LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6306 14.07.2014 Datum des Originals: 11.07.2014/Ausgegeben: 17.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2366 vom 6. Juni 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/6055 Wie werden Förderungen aus Bundesmitteln in das Neue Übergangsmanagement Schule-Beruf in Nordrhein-Westfalen integriert? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2366 mit Schreiben vom 11. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit sieben Referenzkommunen startete das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in Nordrhein-Westfalen“. Im Schuljahr 2013/214 sollten alle 53 kreisfreien Städte und Kreise in das „Neue Übergangsmanagement Schule-Beruf“ eingebunden sein. Bis 2016 sollen alle Schulen in Nordrhein-Westfalen hieran teilnehmen, so dass – ausweislich der Darstellung des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen – bis Ende 2018/2019 das System flächendeckend in Nordrhein-Westfalen installiert sein soll. Vorbemerkung der Landesregierung Die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2366 erfolgt bei Fragen 2 und 3 unter Einbeziehung von Informationen der für das Thema zuständigen Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit aufgrund der dortigen Zuständigkeit für Förderungen aus Bundesmitteln. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6306 2 1. Wie integrieren sich bisherige Förderungen aus Bundesmitteln (zum Beispiel für Potentialanalysen) zukünftig in die Förderung aus „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in Nordrhein-Westfalen“? Die Förderung aus dem Berufsorientierungsprogramm (BOP) des BMBF wird schrittweise in die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ integriert. Die seitens des Bundes zur Verfügung stehenden Mittel werden zum Schuljahr 2015/2016 vollständig für Potenzialanalysen und (Träger gestützte) Berufsfelderkundungen genutzt. 2. Wie integrieren sich bisherige Förderungen nach § 33 SGB III / § 48 SGB III („Berufsorientierung“) in die Förderung aus „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in Nordrhein-Westfalen“? Im November 2011 hat der Ausbildungskonsens NRW beschlossen, das „Neue Übergangssystem Schule - Beruf in NRW“ mit klaren Angebotsstrukturen und Standardelementen für alle Schülerinnen und Schüler einzuführen. Es wurde vereinbart, dass bei der flächendeckenden Realisierung die Partner im Ausbildungskonsens ihre jeweiligen Ressourcen auch im Hinblick auf die Prioritätensetzung und Programmimplementierung einbringen. Überschneidungen werden dadurch vermieden und vorhandene Instrumente besser miteinander verzahnt. Das Land und das BMBF finanzieren die Standardelemente Potenzialanalyse und Berufsfelderkundung. 3. Können Bewilligungen nach § 33 SGB III / § 48 SGB III im Jahr 2014 f. erteilt werden, wenn die Bewilligungszeiträume in 2015 f. hineinlaufen? Eine Förderung von Maßnahmen über das Kalenderjahr hinaus – bspw. schuljahresbezogen – ist möglich und wird bereits jetzt praktiziert. 4. Kann es nach Auslaufen gegebener Bewilligungen nach alten Förderwegen Neubewilligungen aus „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang SchuleBeruf in Nordrhein-Westfalen“ geben? Gemeinsam mit Partnern, die zur Kofinanzierung Geldmittel einbringen, können weiterhin themen- oder zielgruppenspezifische Zusatzangebote der vertieften Berufsorientierung umgesetzt werden. Dabei sind die Vorgaben aus der Geschäftsanweisung zu Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III (BOM) bei neu zu bewilligenden Projekten ab 2014 bindend. Seitens der Landesregierung kann es auch nach Auslaufen gegebener Bewilligungen nach alten Förderwegen Neubewilligungen aus „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule - Beruf in Nordrhein-Westfalen“ geben, sofern es sich hierbei um „Standardelemente“ der Landesinitiative handelt bzw. „alte“ Förderungen den Standards von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ entsprechen.