LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6342 18.07.2014 Datum des Originals: 17.07.2014/Ausgegeben: 23.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2356 vom 30. Mai 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/6030 Förderung von Fotovoltaikanlagen an Autobahnen und Eisenbahnen Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2356 mit Schreiben vom 17. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auch nach der Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) soll es möglich sein, dass auf Ackerflächen, die an Autobahnen oder Schienenwegen liegen, auf einer Breite von bis zu 110m Entfernung von der äußersten befestigten Fahrbahn weiterhin Fotovoltaikanlagen mit entsprechender Einspeisevergütung errichtet werden dürfen. Damit fallen für die Landwirtschaft wichtige Flächen weg. Ein weiterer Rückgang der Anbauflächen durch die fortgeschriebene Förderpraxis ist zu befürchten. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung sieht die Photovoltaik (PV) als einen wichtigen Baustein innerhalb des weiteren Ausbaus Erneuerbarer Energien in Nordrhein-Westfalen. Gerade in Bezug auf PVFreiflächenanlagen ist sie sich jedoch der Konkurrenz mit anderen Nutzungsmöglichkeiten bewusst. Daher werden im Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Einschränkungen für die Nutzung der Fotovoltaik in der Freifläche festgelegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6342 2 1. Wie viele Fotovoltaikanlagen, die an Autobahnen und Eisenbahntrassen liegen, gibt es in Nordrhein-Westfalen? Nach Auskunft des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gibt es derzeit in Nordrhein-Westfalen 41 Fotovoltaikanlagen entlang von Autobahnen und Eisenbahntrassen. 2. Wie viel Fläche geht durch diese Anlagen der Landwirtschaft verloren? Von den 41 Fotovoltaikanlagen befinden sich 15 Anlagen auf insgesamt 38 ha großen, ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen. 3. Inwieweit sind der Landesregierung weitere Planungen, die auf den Bau von Foto- voltaikanlagen am Rande von Autobahnen und Eisenbahnen zielen, bekannt? Der Landesregierung sind keine Planungen von Fotovoltaikanlagen am Rande von Autobahnen und Eisenbahnen bekannt. 4. Wie steht die Landesregierung vor dem Hintergrund anhaltend hoher Pachtpreise und eines unverändert hohen Flächendrucks zu dieser Praxis? Das Ziel der Landesregierung bis 2025 etwa 30 % des Stroms aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen, erfordert u.a. einen deutlichen Ausbau der Fotovoltaik. Dazu eignen sich neben Dachflächen insbesondere bereits vorbelastete Freiflächen wie Randstreifen von Infrastrukturtrassen , Deponien, Halden und Konversionsflächen. Aus Sicht der Landesregierung kann ein relativ hoher Energieertrag je Flächeneinheit die Erschließung dieses Potentials rechtfertigen . Daher ermöglicht der aktuelle Entwurf des LEP die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie entlang von Bundesfernstraßen oder Hauptschienenwegen. 5. Wie viele Fotovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden gibt es in Nordrhein- Westfalen? Nach Informationen der Landesregierung gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Fotovoltaikanlage an einer Lärmschutzwand. Hierbei handelt es sich um eine Anlage der Deutschen Bahn in Duisburg-Ruhrort mit einer Leistung von 155 kWP. Die Potenzialstudie zur Solarenergie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ermittelt entlang von Lärmschutzwänden ein PV-Potenzial von etwa 10 MWP.