LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6154 25.06.2014 Datum des Originals: 25.06.2014/Ausgegeben: 30.06.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2336 vom 22. Mai 2014 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/5937 Der Haus Büren'sche Fonds setzt auf Windkraft – Wie gestaltet sich der Zubau des Kreises Paderborn durch Windenergieanlagen im Kreis Paderborn konkret? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2336 mit Schreiben vom 25. Juni 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Haus Büren'sche Fonds ist ein Sondervermögen des Landes, das durch Stiftsrentamt Büren verwaltet und auf ursprünglich kirchliche Errichtung zurückgeht. Die Fondseinnahmen werden im Wesentlichen für Kirchen- und Schulzwecke verwandt. Wie am 19.05.2014 bekannt wurde, hat der Haus Büren'sche Fonds mit Genehmigung des Landes dem Unternehmen wpd onshore GmbH gestattet, auf einem Teil seiner Flächen im „Haiperfeld“ Windenergieanlagen zu errichten. Die sich aus dem Pachtvertrag ergebenden Einnahmen für den Haus Büren'schen Fonds sollen für den Erhalt der im Eigentum des Fonds stehenden Gebäude und Denkmäler eingesetzt werden. Ferner beabsichtigte der künftige Betreiber der Anlagen, den Bürener Bürgern im Verlauf der weiteren Umsetzung des Projekts die Möglichkeit von Kapitalanlagen anzubieten. Neben der Förderung der Akzeptanz von Windkraftanlagen vor Ort muss die Landesregierung auch die Verhältnismäßigkeit von Pachteinnahmen auf öffentlichen Flächen berücksichtigen. Die Weitergabe hoher Pachten an die Stromkunden bedeutet auch unnötige finanzielle Belastungen der EEG-Umlagepflichtigen Bürger und kann ein Indikator dafür sein, dass auch das neue EEG, nach dem das Projekt „Haiperfeld“ zu planen ist, zu üppige Vergütungen für die Windenergie vorsieht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6154 2 Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung strebt an, nach den Zielen des Klimaschutzgesetzes die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 zu verringern. Dabei kommt dem Ausbau erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu. Der Windpark auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche des Haus Büren'schen Fonds beweist, dass die Landesregierung den Ausbau von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung auch im eigenen Bereich vorantreibt. 1. Wie begründet die Landesregierung die konkreten Kriterien, von denen sie ihre Zustimmung zum Abschluss des Pachtvertrags abhängig gemacht hat? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Der Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Windenergieanlagen (WEA) wurde in einem EU-weiten Verfahren ausgeschrieben. Die Zuschlagskriterien waren: 1. die Höhe des jährlichen Nutzungsentgelts, gestaffelt nach Nutzungsjahren, mit einer Gewichtung von 75 v.H. und 2. die Höhe des jährlichen Mindestnutzungsentgelts mit einer Gewichtung von 25 v. H. Das Ergebnis des Verfahrens entsprach den Kriterien. 2. Welcher prozentuale Anteil des Ertrages wurde dem Haus Büren'scher Fonds als Pacht zugesagt? 3. Welche jährlichen Einnahmen aus der Verpachtung können abgeschätzt werden? Bei den erbetenen Angaben handelt es sich um geschützte Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners. Eine Veröffentlichung kann deswegen nicht erfolgen. 4. Wie sollen die Pachteinnahmen konkret verwendet werden (Bitte auch darlegen, inwiefern sichergestellt wurde, dass die Einnahmen zumindest teilweise der schulischen Infrastruktur vor Ort zugeführt werden)? Die Einnahmen durch den Gestattungsvertrag tragen zur Deckung der Ausgaben des Haus Büren'schen Fonds nach dem haushalterischen Gesamtdeckungsprinzip bei. Nach der Beilage 2 zum Einzelplan 20 wendet der Haus Büren'sche Fonds jährlich erhebliche Beträge für das Mauritiusgymnasium auf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6154 3 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Wahrscheinlichkeit, dass es zu umfangreichen finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten für Bürener Bürger und damit zu einer ausreichend akzeptanzfördernden Bürgerbeteiligung kommen wird? Die Realisierung der Bürgerbeteiligung obliegt dem Vertragspartner. Die konkreten Angebote werden in Zusammenarbeit mit den örtlichen Banken und Sparkassen entwickelt. Die Landesregierung begrüßt die Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger an Projekten zur regenerativen Energiegewinnung. Eine konkrete Voraussage zur Beteiligung in diesem Projekt ist nicht möglich.