten, die sicherlich für die in prekären Verhältnissen lebenden Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien nicht tragbar sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6070 2 1. Welche Angebote haben sich im Rahmen der in der Antwort zur Kleinen Anfrage 1744 (Drs. 16/4337) angekündigten Pilot-projekte seit 1. Januar 2014 ergeben? Die Pilotprojekte in den Städten Duisburg, Hamm, Köln, Gelsenkirchen, Essen und Wuppertal haben ihre Arbeit zum Januar 2014 begonnen. Das Pilotprojekt in Dortmund startete zum Februar 2014. Im 1. Quartal 2014 starteten die Pilotprojekte ihre operativen Aktivitäten wie aufsuchende Arbeit, Einrichtung niedrigschwelliger Begegnungsmöglichkeiten sowie Koordinierung. Zum Stand der Umsetzung der Pilotprojekte vor Ort liegen derzeit noch keine aktuellen Daten vor. 2. Wie viele Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien nehmen an den Angeboten der angekündigten Pilotprojekte aktuell teil? Derzeit liegen noch keine Daten vor, wie viele Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien an den Angeboten der Pilotprojekte teilnehmen. Die ersten Zahlen des begleitenden Monitorings werden zum 15. Juli 2014 erwartet. 3. Wie sind die Projekte und ihre Angebote aufgebaut und strukturiert? Die Pilotprojekte bearbeiten grundsätzlich folgende, im Aufruf vom 15. August 2013 beschriebene förderfähigen Bestandteile:  Projektkoordinierung und Entwicklung konkreter Bildungsangebote, die von der Zielgruppe angenommen werden,  Informationsgewinnung und Aufschließen der Zielgruppe durch aufsuchende Beratung sowie Kompetenzfeststellung sowie  niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten. 4. Unternimmt die Landesregierung etwas dafür, dass die bereits bestehenden Spracherwerbs- und Integrationskurse kostenlos für Rumänen und Bulgaren angeboten werden? Ja. Im Rahmen der Pilotprojekte zur Armutsbekämpfung hat die Landesregierung einen Aufruf veröffentlicht, der für diese Zielgruppe Kurse zur Alphabetisierung bzw. zur Vermittlung von Sprachkenntnissen mit Erwerbsweltbezug anbietet. Die Landesregierung unterstützt diese Kurse je Unterrichtsstunde pauschal mit 33,25 Euro. 5. Wenn ja, was unternimmt die Landesregierung für die kostenlose Teilnahme der aus Rumänien und Bulgarien zugewanderten Menschen an Spracherwerbsund Integrationskursen? Im Rahmen der 9. Integrationsministerkonferenz am 19./20. März 2014 in Magdeburg forderten die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren der Länder den Bund auf, die BR-Initiative der Länder zur Teilnahme von EUBürgerinnen und EU-Bürgern, Ausländerinnen und Ausländern mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren und Geduldete am Integrationskurs (BR-Drucksache 756/13) in eine gesetzliche Regelung zu überführen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6070 3 Sie baten zudem die Bundesregierung, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, damit auch alle berechtigten Zugewanderten einen Integrationskurs tatsächlich besuchen können. Dieser Antrag wurde von Nordrhein-Westfalen explizit unterstützt und mitgetragen. Diese Regelung würde alle EU-Bürgerinnen und -Bürgern einschließlich derjenigen aus Bulgarien und Rumänien betreffen. Bislang gibt es hierzu noch keine Gesetzgebungsinitiative.