LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/633 20.08.2012 Datum des Originals: 15.08.2012/Ausgegeben: 23.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 148 vom 17. Juli 2012 des Abgeordneten Bernd Krückel CDU Drucksache 16/273 Neuorganisation der Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 148 mit Schreiben vom 15. August 2012 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Dem Organisationserlass der Landesregierung vom 22. Juni 2012 (Landtagsvorlage 16/29) ist zu entnehmen, dass ein Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr als oberste Landesbehörde neu gebildet wird. Ministerpräsidentin hierzu erklärt, dass mit der Aufspaltung des Ministeriums nur drei Stellen geschaffen werden: die des Ministers, des Staatssekretärs und des Büroleiters. Die Kosten würden an anderer Stelle in den Häusern erwirtschaftet (vgl. General-Anzeiger vom 13. Juni 2012, Interview mit Ministerpräsidentin Kraft). Mit der Umorganisation sind aber alleine durch die Umzüge der betroffenen Mitarbeiter sowie die Einrichtung und Umgruppierung der entsprechenden Stellen in den Querschnittsreferaten erhebliche Kosten zu Lasten des Landeshaushalts verbunden. 1. Wie viele Mitarbeiter der obersten Landesbehörden sind von den anstehenden Umzügen betroffen? 2. Wie viel kosten die geplanten Umzüge? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/633 2 3. Welche Haushaltsmittel sollen zur Finanzierung der geplanten Umzüge bereitgestellt werden? (Bitte bezeichnen Sie die jeweiligen Haushaltsmittel genau nach Einzelplan, Kapitel, Titel und Zweckbestimmung.) Die Landesregierung hatte bereits in ihrer Antwort vom 13. August 2010 auf die Kleine Anfrage 9 (Drucksache 15/81) erläutert, dass - wie in früheren Fällen der Neubildung der Landesregierung - für die Unterbringung neu gebildeter Ressorts Lösungen gesucht werden, die einerseits den funktionalen Bedürfnissen der Ministerien gerecht werden, die andererseits mit geringst möglichem Aufwand zu realisieren sind. Dieser Anspruch bedingt, dass adäquate Unterbringungslösungen einen gewissen zeitlichen Vorlauf für Planung und Abstimmung benötigen. Auch in zurückliegenden Legislaturperioden waren nicht alle Ministerien mit allen Organisationseinheiten jeweils geschlossen in einem Dienstgebäude untergebracht. Die Planungen, welche Umzüge notwendig werden, um für das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr eine den genannten Zielen entsprechende Unterbringung zu erreichen, sind noch nicht abgeschlossen. Aussagen darüber, welche Abteilungen und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Umzügen tatsächlich betroffen sein werden und zu den dadurch entstehenden Kosten, sind derzeit noch nicht möglich. 4. Wie viele neue Stellen werden in Folge der Umorganisation geschaffen? (Bitte einzeln mit genauer Bezeichnung auflisten.) 5. Welche Haushaltsmittel sollen zur Finanzierung der neuen Stellen bereitgestellt werden? (Bitte bezeichnen Sie die jeweiligen Haushaltsmittel genau nach Einzelplan , Kapitel, Titel und Zweckbestimmung.) Wie die Landesregierung in ihrer Antwort vom 10. Juni 2012 auf die Kleine Anfrage 26 (Drucksache 16/195) erläutert hat, sind neue Stellen für einen Minister, einen Staatssekretär und einen Persönlichen Referenten erforderlich, die aus dem Budget beider Ministerien erwirtschaftet werden. Es entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.