LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6165 26.06.2014 Datum des Originals: 25.06.2014/Ausgegeben: 01.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2348 vom 28. Mai 2014 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/6017 Zukunft der Spezialeinheiten in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2348 mit Schreiben vom 25. Juni 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zu den Spezialeinheiten (SE) in Nordrhein-Westfalen zählt das Spezialeinsatzkommando (SEK), das Mobile Einsatzkommando (MEK), die Verhandlungs- und Beratergruppe (VG / BG), sowie die Technische Einsatzgruppe (TEG). Den Spezialeinheiten obliegt primär die operative Bekämpfung der schweren Gewaltkriminalität in ganz Nordrhein-Westfalen (z.B. Einsatz bei Geiselnahmen oder ähnlich gelagerten Fällen). Daneben unterstützen sie den polizeilichen Einzeldienst in besonderen Einsatzlagen. Die Spezialeinheiten der Polizei NRW bestehen in den sechs Polizeipräsidien Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster sowie beim Landeskriminalamt. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Anforderungen an die Bewerber liegt die Durchfallquote bei der Einführungsfortbildung VG bei 50 bis 70 %. Die momentan gültigen SE-Erlasse sehen zudem vor, dass SEK-Beamte eine Höchstverweildauer bis zum Ende des 45 Lebensjahres, alle anderen SE-Beamte eine Höchstverweildauer bis zum Ende des 50. Lebensjahres haben (kann auf Antrag fünfmal um jeweils ein Jahr verlängert werden). Ausgenommen von der Regelung über eine Höchstweildauer sind die Beamtinnen und Beamten der VG sowie Mitarbeiter der TEG und der Führungsstelle, die keine Vorverwendung in einem SEK oder MEK haben. Sie konnten theoretisch bis zur Pensionierung bleiben. § 22 Erschwerniszulagenverordnung schreibt vor, dass nur Mitarbeiter eines Mobilen Einsatzkommandos oder Spezialeinsatzkommandos eine Zulage in Höhe von € 153,39 erhalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6165 2 Aus Polizeikreisen wird berichtet, dass sich derzeit eine Arbeitsgruppe im Ministerium für Inneres und Kommunales mit der Zukunft der Spezialeinheiten beschäftigt und in diesem Zusammenhang bereits erste Empfehlungen formuliert habe. Vorbemerkung der Landesregierung Zur Evaluierung der aktuellen Regelungen zu Organisation, Zuständigkeiten, Aufgaben, Einsatz und Personal der Spezialeinheiten und -kräfte der Polizei hat das Ministerium für Inneres und Kommunales im Jahr 2013 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die am 12. April 2013 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentrat. Vor dem Hintergrund aktueller Presseveröffentlichungen über illegale Beschäftigung auch aktiver deutscher Soldaten und Polizisten für private Sicherheitsfirmen in Afghanistan wurde der Arbeitsgruppenauftrag im Juni 2013 um die Erarbeitung eines Regelwerkes zum Geheimschutz bei den Spezialeinheiten der nordrhein-westfälischen Polizei erweitert. Dabei sollten insbesondere die Bedingungen für Angehörige der Spezialeinheiten der nordrhein-westfälischen Polizei bei Dienstreisen und Besuchen anderer Spezialeinheiten sowie bei Besuchen von Spezialeinheiten anderer Nationen in NordrheinWestfalen beschrieben werden und die bisherige Verfahrensweise bei der Genehmigung von Nebentätigkeiten mit Bezug zu den besonderen Belangen der Spezialeinheiten im Zusammenhang mit geheimhaltungs- bzw. geheimschutzbedürftigen Angelegenheiten kritisch geprüft und angepasst werden. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe soll dem Ministerium für Inneres und Kommunales bis Ende dieses Jahres vorgelegt werden. 1. Empfiehlt die Arbeitsgruppe eine Reduzierung der derzeit sechs Standorte mit Spezialeinheiten bzw. Kürzungen/Verlagerungen der derzeit gültigen Sollstärken innerhalb der Standorte? Siehe Vorbemerkung. Aus Anlass der konstituierenden Sitzung wurde der Arbeitsgruppe von Vertretern des Ministeriums für Inneres und Kommunales verdeutlicht, dass die Arbeitsgruppe nicht den Auftrag hat, eine Reduzierung von Standorten der Spezialeinheiten oder andere Organisationsänderungen zu prüfen. 2. Empfiehlt die Arbeitsgruppe die Einführung einer Höchstverweildauer (Altersgrenze) für alle Bediensteten der Spezialeinheiten? (Bitte auch etwaige Ausnahmen von einer all-gemeinen Altersgrenze angeben.) Siehe Vorbemerkung. 3. Was soll ggfs. mit den Mitarbeitern der TEG, FüSt und VG geschehen, die die Altersgrenze überschritten haben? Siehe Vorbemerkung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6165 3 4. Welche Empfehlungen spricht die Arbeitsgruppe im Hinblick auf die Erschwerniszulagen aus? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen wird der Bereich Erschwerniszulagen nicht vom Arbeitsgruppenauftrag erfasst. 5. Inwieweit sind die Anforderungen in der Einführungsfortbildung VG möglicherweise zu hoch, so dass die Arbeitsgruppe eine Veränderung der Lehrinhalte empfiehlt? Siehe Vorbemerkung.