LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6305 14.07.2014 Datum des Originals: 11.07.2014/Ausgegeben: 17.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2365 vom 6. Juni 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/6054 Kann die kommunale Koordinierung Schulen bei der Auswahl des Portfolioinstrumentes im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in Nordrhein-Westfalen“ einschränken? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2365 mit Schreiben vom 11. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der Phase I des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in Nordrhein-Westfalen“ soll für die Berufs- und Studienorientierung aller Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ein von der jeweiligen Schule ausgewähltes und möglichst regional abgestimmtes Portfolioinstrument, zum Beispiel der Berufswahlpass, eingeführt werden. Hierzu wählt die Schule ein Portfolioinstrument entsprechend den Mindeststandards aus und legt es durch Schulkonferenzbeschluss in Absprache mit den relevanten Partnern (insbesondere der Berufsberatung) als verbindliches Instrument des schulischen Berufs- und Studienorientierungsprozesses fest. Als Portfolioinstrument, das diese Anforderungen erfüllt, ist der Berufswahlpass zu empfehlen. (aus“: Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“, Zusammenstellung der Instrumente und Angebote, Stand: 11-2012; Hrsg.: MAIS NRW). Der Berufswahlpass wird überregional standardisiert von einem Anbieter angeboten. Darüber hinaus gibt es gelungene Beispiele von Berufswahlpass-Ausgaben in einzelnen Regionen, die zum Teil unter direkter Beteiligung relevanter Akteure des regionalen Ausbildungsmarktes entstanden sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6305 2 1. Welche überregionalen Portfolioinstrumente stehen in Nordrhein-Westfalen überhaupt zur Bestellung zur Verfügung? Als überregionale Portfolioinstrumente gibt es den „Berufswahlpass NRW“ und den „Berufswahlpass“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufswahlpass. 2. Wie sind die Empfehlungen des Landes bzw. von kommunalen Koordinierungsstellen für die Anschaffung eines bestimmten Portfolioinstrumentes wettbewerbsrechtlich zu werten? Die Schulen sind an die Empfehlungen des Landes nicht gebunden. Es gibt zahlreiche Beispiele, in denen Schulen regionale Portfolioinstrumente verwenden (z.B. Dortmund oder Bochum). 3. Ist es zulässig, dass kommunale Koordinierungsstellen eine Festlegung auf ein Portfolioinstrument vornehmen, welches regionale Spezifika nicht aufweist? Die eigenverantwortlichen Schulen können das Portfolioinstrument (entsprechend der Mindestanforderungen, vgl. Broschüre des MAIS „Kein Abschluss ohne Anschluss. Zusammenstellung der Instrumente und Angebote.“, August 2013, S. 27) selbst wählen. 4. Wie stellt das Land die Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Schule über die Anschaffung des Portfolioinstrumentes sicher? Die eigenverantwortlichen Schulen entscheiden sich durch Schulkonferenzbeschluss (vgl. § 65 f. SchulG NRW) für ein Portfolioinstrument. 5. Ist es richtig, dass von der Vergütung beispielsweise des Standardelementes „Potenzialanalyse“ Geldbeträge abgezogen werden dürfen, um diesen Betrag dann für die Finanzierung eines anderen Standardelementes verwenden zu dürfen? Von der Vergütung des Standardelementes „Potenzialanalyse“ kann ein Geldbetrag abgezogen und für die Finanzierung des Portfolioinstrumentes verwendet werden.