LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6098 20.06.2014 Datum des Originals: 18.06.2014/Ausgegeben: 25.06.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2307 vom 14. Mai 2014 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/5872 Auftrag des Wirtschaftsministers für die sogenannte „Endlager-Suchkommission“ mit Blick auf den Uranmüll in Gronau und die hochradioaktiven Brennelementkugeln aus Jülich und Hamm Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2307mit Schreiben vom 18. Juni 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Piratenfraktion 16/5544 teilte die Landesregierung u. a. mit, dass Wirtschaftsminister Garrelt Duin die Landesregierung in der EndlagerSuchkommission vertreten wird (Landtags-Drucksache 16/5734). Dort solle er die Positionen der Landesregierung zur sicheren Entsorgung und Endlagerung des in der Urananreicherungsanlage Gronau anfallenden Uranmülls vertreten. Konkrete politische Positionen für die Endlagersuche seitens der Landesregierung werden jedoch nicht aufgeführt. Zudem teilte die Landesregierung lapidar ohne Angabe von Gründen mit, dass sie nicht fürchte, dass die „zeitlich unbefristete oberirdische Dauerlagerung von Uranoxid in Gronau zu einer sicherheitstechnisch deutlich abgespeckten De-facto-Endlagerung in Gronau führen kann“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6098 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das vom Bundestag im Sommer 2013 verabschiedete Standortauswahlgesetz (StandAG) basiert auf dem Einvernehmen, dass ein Verfahrensrahmen für eine ergebnisoffene und transparente Suche nach dem am besten geeigneten Endlagerstandort erarbeitet werden soll. Der Entscheidungsprozess soll wissenschaftsbasiert und ohne politische Vorgaben organisiert werden. Gemäß § 3 Absatz 2 StandAG hat die Kommission den Arbeitsauftrag, die für das Auswahlverfahren relevanten Grundsatzfragen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zu untersuchen und zu bewerten. Am 22. Mai 2014 hat beim Bundestag in Berlin die erste Sitzung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ stattgefunden. Dabei wurde verabredet, in den kommenden Sitzungen das Arbeitsprogramm der Kommission festzulegen. Diese Beratungen sind nun abzuwarten. Erst danach kann beurteilt werden, ob für die Landesregierung ein Anlass besteht, darüber zu entscheiden, die in NRW lagernden hochradioaktiven Abfälle sowie schwachradioaktiven Urantails in den weiteren Beratungen zu thematisieren. 1. Mit welchen konkreten politischen / fachlichen Positionen der Landesregierung zur sicheren Entsorgung / Endlagerung des vielfältigen Atommülls aus Nordrhein -Westfalen geht der Minister für Wirtschaft in die Beratungen der sogenannten Endlager-Suchkommission? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 2. Mit welchen Beteiligten an der Endlagersuche hat sich die Landesregierung vor- ab abgestimmt? Wie in der Vorbemerkung der Landesregierung ausgeführt, würde eine Vorabstimmung dem Ziel des Standortauswahlgesetzes widersprechen. 3. In welcher Weise wird die Landesregierung konkret die sichere Entsorgung des bei der Urananreicherung in Gronau anfallenden abgereicherten Uranhexafluorids (UF6) sowie des dekonvertierten Uranoxids (U3O8) in die Beratungen der Endlager-Suchkommission einbringen? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 4. In welcher Weise wird der Minister für Wirtschaft die sichere inländische Entsor- gung der hochradioaktiven Brennelementkugeln aus den Hochtemperaturreaktoren in Jülich bzw. Hamm in die Beratungen der Endlager-Suchkommission einbringen ? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6098 3 5. Aus welchen Gründen befürchtet die Landesregierung nicht, dass die zeitlich unbefristete oberirdische Dauerlagerung von Uranoxid Gronau stillschweigend in eine De-facto-Endlagerung des Uranoxids in Gronau übergehen kann? Sollte der Betreiber entscheiden, das in Gronau lagernde Uranoxid als radioaktiven Abfall zu beseitigen, so ist dieses gemäß § 76 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle abzuliefern. Gemäß § 78 StrlSchV sind bis zur Inbetriebnahme von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle die nach § 76 Absatz 1 StrlSchV abzuliefernden radioaktiven Abfälle vom Ablieferungspflichtigen zwischenzulagern; die zwischengelagerten radioaktiven Abfälle werden nach der Inbetriebnahme dieser Anlagen von deren Betreiber abgerufen.