LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6227 02.07.2014 Datum des Originals: 01.07.2014/Ausgegeben: 07.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2376 vom 13. Juni 2014 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/6066 Abstimmungsverhalten der nordrhein-westfälischen Landesregierung in der 923. Plenarsitzung des Bundesrats Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 2376 mit Schreiben vom 1. Juli 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach den im Bundesrat geltenden Abstimmungsregeln erfolgt – soweit nicht ausnahmsweise durch Aufruf der Länder abgestimmt wird – bei der Abstimmung ausschließlich die Feststellung, ob eine Mehrheit für die jeweilige Abstimmungsfrage erreicht ist (Handaufheben = dafür). In den Plenarprotokollen des Bundesrats wird dann lediglich festgehalten, ob bei einer Abstimmung die Mehrheit der Stimmen erreicht worden ist. Eine nachträgliche Information des Landtags über das Abstimmungsverhalten des Landes Nordrhein-Westfalen im Bundesrat dient einer wirkungsvollen parlamentarischen Kontrolle der Landesregierung. Einschränkungen der Antwortpflicht auf entsprechende Fragen von Abgeordneten ergeben sich insoweit grundsätzlich weder aus der staatlichen Kompetenzverteilung oder der Gewaltenteilung noch aus Geheimhaltungserfordernissen (vgl. Information 16/174, Seiten 19 f.) Mit Vorlage 16/1871 hat sich die Landesregierung bereit erklärt, den Hauptausschuss künftig regelmäßig nach den Bundesratsplenarsitzungen in Form eines Berichtes über die Ergebnisse und das Abstimmungsverhalten des Landes zu den wesentlichen Punkten der Tagesordnung zu informieren. In Bezug auf die Frage, welche Tagesordnungspunkte wesentlich sind, kann sich die Einschätzung der Landesregierung mit der der Abgeordneten und der Öffentlichkeit decken, muss es aber nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6227 2 Wünschenswert wäre daher, wenn sich die Landesregierung zur proaktiven Herstellung funktionswahrender Transparenz bereit finden würde, indem sie wie beispielsweise die Länder Baden-Württemberg und Berlin nach der Sitzung jeweils zügig veröffentlicht, wie sie zu sämtlichen Tagesordnungspunkten im Bundesratsplenum abgestimmt hat, vgl. https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/landesvertretungen/vertretung-des-landes-beimbund /service-und-presse/bundesratsinitiativen/, http://www.berlin.de/rbmskzl/regierenderbuergermeister /politik/bundesangelegenheiten/artikel.81785.php. Wie hat Nordrhein-Westfalen sich in der 923. Sitzung des Bundesrates vom 13. Juni 2014 jeweils zu den einzelnen Abstimmungsfragen verhalten (aus Gründen der Übersichtlichkeit wird darum gebeten, sämtliche Tagesordnungspunkte in numerischer Reihenfolge aufzuführen und nicht hinsichtlich einzelner Tagesordnungspunkte auf eine Information an den Hauptausschuss zu verweisen)? Das Stimmverhalten des Landes zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der 923. Sitzung des Bundesrates vom 13. Juni 2014 ist in dem als Anlage beigefügten Bericht, der dem Hauptausschuss schon zugeleitet wurde, festgehalten. Entsprechend wird der Hauptausschuss auch in Zukunft weiterhin über die Ergebnisse der Bundesratssitzungen und das Stimmverhalten des Landes unterrichtet.