LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6353 21.07.2014 Datum des Originals: 18.07.2014/Ausgegeben: 24.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2394 vom 20. Juni 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat, Karlheinz Busen und Henning Höne FDP Drucksache 16/6108 Dioxingrenzwertüberschreitung bei einem Legehennenbetrieb im Kreis MindenLübbecke – was sagt die Landesregierung? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2394 mit Schreiben vom 18. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuellen Presseberichten zufolge soll es bei einem Legehennen-Biobetrieb im Kreis Minden-Lübbecke (Regierungsbezirk Detmold) zu einer Dioxin-Grenzwertüberschreitung gekommen sein (vgl. Bericht der Neue Westfälische vom 19.06.2014). Ausweislich dieser Berichterstattung habe eine „unmittelbare Gefahr für den Verbraucher durch den Verzehr einzelner belasteter Eier nach bisherigen Erkenntnissen nicht bestanden“. Der Sprecher des Umweltministeriums wird in dem Pressebericht damit wiedergegeben, dass „Dioxine in der Wissenschaft als Krebsmotoren gelten“. Auf Anfrage der Neue Westfälische habe der Sprecher des Kreises Minden-Lübbecke mitgeteilt, dass Futtermittel und Eier aus dem Betrieb beprobt worden seien und überprüft werde, wo der Betrieb seine Futtermittel eingekauft habe. Die im Handel befindlichen Eier seien aus dem Verkehr genommen worden. 1. Wann lagen dem Betrieb die ersten Probenergebnisse zur Dioxinbelastung aus der Eigenkontrolle vor? Die Probenergebnisse lagen dem Betrieb am Nachmittag des 17.06.2014 vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6353 2 2. Welche Maßnahmen zum Zwecke einer größtmöglichen Vorsorge-, Transparenz- und Informationsstrategie wurden ergriffen (bitte chronologisch auflisten nach Maßnahmen des Betriebes und der zuständigen Behörden)? Maßnahmen am späten Nachmittag des 17.06.2014: 1. Sperre aller vorhandenen Eier und stiller Rückruf der sich bereits im Handel befindlichen Eier durch den Betrieb 2. Amtliche Probenahme von Eiern nach Absprache mit dem Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) 3. Amtliche Futtermittelprobenahme 4. Erste Ursachenermittlung im Bestand, Vor-Ort-Kontrolle Die Proben wurden am 18.06.2014 dem CVUA MEL durch Kurier überbracht. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat am 18.06.2014 in Form einer Pressemitteilung auf der MKULNV-Homepage über die Stempelnummern der betroffenen Ställe informiert. Nach Vorliegen der amtlichen Untersuchungsergebnisse am 23.06.2014 wurde die Sperre für zwei unbelastete Standorte wieder aufgehoben. Auch die Eier des dritten Standortes sind verkehrsfähig. Diese werden allerdings im Einvernehmen mit dem Betreiber vor erneuter Inverkehrgabe noch einmal nachuntersucht, da der Befund nur knapp unterhalb des Höchstgehalts liegt. Die Ermittlungen zur Feststellung der Eintragsursache dauern an. 3. Wie viele in den Handel gelangten Eier konnten nicht zurückgerufen werden? Es wurden sämtliche in den Handel gelangten Eier zurückgerufen. Darüber hinaus wurden die Verbraucherhaushalte durch die Veröffentlichung der Printnummern informiert. Im Rücklauf befinden sich Eier aller drei Printnummern. 4. Vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission eine Reform der EG-Öko- Verordnung anstrebt, die zu erheblichen Erschwerungen für Bioproduzenten führt, aber auch strengere Grenzwerte vorsieht: wie bewertet die Landesregierung den Verordnungsentwurf im Hinblick, ob er dazu beiträgt, dass Verbraucher künftig vor Dioxinbelastungen effektiver geschützt werden? Der Entwurf der Kommission für die Revision der "EU- Verordnung Ökologischer Landbau" sieht im Artikel 20 die Einführung von "Schwellenwerten" für Bio-Produkte vor, die Rückstände von im Ökolandbau nicht zugelassenen Betriebsmitteln, z.B. Pflanzenschutzmitteln, enthalten. Gemäß Kommissionsvorschlag sollen die in der Richtlinie 2006/125/EG festgelegten Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände in Säuglingsund Kleinkindernahrung Anwendung finden. Der Verordnungsentwurf enthält keine Angaben zu "strengeren Grenzwerten" für Umweltkontaminanten wie Dioxin. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6353 3 5. Wie viele Fälle mit Höchstgehaltsüberschreitungen von Dioxinen oder PCB bei Eiern gab es in nordrhein-westfälischen Legehennenbetrieben seit dem Jahr 2010 (Darstellung bitte differenziert nach Haltungsformen: Bodenhaltung, Freilandhaltung, Volierenhaltung und Biohaltung)? Seit 2010 sind hier insgesamt 10 nordrhein-westfälische Betriebe mit Höchstgehaltüberschreitungen bekannt geworden. Davon sind 6 Bio-Betriebe und 4 Betriebe mit konventioneller Freilandhaltung. Andere Haltungsformen waren nicht auffällig.