LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/626 16.08.2012 Datum des Originals: 15.08.2012/Ausgegeben: 21.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 134 vom 19. Juli 2012 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/260 Nationalparkplanungen: Muss die Landesregierung Ihre Pläne jetzt begraben? Der Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 134 mit Schreiben vom 15. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei einem Besuch in Ostwestfalen-Lippe am 11.07.2012 hat der Bundesminister der Verteidigung , Thomas de Maizière, deutlich gemacht, dass die Bundeswehr den für das Areal des Nationalparks Senne vorgesehenen Truppenübungsplatz unbedingt weiter benötigt. Dieses solle selbst dann gelten, wenn die britischen Streitkräfte – deren Abzugstermin im Übrigen noch nicht klar ist – in Ostwestfalen-Lippe keine Soldaten mehr vorhalten werden. Dabei sprach der Bundesminister auch davon, dass der Truppenübungsplatz militärisches Sperrgebiet bleibe und nicht daran zu denken sei ihn zu räumen, um einen Nationalpark zu ermöglichen. Dieses solle auch nach einem etwaigen Abzug der britischen Streitkräfte gelten . Der Bundesminister sprach weiterhin davon, dass es mit der NRW-Landesregierung eine schriftliche Vereinbarung gebe, aus welcher hervorgehe, dass die Interessen der Streitkräfte vorrangig seien und eine Nutzung der Flächen als Nationalpark hintanzustehen habe. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/626 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das Bundesministerium der Verteidigung hat den Ländern im Herbst 2011 Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu seinen beabsichtigten Standortentscheidungen im Rahmen der Bundeswehrstrukturreform gegeben. In diesem Zusammenhang hat sich die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wie folgt geäußert: „Gerne bestätigen wir Ihnen, dass die Landesregierung den Beschluss des Landtages von 2005 (Drs. 13/6219) umsetzt, wonach der Landtag angesichts einer fortdauernden militärischen Nutzung die Ausweisung eines Nationalparks Senne bei gleichzeitiger militärischer Nutzung des bisherigen Truppenübungsplatzes anstrebt. Die Landesregierung geht bei ihren Anstrengungen zur Einrichtung des Nationalparks Senne von der Vereinbarkeit mit der militärischen Nutzung aus und will im Falle von Interessenkonflikten die militärischen Belange angemessen berücksichtigen sowie auf der Grundlage der entsprechenden rechtlichen Grundlagen nicht gegen sie entscheiden.“ Mit dem Schreiben hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass sie der weiteren militärischen Nutzung der Senne eine hohe Bedeutung beimisst. Ein pauschaler Vorrang für die militärische Nutzung kann aus dem Schreiben indes nicht abgeleitet werden. Die Landesregierung bekennt sich vielmehr zur Entscheidung des Landtages, einen Nationalpark auszuweisen und das Gelände gleichzeitig militärisch zu nutzen. 1. Welche schriftliche Vereinbarung hat die Landesregierung mit dem Bund im Hin- blick auf den Truppenübungsplatz Senne getroffen (bitte den Text im Wortlaut beifügen)? Die Landesregierung hat die in der Vorbemerkung zitierte Erklärung abgegeben. 2. Wie kann der Charakter eines Nationalparks unter Beachtung der naturschutz- fachlichen Belange im Bereich der Senne überhaupt realistisch gewährleistet sein, wenn die Fläche parallel als Truppenübungsplatz für militärische Großübungen etc. genutzt wird? Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 516, Drs. 15/1790, ausgeführt, setzt eine Nutzung der Senne als Truppenübungsplatz bei gleichzeitiger Nationalparkausweisung voraus, dass nach spätestens 30 Jahren auf einem größeren Teil des Gebietes der möglichst ungestörte Ablauf der Naturvorgänge in seiner natürlichen Dynamik möglich ist (Zielnationalpark). Dazu könnte mit den Streitkräften vereinbart werden, den militärischen Übungsbetrieb auf den Bereich der Offenlandflächen zu konzentrieren. Der militärische Übungsbetrieb findet schon heute fast ausschließlich im Bereich der Offenlandflächen statt. Die für militärische Übungen benötigten Flächen im Wald könnten an wenigen Stellen konzentriert werden, so dass sich die Waldflächen im Übrigen unbeeinflusst entwickeln könnten. 3. Ist ein Nationalpark Teutoburger Wald für sich allein genommen überhaupt denkbar wenn man unterstellt, dass ein Nationalpark Senne wegen der militärischen Nutzung unmöglich ist? Das dem Umweltministerium im Mai 2011 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW vorgelegte Gutachten zur Eignung des Teutoburger Waldes als National- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/626 3 park kommt zu dem Ergebnis, dass das Gebiet die naturschutzfachlichen Voraussetzungen und Kriterien für einen Nationalpark erfüllt. 4. Können Flächen, die als militärisches Sperrgebiet ausgewiesen sind, überhaupt für Nationalparküberlegungen in Frage kommen? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Ist es vor dem Hintergrund der enormen Bedenken in der Bevölkerung und der jüngsten Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung nicht ein Gebot der Klugheit und Vernunft, sämtliche Nationalparkplanungen, die offensichtlich mehr Fragen als Antworten ergeben haben, unverzüglich zu stoppen? Die Landesregierung ist durch den einstimmigen Landtagsbeschluss von 2005 aufgefordert, im Gebiet der Senne einen Nationalpark einzurichten. Der Beschluss sieht auch vor, dass die Einrichtung eines Nationalparks auch bei gleichzeitiger militärischer Nutzung des Truppenübungsplatzes angestrebt wird. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Einvernehmen mit den britischen Streitkräften und der Bundesregierung unter Einbindung der Bürgerschaft in der Region, die Ausweisung eines Nationalparks Senne voranzubringen. Bestehende Bedenken in der Region werden ernst genommen und geprüft. Um emotional geführte Diskussionen zu befrieden, gilt es in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger durch einen sachlichen Dialog zu informieren.