LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6350 21.07.2014 Datum des Originals: 18.07.2014/Ausgegeben: 24.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2337 vom 21. Mai 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/5940 IT-Einsatz in den Kommunen im Bereich gesundheitlicher Verbraucherschutz Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2337 mit Schreiben vom 18. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Integrierte Datenverarbeitungssystem Verbraucherschutz (IDV) ist auch nach mehreren Jahren noch immer nicht eingeführt. Es befindet sich nach wie vor in der Pilotphase. 27 Kommunen arbeiten aber bereits mit einer vom Land bislang kostenlos zur Verfügung gestellten Software der Firma Balvi. Diese Kommunen sind hierbei über entsprechende Datenleitungen mit einem Server des Landes verbunden. Vertragspartner der Kommunen ist demgemäß nicht der Software-Anbieter, sondern das Land NRW. Diese Lösung wird in Fachkreis auch „Balvi zentral“ genannt. Während das Land das IDV-System überhaupt nicht an den Start bekommt, gibt es Berichte, dass auch der Umgang mit dem System „Balvi zentral“ nicht optimal läuft. So war das System wg. Wartungsarbeiten bzw. dem Aufspielen einer neuer Software von Donnerstag, den 10. April ab 16:00 Uhr bis Freitag, den 11. April nachmittags, nicht nutzbar. Im Herbst 2012 hat das Ministerium den Kommunen für den mobilen Einsatz des Kontrollpersonals in der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Hardware (Laptops) leihweise zur Verfügung gestellt. Dafür wurden in den Landeshaushalt 2012 eigens 750.000 € eingestellt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6350 2 Nunmehr, 2014, aber wird von den mobilen Einsatz der Lebensmittelüberwachung eine Software angeschafft, die für Tablet-PC´s optimiert und somit für die im Herbst 2012 angeschafften PC´s nicht optimal geeignet ist. Vorbemerkung der Landesregierung Zum aktuellen Sachstand bezüglich des Ausbaus von IDV hat die Landesregierung zuletzt in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2282 der Abgeordneten Christine Schulze Föcking, CDU („Integriertes Datenverarbeitungssystem Verbraucherschutz (IDV) weiter offline“) Stellung genommen. Die von der Fragestellerin in Abrede gestellte Kompatibilität der Software auf mobilen Endgeräten ist nicht zutreffend. Die Software Balvi Mobil XT ist für Windows-Betriebssysteme ausgelegt und sowohl auf Laptops wie Tablet-PC‘s einsetzbar (s. Frage 3). 1. Warum musste das System BALVI iP zwingend an den Werktagen Donnerstag und Freitag gewartet werden, so dass es für die Arbeit der kommunalen Lebensmittelüberwachung nicht zur Verfügung stand? Bei den durchgeführten Arbeiten handelte es sich nicht um Wartungen, sondern um die Umstellung des Systems auf eine neue Datenbankbasis. Ein solcher Prozess kann nicht unbedingt störungsfrei am Wochenende durchgeführt werden. Sollte es in diesem Prozess zu Schwierigkeiten kommen, bestünde die große Gefahr, dass die Programme in der darauf folgenden Woche nicht nutzbar wären. 2. Wie viele Mittel wurden seit Herbst 2012 für den Erwerb von Laptops des Kontrollpersonal in der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung verausgabt? Es wurden 257.615,53 € für den Erwerb von Notebooks verausgabt. 3. Wie hoch ist das finanzielle Volumen der Anschaffung der Software Balvi Mobil XT, die nicht optimal für Tablet-PC’s geeignet ist? Die Eignung der Software Balvi Mobil XT hängt nicht vom verwendeten Gerät ab (Laptop oder Tablet-PC). Die Software ist für Windows-Betriebssysteme ausgelegt. Diese Software ist damit geeignet, auf den vom Land erworbenen Notebooks genutzt zu werden. Wenn die 27 jetzt mit Balvi iP des Landes arbeitenden Kommunen die Balvi Mobil XT-Software nutzten, würde dies insgesamt ca. 200.000 € kosten. 4. Welche weiteren finanzwirksamen Investitionen im Bereich der Lebensmittelüberwachung für Soft- und Hardware sind geplant? Zurzeit sind keine weiteren Investitionen im Bereich Lebensmittelüberwachung für Soft- und Hardware geplant. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6350 3 5. Inwieweit nimmt das Land beim IDV-Projekt bzw. der Anschaffung von Hard- und Softwarelösungen für den Bereich des Veterinär- und Lebensmittelüberwachung externe Hilfe in Anspruch? Das Land nimmt regelmäßig externe Hilfe bei Datenverarbeitungsprojekten in Anspruch. So beteiligt sich das Land an der Länderarbeitsgruppe IuK (Informations- und Kommunikationstechnik) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz. Außerdem gibt es in diesem Bereich eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) und anderen Bundesbehörden. Darüber hinaus werden für Fragen der IT-Sicherheit externe, private Anbieter, die Kommunen und der Landesbeauftragte für Datensicherheit und Informationssicherheit (LDI) in Anspruch genommen. Bei allen weiteren Fragen, die IT-technisch relevant sind, erfolgt eine Hilfestellung vor allem auch durch IT.NRW.