LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6109 23.06.2014 Datum des Originals: 23.06.2014/Ausgegeben: 26.06.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2326 vom 15. Mai 2014 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/5905 Sachstand des Ausbaus der A 445 als wichtiges Straßenbauprojekt für Hamm Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2326 mit Schreiben vom 23. Juni 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit mehr als 40 Jahren wird der Ausbau der Bundesautobahn 445 (A 445) von Werl nach Hamm geplant. Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens im Rahmen der Auftragsverwaltung fällt gemäß Artikel 90 und 85 des Grundgesetzes in die Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat am 25.10.2011 eine Priorisierungsliste für den Landes- und Bundesfernstraßenbau bekannt gegeben. Davon ist auch die A 445 als wichtiges Straßenbauprojekt für die Stadt Hamm betroffen. Demnach wurde festgelegt, dass der 8 Kilometer lange Ausbau der A 445 von der Anschlussstelle Werl-Nord bis zur Anschlussstelle Hamm Rhynern (A2) vorrangig geplant werden soll. Ferner hat die Landesregierung im Dezember 2012 angekündigt, hierzu eine Netzbetrachtung durchführen zu lassen . Vorbemerkung der Landesregierung Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die A 445 ein äußerst wichtiges Projekt. Im Rahmen des bereits laufenden Planfeststellungsverfahrens haben sich als Ergebnis des Erörterungstermins zusätzlich zu betrachtende Aspekte ergeben. Insbesondere wurden bei den umweltfachlichen Unterlagen ergänzende Kartierungen zwingend erforderlich, um einen rechtssicheren Beschluss erlangen zu können. Für diese Kartierungen war ein Betrachtungszeitraum von einem Jahr notwendig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6109 2 Die Ergebnisse der Untersuchungen werden derzeit in die Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet . 1. Wann wird mit einem rechtssicheren Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A 445 von Hamm bis Werl gerechnet? Eine belastbare Aussage hierzu ist zum jetzigen Zeitpunkt – auch vor dem Hintergrund möglicher Klagen gegen einen Planfeststellungsbeschluss – nicht möglich. 2. Wann wird mit dem Baubeginn gerechnet? Erst wenn Baurecht vorliegt, kann im Rahmen der Beratungen zur Aufstellung des Bauprogramms zwischen Bund und Land unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel über den Zeitpunkt des Baubeginns entschieden werden. 3. Wie ist das Ergebnis der Netzbetrachtung? Die Netzbetrachtung kommt zum Ergebnis, dass im existierenden Straßennetz keine tragfähige alternative Lösung zum Bau der A 445 vorhanden ist (vgl. Vorbemerkung). 4. Welche Planungskosten sind für den Ausbau der A 445 von Hamm bis Werl ins- gesamt entstanden? Für den Streckenzug der A 445 zwischen Werl und Hamm besteht seit mehreren Jahrzehnten ein gesetzlicher Planungsauftrag. Aufgrund der langen Laufzeit der Projektplanung kann für die bisher insgesamt entstandenen Planungskosten keine verlässliche Angabe gemacht werden. Seit Bestehen des Landesbetriebs Straßenbau (01.01.2001) wurden für die Planung der A 445 externe Ingenieurleistungen in Höhe von ca. 1,42 Mio. € vergeben. 5. Wie hoch werden voraussichtlich die Baukosten dieses Ausbaus sein? Die aktuell geschätzten Baukosten für das Projekt betragen 61,2 Mio. €.