LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6166 26.06.2014 Datum des Originals: 26.06.2014/Ausgegeben: 01.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2323 vom 15. Mai 2014 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/5897 Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Ausländer“ bzw. „Mensch mit Migrationshintergrund“ im Zusammenhang mit der 2. Kommentierten Zuwanderungsund Integrationsstatistik? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2323 mit Schreiben vom 26. Juni 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der 2. Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand: November 2013) heißt es auf Seite 6: „Mit der statistischen Unterscheidung in Deutsche und Ausländerinnen/Ausländer können die vielfältigen Formen der Zuwanderung nicht mehr hinreichend abgebildet werden. Nicht nur Ausländerinnen und Ausländer, auch viele Deutsche sind zugewandert, etwa als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, als ausländische und später eingebürgerte Arbeitskräfte oder als Familienangehörige. Besser ist es, von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu sprechen. Allerdings ist diese Differenzierung bisher nur in wenigen Statistiken möglich und in diesen wird der Migrationshintergrund sehr unterschiedlich definiert. Eine bundesweit einheitliche Begriffsbestimmung gibt es nicht. Wenn möglich, greift die vorliegende Veröffentlichung auf die Definition in § 4 des nordrhein-westfälischen Teilhabe- und Integrationsgesetzes zurück.“ In der 2. Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik werden beide Begriffe „Ausländer“ / „Menschen mit Migrationshintergrund“ gleichermaßen und gleichbedeutend genutzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6166 2 Die fehlende Transparenz der Begrifflichkeiten „Ausländer“ / „Menschen mit Migrationshintergrund“ in der vorgenannten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik gibt jedoch keine klaren Auskünfte über Herkunftsländer, und somit keine klaren und detaillierten Daten und Statistiken, die für eine gezielte Integrationspolitik wünschenswert wären. Die ethnische Herkunft unterliegt nach § 3 Abs. 9 BDSG dem Datenschutz. Trotz alledem gibt es laut Statistischem Bundesamt Zahlen zum prozentualen Anteil z. B. türkeistämmiger Schüler, die auf das Gymnasium gehen. So waren im Schuljahr 2006/2007 381.459 Schüler türkischer Herkunft auf dem Gymnasium. Dies entsprach 42,5 % aller ausländischen Schüler. Im Jahr 2007 brachte das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Papier heraus mit dem Titel „Migrationshintergrund von Kindern und Jugendlichen: Wege zur Weiterentwicklung der amtlichen Statistik“. In diesem Papier wurde ebenfalls auf die Herkunftsländer eingegangen. Vorbemerkung der Landesregierung In der Kleinen Anfrage wird auf eine „fehlende Transparenz“ der Begriffe „Ausländer“ und „Menschen mit Migrationshintergrund“ in der 2. Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik hingewiesen, die vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Ende 2013 veröffentlicht wurde. Zudem wird ausgeführt, dass die genannten Begriffe „gleichbedeutend“ genutzt würden. Diese Ausführungen sind so nicht zutreffend. Zwischen beiden Gruppen wird in der Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik explizit unterschieden und dies auch für jede der verwendeten Tabellen deutlich gemacht. 1. Weshalb ist es nicht möglich, eine Ausdifferenzierung des Begriffs „Ausländer“ / „Mensch mit Migrationshintergrund“ in der 2. Kommentierten Zuwanderungsund Integrationsstatistik vorzunehmen? Wie in der Einleitung zur 2. Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik ausgeführt, wird immer dann auf Daten für die Gruppe der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zurückgegriffen, wenn diese vorliegen. Das ist z.B. bei allen Daten aus dem Mikrozensus der Fall, der Hauptquelle der Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik. Nur dort, wo diese Daten nicht oder nicht in der gewünschten Differenziertheit vorhanden sind, werden Daten für Ausländerinnen/Ausländer und Deutsche verwendet. 2. Weshalb werden bei Erhebung der Daten in der 2. Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik die Herkunftsländer der Betroffenen nicht erfasst? Schon wegen des begrenzten Raums kann die Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik die Lebenslage von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund nur ausschnitthaft beleuchten. Vertiefende Informationen zu Herkunftsländern sind abrufbar im Internetportal des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales unter www.integrationsmonitoring.nrw.de, im ausführlichen Datenband zur Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik, der unter der genannten Internetadresse abrufbar ist oder in der Landesdatenbank NRW (www.landesdatenbank.nrw.de). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6166 3 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Herkunftsländer der Betroffenen in die Statistik einfließen zu lassen? Wie in der Antwort zur 2. Frage ausgeführt, werden bereits jetzt Daten zu Herkunftsländern an den genannten Stellen veröffentlicht. Das schließt nicht aus, dass zukünftige Ausgaben der jährlich erscheinenden Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Personen aus ausgewählten Herkunftsländern als Schwerpunktthema in den Blick nehmen, so wie in der 1. Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik geschehen, die sich auf Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Osteuropa konzentrierte.