LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6297 11.07.2014 Datum des Originals: 10.07.2014/Ausgegeben: 16.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2359 vom 30. Mai 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/6036 Sicherheit der Sonderabfalldeponie in Ochtrup Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2359 mit Schreiben vom 10. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den Jahren 1977 bis 2001 wurden auf dem Gelände einer ehemaligen Tongrube in Ochtrup rund 800.000 Tonnen organische und anorganische Schadstoffe abgelagert. Im Jahr 2006 wurde die endgültige Oberflächenabdichtung nach dem damaligen Stand der Technik vollendet. Die Gefährlichkeit der Deponie zeigte sich besonders deutlich, als im Herbst 2008 zwei Arbeiter einer Tankreinigungsfirma bei der Reinigung zweier Sickerwassertanks tödlich verunglückten . Im Jahr 2011 kam es zu dem Zusammenschluss der Betreibergesellschaft DeGeKo, Gesellschaft für kommunale Einrichtungen mbH und der GMU, Gesellschaft für Materialrückgewinnung und Umweltschutz mbH. Im Zuge dieses Zusammenschluss kam es zu einer Eigenkapitalminderung bei der Betreibergesellschaft GMU von rund 4,6 Mio. Euro. Dieses Geld könnte für weitere Nachsorgearbeiten an der Deponie fehlen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6297 2 1. Ist aus Sicht der Landesregierung die Betreibergesellschaft der Deponie Ochtrup auch zukünftig in der Lage, ihren Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen? Bisher liegen keine Anhaltspunkte vor, die erkennen lassen, dass die Betreibergesellschaft GMU (Gesellschaft für Materialrückgewinnung und Umweltschutz mbH mit Sitz in Essen) ihren Verpflichtungen zur Überwachung und Nachsorge der Deponie nicht ausreichend nachkäme. Der Bezirksregierung Münster ist jedoch bekannt, dass sich die GMU aufgrund der seit Jahren fehlenden Einnahmen in einer betriebswirtschaftlich schwierigen Lage befindet . Zur Feststellung der wirtschaftlichen Situation der GMU wurde der Bezirksregierung im vergangenen Jahr ein durch einen Wirtschaftsprüfer erstelltes Testat über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft vorgelegt. Darin wird ausgeführt, dass die GMU bilanziell überschuldet sei. Die Geschäftsführung gehe allerdings von einer positiven Fortbestehens-prognose aus, so dass aus deren Sicht eine insolvenzrechtliche Über-schuldung nicht vorliege. Derzeit werde die Deckung der laufenden Kosten durch Gesellschafterdarlehen ermöglicht, was nach Aussage der Gesellschafter nicht auf Dauer fortgeführt werden könne. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben zur Deponienachsorge besteht eine Sicherheitsleistung in Form einer Bank-bürgschaft. Damit ist auch im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Betreibergesellschaft gewährleistet, dass diese Aufgaben auf absehbare Zeit weiterhin finanziert werden können. 2. Was passiert, wenn die Betreibergesellschaft, wie im konkreten Fall die DeGeKo, aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten zu bedienen? Im Jahr 2011 hat eine Verschmelzung der DeGeKo (Gesellschaft für kommunale Einrichtungen mbH) mit der GMU stattgefunden. Seitdem ist die GEKO Holding GmbH alleinige Gesellschafterin der GMU. Laut Stellungnahme der GMU hat die Verschmelzung in erster Linie den Grund, die Struktur der Gruppe zu verschlanken. Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der GMU habe dies nicht. Sofern sich die Einnahmesituation der GMU nicht verändert und sie zahlungsunfähig würde, wären zunächst Ansprüche gegen etwaige Handlungs- oder Zustandsstörer zu prüfen. Sollten diese nicht gegeben sein und finanzielle Mittel in Form der Sicherheitsleistung nicht mehr zur Verfügung stehen, wäre das Land NRW eintrittspflichtig und hätte die Kosten, die zur Gefahrenabwehr in Folge des Deponiebetriebes entstehen würden, zu tragen. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Mit-glieder der Stadt Ochtrup das Gutachten zum Grundwasser-monitoring lediglich ohne Anhänge und weiterführende Anlagen erhalten? Die GMU legt der Bezirksregierung als zuständiger Überwachungsbehörde jährlich einen Jahresbericht entsprechend den Anforderungen der Deponieverordnung vor. Darin ist u. a. eine gutachterliche Stellungnahme zum Grundwassermonitoring enthalten, in der die hydraulische Situation (Grundwasserstände) und die hydrochemische Situation im Umfeld die Deponie bewertet wird. Die vollumfängliche gutachterliche Stellungnahme liegt somit bei der Bezirksregierung vor und kann dort eingesehen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6297 3 4. Wie sind aus Sicht der Landesregierung die gemessenen erhöhten Messwerte bei den Metallgehalten zu bewerten? Die Grundwassermessstellen im direkten Umfeld der Deponie werden regelmäßig beprobt. Die Untersuchungsergebnisse werden mit dem Jahresbericht vorgelegt und gutachterlich bewertet. Die Ergebnisse weisen keine Auffälligkeiten auf, die auf einen Deponieeinfluss hindeuten. In den ebenfalls untersuchten Hausbrunnen, die im weiteren Deponieumfeld liegen, wurden in der Vergangenheit mehrfach erhöhte Zinkgehalte gemessen. Diese werden vom Gutachter jedoch nicht mit der Deponie in Zusammenhang gebracht. Die Ursache ist in hohen Standzeiten in verzinkten Stahlrohren zu vermuten. Ein im Jahr 2013 gemessener erhöhter Zinkgehalt von ca. 7 mg/l, hat sich in der Folgemessung nicht bestätigt. Ein Bezug zur Deponie kann daher ausgeschlossen werden. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) enthält wegen seiner geringen humantoxikologischen Bedeutung keine Anforderungen zu Zink. Als Leitwert der WHO wird der Wert 3 mg/l angegeben . Abgesehen von den v. g. im vergangenen Jahr gemessenen erhöhten Einzelwerten wird auch der niedrigere (WHO) Wert in den Hausbrunnen regelmäßig deutlich unterschritten . 5. Inwieweit gibt es Auffälligkeiten bei den Messungen, die ein Überschreiten der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung anzeigen? Auffälligkeiten haben sich an einem Brunnen im Umfeld der Deponie bei dem Parameter Vinylchlorid (VC) ergeben. Der betroffene Brunnen wurde zweimal nachuntersucht. Bei beiden Nachuntersuchungen lagen die VC-Gehalte wieder unterhalb der Nachweisgrenze. Es ist davon auszugehen, dass ein Fehler bei der Probenahme, Probenaufbereitung, Messung oder Analyse aufgetreten sein muss. Daneben zeigen die Hausbrunnen teilweise hygienisch-bakterio-logische Parameter Auffälligkeiten , die nicht mit der Deponie in Zusammenhang zu bringen sind. Das zuständige Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt ist über die Befunde informiert. Die Inhaber der Brunnen werden vom Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt aufgefordert, Kontrolluntersuchungen bzw. eine Sanierung der Wasserversorgungsanlage durchzuführen. Bei E-coli-Belastungen wird durch das Gesundheitsamt zudem darauf hingewiesen, dass das Wasser nur im abgekochten Zustand zum Trinken und zur Speisenzubereitung geeignet ist.