LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/608 13.08.2012 Datum des Originals: 13.08.2012/Ausgegeben: 16.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 118 vom 16. Juli 2012 des Abgeordneten Daniel Düngel Drucksache 16/235 Therapiezentrum Oberhausen Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 118 mit Schreiben vom 13. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie aus Berichten der Oberhausener Lokalpresse zu entnehmen ist, soll das Therapiezentrum Oberhausen zum 31.12.2012 geschlossen werden. 1. Wird das Therapiezentrum Oberhausen zum 31.12.2012 geschlossen? 2. Warum wurde der Mietvertrag für das Therapiezentrum nicht verlängert? Der Landesregierung stand zur Umsetzung des Therapieunterbringungsgesetzes (ThUG) nur ein enger zeitlicher Rahmen zur Verfügung. Das ausschlaggebende Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde am 10. Mai 2010 rechtskräftig. Das ThUG wurde am 17. Dezember 2010 im Bundesrat verabschiedet und trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Da mögliche Unterbringungen ab dem 1. Januar 2011 in Betracht gezogen werden mussten, stand nicht genügend Zeit für den Bau einer dauerhaften Einrichtung zur Verfügung. Aus diesem Grunde wurde die ehemalige Zweiganstalt Oberhausen der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn als Übergangseinrichtung hergestellt. Diese sollte im Jahr 2012, nach Fertigstellung der Ersatzanstalt Düsseldorf, aufgrund ihres schlechten baulichen Zustands aufgegeben werden und wurde für den Zweck der Therapieunterbringung früher frei gezogen . Die Einrichtung verfügt zwar über die notwendigen Sicherheitsstandards - und wurde LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/608 2 durch die Landesregierung auch für die Zwecke der Therapieunterbringung in diesem Bereich zusätzlich aufgerüstet - jedoch erfolgte ihre letzte Sanierung im Jahr 1969, so dass sie von Anfang an nur als Übergangslösung in Betracht kam. Dies wurde auch der Bevölkerung in Oberhausen zugesagt. Dementsprechend wird das Therapiezentrum Oberhausen zum 31.12.2012 geschlossen, der Mietvertrag nicht verlängert. Das Land hält damit auch seine Zusage gegenüber der Stadt Oberhausen ein. 3. Wohin wird der bislang dort Therapierte verlegt? Eine Lösung wird zurzeit erarbeitet, so dass konkrete Aussagen noch nicht möglich sind. Dabei wird es auch darauf ankommen, ob bei dem Untergebrachten die Voraussetzungen einer weiteren Unterbringung nach dem ThUG vorliegen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung , der voraussichtlich spätestens zum 01. Juni 2013 in Kraft treten wird, sieht überdies vor, dass Therapieunterbringungen auch in geeigneten Einrichtungen der Sicherungsverwahrung vollzogen werden können. 4. Was passiert mit dem Gebäude in Oberhausen? Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW plant, das Gebäude nach Ende der Nutzung abzureißen. Ein genauer Zeitpunkt für den Abriss liegt noch nicht vor. 5. Wie hoch sind die mit der Errichtung des Therapiezentrums entstandenen Kos- ten? Die Kosten für Umbau und Ersteinrichtung betrugen rund 1,15 Mio. Euro für insgesamt 18 Unterbringungsplätze. Von dieser Zahl war zum Zeitpunkt der Errichtung auf Grund der vorliegenden Unterbringungen in der Sicherungsverwahrung auszugehen. Die restriktive Gerichtspraxis in der Folgezeit war nicht absehbar. In einigen anderen Bundesländern bewegen sich die Unterbringungszahlen im zweistelligen Bereich.