LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6159 26.06.2014 Datum des Originals: 26.06.2014/Ausgegeben: 01.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2282 vom 2. Mai 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/5723 Integriertes Datenverarbeitungssystem Verbraucherschutz (IDV) weiter offline Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2282 mit Schreiben vom 26. Juni 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Integrierte Datenverarbeitungssystem Verbraucherschutz (IDV) sollte nach den ursprünglichen Planungen bereits seit Jahren einsatzfähig sein. Das Projekt ist bislang über eine Pilotphase nicht hinaus gekommen. Diese dauert noch immer an. Bereits in der Vergangenheit war das IDV-Projekt daher Gegenstand einer Kleinen Anfrage (Anfrage Nr. 1691). Ebenso war es Gegenstand der Erörterung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. In dieser Sitzung am 12. Februar 2014 hatte Minister Remmel zum Projektstand folgendes ausgeführt: „Ich weise zurück, dass das System nicht funktioniert. Das System funktioniert bei 27 Kommunen, die daran jetzt schon teilnehmen. Was nicht funktioniert, ist, dass es eine Verständigung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Land gibt hinsichtlich der Interpretation und der rechtlichen Möglichkeiten, auf Daten zuzugreifen. Die Kommunen weigern sich, dass das Land auf kommunale Daten in einem Umfang zugreifen kann, dass wir das entsprechend öffentlich in die Auswertung bringen. Das ist der Punkt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6159 2 Ich finde, die Öffentlichkeit und die Fachaufsichtsbehörde haben darauf einen Anspruch. Deshalb haben wir in dem Gespräch vereinbart, jetzt eine Baustellenliste zu erstellen, was die zu klärenden Punkte sind, und diese mit einem Zeitplan zu unterfüttern, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle, sobald er vorliegt. Ich möchte es kurzfristig zum Abschluss bringen, dass wir diese rechtlichen Fragen abschließend klären, gegebenenfalls mit einem Fachgutachter. Aber die Fragen müssen geklärt werden. Wir können uns nicht immer um diesen Kreis herumdrehen und auf technische Mängel verweisen. Es geht letztlich um die rechtliche Frage, inwieweit und in welcher Weise können wir auf diese Daten, die die Kommunen in ein System einspeisen, zugreifen.“ (APr 16/472, S. 50) Die betroffenen kommunalen Spitzenverbände (Städtetag und Landkreistag) haben in der Anlage zu einem Schreiben vom 09. April 2014 an Minister Remmel klargestellt, dass automatisierte Abfragen von Daten zum Verbraucherschutz nicht an der fehlenden Bereitschaft der Kommunen, diese zu liefern, scheitert. Sie verweisen stattdessen auf fehlende technische Voraussetzungen. Zudem fehlt ein Erlass, mit dem der Datenzugriff geregelt wird. Vorbemerkung der Landesregierung Das System Integrierte Datenverarbeitung Verbraucherschutz (IDV) wird seit dem Jahr 2006 vom Land in Zusammenarbeit mit den Kommunen entwickelt. Von Beginn an ist allen Beteiligten deutlich gemacht worden, dass es sich um ein sehr komplexes Unterfangen handelt, da eine Vielzahl unterschiedlichster Behörden, Software und Infrastrukturen aufeinander abgestimmt werden müssen. Insbesondere die Finanzen als auch qualifiziertes Personal, sind immer als besonders limitierende Faktoren kommuniziert worden. Daher wurden von Landesseite keine Zusagen über Umsetzungszeiträume gemacht. Die ITInfrastruktur im Land sollte gemeinsam zwischen Land und Kommunen entwickelt werden. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 1691 (Drucksache 16/4381) wird verwiesen. Außerdem habe ich bereits in der 25. Sitzung des Ausschusses für für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 12.02.2014 (Apr 16/472) deutlich gemacht, dass große Teile des IDV bereits umgesetzt sind und funktionieren. So wurden die Untersuchungsämter mit einer aktuellen, den modernen Anforderungen entsprechenden Laborinformationsmanagement Software ausgestattet, so dass einheitliche Software in allen amtlichen Untersuchungseinrichtungen (Anstalten des Öffentlichen Rechts) zur Verfügung steht. Die Datenübermittlung an den Bund ist durch eine neue IT-Infrastruktur auf die kommenden Anforderungen eingestellt. Mit IDV wird den Kommunen die für den Tierseuchenbereich unabdingbare Software Tierseuchennachrichten (TSN) als einheitliches Programm (entwickelt vom FriedrichLoeffler -Institut) zur Verfügung gestellt, das zentral im LANUV gehostet wird. Im Zuge der sog. „Gammelfleischskandale“ wurde das Programm COS zur Rückverfolgbarkeit von Warenströmen eingerichtet und den Kommunen zur Verfügung gestellt. Das LANUV betreibt dieses Programm und bietet es den Kommunen als Serviceleistung an. Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung müssen jährlich zum 31. Januar die aktuellen Zahlen für die Tierbestände erhoben werden. Hier bietet IDV ein System an, das zur Erhebung und Übermittlung der Daten zwischen Tierseuchenkasse und KOB geeignet ist. Es wurde in IDV ein Prozedere festgelegt, wie die Adressdaten in einer Kreisordnungsbehörde aus verschiedenen Bereichen zusammengeführt und mit den HI-Tier- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6159 3 und Tierseuchenkassendaten plausibilisiert werden können. Dies hat in den beteiligten Kommunen zu einer deutlich verbesserten Adressdatenqualität geführt. Mit IDV ist es jetzt möglich, bei Lebensmittelprobenahmen die Daten zur Probenahme elektronisch von der Kommune an das Untersuchungsamt zu übermitteln und von dort werden die Untersuchungsdaten und das Gutachten ebenfalls wieder elektronisch an die KOB übermittelt. Bei Balvi iP handelt es sich um die zentrale Software der Kommunen, in die Überwachungsdaten aus den verschiedensten Bereichen eingetragen und verarbeitet werden. Diese Anwendung wurde zentral vom Land angeschafft und kann allen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Bisher haben 27 Kommunen davon Gebrauch gemacht. Weitere Kommunen wollen diese Software zum Einsatz bringen. Schließlich bekommen die IDV-Nutzer mit dem Verbraucherschutzportal eine einheitliche Anwendungsoberfläche zur Verfügung gestellt, die es ermöglicht, mit einer Anmeldung grundsätzlich alle Programme nutzen zu können. Sie bietet heute außerdem schon eine große Vielfalt an Serviceprogrammen. 1. Wann wird die Pilotphase abgeschlossen sein? Die zwischen Land und Kommunen abgestimmte sogenannte Pilotphase sollte dazu dienen, die technische Funktionalität bestimmter Systeme festzustellen. Diese Funktionalität ist gegeben. Die Pilotphase kann damit als abgeschlossen gelten. 2. Wann ist mit dem Abschluss des Rahmenvertrages IDV zu rechnen? Der Vertragsabschluss mit den Kommunen über die Nutzung von IDV soll schnellst möglich erfolgen, damit das System gemeinsam weiter entwickelt werden kann. Nach der Bewertung des aktuellen Sachstandes der Leistungsfähigkeit von IDV sollen die Beratungen zum Vertrag bis zum Herbst abgeschlossen sein, so dass eine Unterzeichnung noch in diesem Jahr möglich ist. Die Unterzeichnung hängt jedoch im Wesentlichen davon ab, ob die Kommunen weitere Forderungen einbringen oder den gemeinsam erarbeiteten Stand nutzen wollen, in ein zukunftsorientiertes Datenmanagement im Verbraucherschutz einzusteigen. 3. Inwieweit ist zwischenzeitlich die von Herrn Minister Remmel in der Ausschusssitzung vom 12. Februar 2014 erwähnte „Baustellenliste“ mit den zu klärenden Punkten und dem Zeitplan erstellt worden? Die in der Ausschusssitzung vom 12.02.2014 angesprochene sog. Baustellenliste über zu klärende Punkte mit Zeitplan liegt vor. Sie wurde größtenteils von LANUV abgearbeitet. Die im Juni 2014 vorgesehene Softwareaktualisierung wird die zentralen offenen Punkte dieser Liste abschließen. Den kommunalen Spitzenverbänden wird jetzt ein Zeitplan zur Umsetzung der weiteren Punkte übermittelt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6159 4 4. Inwieweit sind in dieser Angelegenheit weitere Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt worden? Weitere Gespräche haben auf Arbeitsebene stattgefunden. Insbesondere die Einbindung kommunaler Vertreter in die Vorabkontrolle im Rahmen der Datensicherheit wurde voran gebracht. 5. Wann ist mit einem Erlass zu rechnen, in dem das Land ein Datenzugriffskonzept regelt? Das Datenzugriffskonzept ist Teil des Rahmenvertrags. Der Rahmenvertrag und seine Anlagen definieren u.a. die EDV-Leistungen, die die Teilnehmer des IDV erhalten, sowie die Verteilung der jeweiligen Kosten, die vom Land, von den Kommunen und von den Untersuchungseinrichtungen zu tragen sind.