LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6099 20.06.2014 Datum des Originals: 18.06.2014/Ausgegeben: 25.06.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2308 vom 14. Mai 2014 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/5873 Zustimmungspflicht der Landesregierung zur Eröffnung des neuen UranoxidZwischenlagers auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage Gronau Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2308 mit Schreiben vom 18. Juni 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrer Stellungnahme vom 6. Mai 2014 (Landtags-Drucksache 16-5732) erklärt die Landesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion zum weiteren Verfahren vor der geplanten Eröffnung des neuen Uranoxid-Dauer-Zwischenlagers auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage Gronau folgendes: „Die Bauzustandsbesichtigung zur abschließenden Fertigstellung des UranoxidLagergebäudes ist für Mitte des Jahres geplant. Die Inbetriebnahme und die Aufnahme des Betriebs aller Einrichtungen des aus Gebäude, betriebs-, elektro- und leittechnischen Einrichtungen bestehenden Lagers bedürfen der Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde . Derzeit liegt noch kein Antrag auf Inbetriebnahme und Betrieb vor.“ Noch am 4. Juni 2013 hatte die Landesregierung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Landtag (Landtags-Drucksache 16-3182) jedoch erklärt, dass vor Inbetriebnahme weder seitens der Urenco weitere Genehmigungen einzuholen seien noch seitens der Landesregierung als Atomaufsicht weitere fachliche oder juristische Überprüfungen geplant seien. Dieses Dementi vom Juni 2013 erweist sich nun als haltlos, weil es in der Tat noch fachliche Überprüfungen in Gronau gibt. Zudem muss die Urenco in der Tat noch zustimmungspflichte Anträge zur Inbetriebnahme des Zwischenlagers stellen, denen die Landesregierung in der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6099 2 Tat noch zustimmen muss. Die Landesregierung hat den Landtag im Juni 2013 also bestenfalls unvollständig informiert. Vorbemerkung der Landesregierung Mit Bescheid Nr. 7/6 UAG vom 14.02.2005 wurde unter anderem die Errichtung und der Betrieb des Uranoxid-Lagers nach § 7 Atomgesetz (AtG) genehmigt. Die Inbetriebnahme und die Aufnahme des Betriebs wurden gemäß Auflage 109 des Bescheides mit folgendem Zustimmungsvorbehalt versehen: „Die Inbetriebnahme und die Aufnahme des Betriebs von mit diesem Bescheid genehmigten Anlagenteilen bedürfen der Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde. Hierzu sind der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde die Ergebnisse der Bauzustandsbesichtigungen und die Ergebnisse der in diesem Bescheid festgelegten Funktions- und Abnahmeprüfungen der Sachverständigen bzw. der eigenverantwortlichen Qualitätsstelle der Antragstellerin vorzulegen .“ Der Zustimmungsvorbehalt dient der abschließenden atomaufsichtlichen Kontrolle, dass die der Genehmigung zugrunde liegenden sicherheitstechnischen Anforderungen nachgewiesen wurden und sich seit der Genehmigungserteilung keine Erkenntnisse ergeben haben, die einer Aufnahme des Betriebs entgegenstehen. Unbeschadet dessen wurde das Uranoxid-Lager gemäß § 19a des Atomgesetzes zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit und im Hinblick auf den sich seit der Genehmigung im Jahre 2005 weiterentwickelten Stand von Wissenschaft und Technik in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen. Die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung wurden am 12.04.2013 veröffentlicht. Wie in der Landtags-Drucksache 16/3182 zutreffend ausgeführt, bedarf die Inbetriebnahme des Uranoxid-Lagers somit keiner weiteren Genehmigung. In gleicher Drucksache wurde hinsichtlich der Frage nach weiteren Überprüfungen zur Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik zutreffend auf die Sicherheitsüberprüfung hingewiesen . Der Fragesteller wurde somit sachlich richtig und vollständig informiert. 1. Warum hat die Landesregierung auf die Kleine Anfrage 16/2726 der Piratenfrakti- on im Juni 2013 den Landtag nicht sachgerecht über die weiteren Verfahrensschritte vor der Eröffnung des Uranoxid-Dauer-Zwischenlagers in Gronau informiert ? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 2. Welcher Teilnehmerkreis nimmt an der „Bauzustandsbesichtigung“ in Gronau teil (bitte auflisten nach beteiligten Ministerien und Fachbehörden)? Wie bei anderen Bauvorhaben unterliegt auch die Errichtung des Uranoxid-Lagers baurechtlichen Vorschriften. Die materiellen baurechtlichen Anforderungen werden wegen der Baugenehmigungsfreiheit von Anlagen nach § 7 AtG im atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren geprüft. Deshalb wird unter anderem vor Nutzung eines neu errichteten Gebäudes eine „Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstellung“ durchgeführt. Bei einer solchen Bauzustandsbesichtigung wird abschließend überprüft, ob ein Bauvorhaben entsprechend der Genehmigung verwirklicht wurde und ob die Bauauflagen, z.B. hinsichtlich des Brandschutzes, erfüllt sind. An der Bauzustandsbesichtigung nehmen neben der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde der von ihr hinzugezogene Bausachverständige, der sicherheitstechnische Sachverständige so- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6099 3 wie der Brandschutzsachverständige teil. Behördlicherseits nehmen außerdem Vertreter der Bezirksregierung Münster, der Stadt Gronau und der Feuerwehr Gronau teil. 3. In welcher Weise kann die abschließende Prüfung der Landesregierung als Atomaufsicht die geplante Eröffnung des Uranoxid-Dauer-Zwischenlagers in Gronau in Frage stellen? . Hierzu müsste bei den abschließenden Prüfungen ein erheblicher Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die Bestimmungen des Genehmigungsbescheides festgestellt werden. 4. In welcher Weise wird der fehlende Schutz gegenüber Flugzeugabstürzen bei der Überprüfung der unverbunkerten Zwischenlagerhalle eine Rolle spielen? Wie bereits in der LT-Drucksache 16/3182 dargelegt, wurde das Uranoxid-Lager bereits in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen. In der Sicherheitsüberprüfung wurde auch der Flugzeugabsturz auf die Anlage (incl. Uranoxid-Lager) unter Berücksichtigung verschiedener Absturzszenarien untersucht. Aus der Begutachtung der Sicherheitsüberprüfung zum Flugzeugabsturz ergaben sich keine Änderungen gegenüber dem genehmigten Zustand der Anlage , aus denen sich zusätzliche Maßnahmen zur Risikoreduzierung ableiten lassen. 5. Kann die Landesregierung bestätigen, dass es zwischen Urenco und der Lan- desregierung als Atomaufsicht bislang tatsächlich keinerlei Kontakt gegeben hat, um über den möglichen Bau einer zweiten Zwischenlagerhalle für Uranoxid in Gronau zu sprechen? Ja. Die Urenco D hat bisher weder einen Antrag zum Bau einer zweiten Zwischenlagerhalle gestellt noch angekündigt.