LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6309 14.07.2014 Datum des Originals: 11.07.2014/Ausgegeben: 17.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2384 vom 17. Juni 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat, Yvonne Gebauer und Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/6081 „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) – hat die Landesregierung bei der Umsetzung der Potenzialanalyse zu Lasten der kommunalen Koordinierungsstellen und der Schulen sehenden Auges massiven Schaden angerichtet? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2384 mit Schreiben vom 11. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der grundsätzlich zu begrüßenden Initiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) soll für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 ein Standardelement „Potenzialanalyse“ durchgeführt werden. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDPFraktion erklärte die Landesregierung, ab „dem Schuljahr 2014/2015 können alle Kommunen in NRW an KAoA teilnehmen“ (Drucksache 16/5660). Gleichzeitig teilte die rot-grüne Landesregierung auf eine weitere Nachfrage zur Ausgestaltung der Potenzialanalyse mit: „Im Rahmen der kommunalen Koordinierung wird unter Beteiligung der Schulen und der interessierten Träger abgestimmt, wie die Potenzialanalyse regional gestaltet und umgesetzt werden soll.“ (Drucksache 16/3599) Laut Rückmeldungen sind vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vor wenigen Wochen alle kommunalen Koordinierungsstellen in Kenntnis gesetzt worden, dass die bisherigen Planungen bezüglich der Träger zur Durchführung der Potenzialanalyse gestoppt werden müssten. Demnach entspräche das Verfahren zur Auswahl der Träger nicht den Förderrichtlinien des ESF. Übergangsregelungen seien demnach nach EU-Vorgaben nicht möglich, es müssten Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6309 2 Die bisherigen Absprachen zwischen Schulen, Trägern und kommunaler Koordinierung sind damit offensichtlich hinfällig. Es stellen sich daher die Fragen, ob die Landesregierung auf die entsprechenden EU-Vorgaben hingewiesen oder aber massive Planungsfehler unterlaufen sind, welcher finanzieller und zeitlicher Schaden hierdurch entstanden ist und was diese Vorgänge für die betroffenen Akteure in den Kommunen bedeuten. Vorbemerkung der Landesregierung Die Europäische Kommission verlangt für den Einsatz der ESF-Mittel, dass der Europäische Sozialfonds transparent und für alle zugänglich kommuniziert wird. Diese Forderung ist allerdings keine EU-spezifische Vorgabe, sondern ist gleichzeitig der Grundgedanke des Vergaberechts . Somit kann nur dann von einem Stopp der bisherigen Planungen gesprochen werden, wenn Leistungen vor Ort ohne ein notwendiges Ausschreibungsverfahren vergeben werden sollten . Mit der diesjährigen Verpflichtung auf ein Vergabeverfahren soll dieser Grundsatz sichergestellt werden. 1. In welchen Formen hat die Landesregierung vor dem genannten Stopp der bishe- rigen Planungen bei der Trägerauswahl die kommunalen Akteure auf entsprechende EU-Vorgaben dezidiert hingewiesen? Die Information der kommunalen Akteure erfolgte (i.S. einer Vorankündigung) erstmalig im Rahmen der landesweiten Regionaltreffen im Februar 2014; darüber hinaus schriftlich im Infobrief „KAoAdirekt Nr. 1“ mit E-mail vom 06. Mai 2014. 2. Wenn sie dies nicht getan hat, warum nicht? - Entfällt, siehe Antwort zur 1. Frage. 3. Welcher finanzielle Schaden – inklusive des Arbeitsaufwandes der Akteure vor Ort – entsteht aus Sicht der Landesregierung durch die Hinfälligkeit der bisherigen Planungen? Ein finanzieller Schaden wird nicht gesehen. Insbesondere durch die Nutzung von Vergabeverfahren wird für alle Beteiligten ein wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz garantiert. 4. Nach welchen Kriterien wurden Träger bisher ausgewählt, die nicht den Förder- richtlinien der EU entsprechen? Maßgeblich für die Förderung ist die ESF-Förderrichtlinie. Die dort festgelegten und durch den Zuwendungsbescheid konkretisierten Regelungen berücksichtigen u.a. auch die EUVorgaben . Insbesondere die Pflicht zur Ausschreibung wird in den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid festgelegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6309 3 Gegenüber der diesjährigen Vorgabe, dass die Durchführung der Potenzialanalysen auszuschreiben ist, bestand im letzten Jahr die Möglichkeit, dass die Träger, die die Potenzialanalyse durchführten, den entsprechenden Antrag in Absprache mit der Kommunalen Koordinierung und den Schulen selbst stellten. Mit Blick auf eine flächendeckende Umsetzung und auf Grund von Beanstandung dieses Verfahrens durch die prüfenden Stellen war das Verfahren anzupassen. 5. Was bedeutet die Hinfälligkeit der bisherigen Planungen für die von der Landesregierung angekündigte Umsetzung ab dem Schuljahr 2014/2015? Grundsätzlich sind die bisherigen Planungen nicht hinfällig. So haben die Kommunen die Möglichkeit, die Leistung selbst auszuschreiben oder die Leistung vom Zuwendungsempfänger , der die Ausschreibung zentral anbietet, abzurufen. Die bisherigen Planungen können somit in das Verfahren eingebracht werden.