LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6245 04.07.2014 Datum des Originals: 04.07.2014/Ausgegeben: 09.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2371 vom 5. Juni 2014 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/6060 Was ist die NRW-Linie der Polizei? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2371 mit Schreiben vom 4. Juli 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie in der Drucksache 16/1880 vom 07. Mai 2014 unterrichtet der Landesinnenminister die Mitglieder des Landtages über einen Polizeieinsatz aus Anlass demonstrativer Aktionen in Dortmund am 01. Mai 2014. An diesem Tag demonstrierten sowohl rechtsextreme als auch linksextreme Kräfte, die von der Polizei unter Kontrolle gehalten werden mussten. In der Vorlage erwähnt der Landesinnenminister mehrmals die sogenannte „NRW-Linie der Polizei“. Diese Einsatzstrategie hat in der öffentlichen Diskussion sowohl Gegner wie Befürworter . Offen bleibt jedoch, was konkret unter NRW-Linie zu verstehen ist. Vorbemerkung der Landesregierung Die „Leitlinie für den bürgernahen Einsatz der Polizei - nordrhein-westfälische Linie“, die sogenannte NRW-Linie, wurde Anfang der 1980er-Jahre konzipiert. Die „NRW-Linie“ war bereits mehrfach Gegenstand der Befassung des Landtages NRW. Unter anderem wurde dem Landtag im Zusammenhang mit einem Antrag der Fraktion der CDU „Kein Zurückweichen vor Straftätern - Missbrauch des Demonstrationsrechts konsequent bekämpfen“ (LT-Drucksache 11/6233) mit Bericht des Innenministeriums NRW vom 15.03.1994 (Vorlage 11/2849) die „Leitlinie für den bürgernahen Einsatz der Polizei - nordrhein -westfälische Linie“ zugeleitet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6245 2 1. Wie ist die sogenannte „NRW-Linie der Polizei“ definiert? Mit der „NRW-Linie“ setzt die nordrhein-westfälische Polizei bei der Bewältigung von Versammlungen seit vielen Jahren eine erfolgreiche Leitlinie für den Polizeieinsatz um. Dabei leistet die nordrhein-westfälische Polizei durch zurückhaltenden und kalkulierten Einsatz einen wichtigen Beitrag zur Wahrnehmung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit. Gezielte Kommunikation und Deeskalation auf der einen Seite sowie das konsequente Einschreiten gegen erkannte Straftäter auf der anderen Seite sind wesentliche Leitgedanken dieses Konzeptes. Dazu gehört auch die strikte Differenzierung zwischen friedlichen Versammlungsteilnehmern und gewaltbereiten Störern. Diese Einsatzphilosophie ist gelebte Praxis und ein bundesweit anerkanntes Markenzeichen nordrhein-westfälischer Polizeiarbeit. Einzelheiten sind der als Anlage beigefügten „Leitlinie für den bürgernahen Einsatz der Polizei - nordrhein-westfälische Linie“ zu entnehmen. 2. Wo ist die „NRW-Linie“ schriftlich fixiert? (Bitte der Antwort das oder die Schrift- stücke beifügen.) Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie unterscheidet sich die Einsatzstrategie zu denen aller anderen Bundeslän- der? Der Landesregierung liegt eine vergleichende Darstellung der Einsatzleitlinien der Polizeien der anderen Länder zur Bewältigung von Versammlungslagen nicht vor. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, diese Informationen valide zu erheben. 4. Wie wird die „NRW-Linie“ den Polizeibeamten vermittelt? Die „NRW-Linie“ ist seit vielen Jahren explizit oder implizit Gegenstand von landesweiten Besprechungen. Ihre Leitgedanken sind in die grundlegenden nordrhein-westfälischen Vorschriften im Zusammenhang mit der Bewältigung von Einsätzen aus Anlass versammlungsrechtlicher Veranstaltungen maßgeblich aufgenommen worden. Darüber hinaus prägt die „NRW-Linie“ als Einsatzphilosophie die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamtinnen und -beamten des Landes Nordrhein-Westfalen. Dies gilt auch für die Fortbildung der Angehörigen der Bereitschaftspolizei NRW, die vornehmlich bei Einsätzen aus Anlass versammlungsrechtlicher Veranstaltungen eingesetzt werden. Die nordrheinwestfälischen Einheiten der Bereitschaftspolizei sind geschult und - wie sie bundesweit immer wieder unter Beweis stellen - in der Lage, in Konfliktsituationen sowohl durch Kommunikation deeskalierend zu wirken, als auch durch gezieltes Vorgehen gegen erkannte Gewalttäter konsequent vorzugehen. 5. Welche konkret messbaren Erfolge konnten bisher durch die „NRW-Linie“ im Vergleich zu allen anderen Bundesländern erzielt werden? (Bitte konkrete Daten auflisten mit Vergleichswerten.) Bei der „NRW-Linie“ handelt es sich um eine Leitlinie. Konkret messbare Parameter, die einen bundesweiten Vergleich zuließen, sind nicht definiert, da dies nicht der Leitgedanke einer solchen Einsatzphilosophie ist. Die NRW-Linie ist vielmehr die Umsetzung des Verfas- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6245 3 sungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit und damit Ausdruck einer versammlungsfreundlichen und bürgerorientierten Grundhaltung. Denkbare Vergleichskriterien, die einer empirischen Untersuchung zur Wirksamkeit von Einsatzphilosophien zu Grunde gelegt werden könnten, wären in vielen Fällen darüber hinaus auch nur begrenzt aussagefähig, da der polizeiliche Einsatzerfolg auch von Faktoren bestimmt wird, die von der Polizei nicht oder nur bedingt beeinflusst werden können. Festzustellen ist, dass die „NRW-Linie“ die Außendarstellung der nordrhein-westfälischen Polizei als eine kommunikative, deeskalierende und konsequente Organisation nachhaltig geprägt hat und dies auch weiter tun wird.