LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6071 16.06.2014 Datum des Originals: 16.06.2014/Ausgegeben: 20.06.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2335 vom 2. Mai 2014 der Abgeordneten Michele Marsching und Lukas Lamla PIRATEN Drucksache 16/5930 Durchsetzung von Verboten an Feiertagen gemäß Feiertagsgesetz NW Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2335 mit Schreiben vom 16. Juni 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizminister und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Verbote an Feiertagen gemäß §§ 5 - 9 Feiertagsgesetz NW, werden in ihrer Durchsetzung unterschiedlich wahrgenommen. 1. Wie viele Verstöße an Feiertagen gegen §§ 5 - 9 Feiertagsgesetz NW wurden in den Jahren 2010 bis 2013 angezeigt? Bitte nach Feiertag und der Art des Verstoßes aufschlüsseln. 2. Wie viele Verstöße an Feiertagen gegen §§ 5 - 9 Feiertagsgesetz NW wurden in den Jahren 2010 bis 2013 in Eigeninitiative der Ordnungsbehörden verfolgt? Bitte nach Feiertag und der Art des Verstoßes aufschlüsseln. 3. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2010 bis 2013 Geldbußen für Verstöße gegen §§ 5 - 9 Feiertagsgesetz NW verhängt? Bitte nach Feiertag und der Art des Verstoßes aufschlüsseln. Zu den erfragten Verstößen sowie zur Höhe der Geldbußen werden keine Statistiken bei den örtlichen Ordnungsbehörden geführt. Eine Erhebung und Auswertung der gewünschten Angaben ist innerhalb der kurzen Beantwortungsfrist der Kleinen Anfrage nicht möglich. Es gibt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6071 2 zudem keine rechtliche Grundlage, die örtlichen Ordnungsbehörden zu einer anlasslosen Berichterstattung zu dieser Frage zu verpflichten, da die Information für die Fachaufsicht nicht benötigt wird. 4. Welche strafrechtlich relevanten Tatbestände, die mit §§ 5 - 9 Feiertagsgesetz NW im Zusammenhang standen, gab es in den Jahren 2010 bis 2013? Bitte nach Feiertag und Straftat aufschlüsseln. Es gibt keine Straftatbestände, die im Zusammenhang mit den §§ 5 - 9 Feiertagsgesetz NW stehen.