LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6372 22.07.2014 Datum des Originals: 21.07.2014/Ausgegeben: 25.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2386 vom 17. Juni 2014 der Abgeordneten Angela Freimuth, Yvonne Gebauer und Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/6084 Warum ergibt bei der rot-grünen Landesregierung 3 + 6 = 112? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2386 mit Schreiben vom 21. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Sicherung der notwendigen Fachlehrkräfte für einzelne Fächer stellt eine zentrale Aufgabe dar. Diese Sicherung ist natürlich – neben weiteren Möglichkeiten wie zum Beispiel der Seiteneinstieg – insbesondere von einer Gewinnung von Nachwuchslehrkräften im Verhältnis zu den altersbedingten Berufsaustritten zu bewerten. In der Kleinen Anfrage 2232 wurde unter dem Titel „Werden zukünftig genügend Physiklehrerinnen und -lehrer zur Verfügung stehen?“ nach den aus Altersgründen zu erwartenden Berufsaustritten sowie nach den Lehramtsstudentinnen und –studenten gefragt, die in den vergangenen 5 Jahren ein Lehramtsstudium mit dem Fach Physik abgeschlossen haben. Die Landesregierung hat erklärt, dass zu den aus Altersgründen aus dem Dienst ausscheidenden Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung im Fach Physik keine jahresbezogenen Prognosen vorlägen. Allerdings wurde freundlicherweise eine voraussichtliche Zahl der – unbefristet beschäftigten – Lehrkräfte im Alter von 58 und älter benannt, die durchschnittlich bis zum Jahr 2020 in den Ruhestand eintreten werden – demnach jährlich 313. Gleichzeitig wurde die Zahl der jährlichen Absolventinnen und Absolventen im Fach Physik nach Lehrämtern für die Jahre 2008-2012 benannt und nach Abschlüssen sowie nach einzelnen Universitäten aufgelistet. Abschließend werden die absoluten Zahlen aufsummiert (so z.B. für das Jahr 2012 334 Absolventinnen und Absolventen). So entsteht der Eindruck, dass die Zahl der Absolventinnen und Absolventen in etwa der Zahl der zukünftigen Berufsaustritte entspricht – offenbar müsste man sich demnach vermeintlich geringe Sorgen um die Sicherung der Fachlehrkräfte in Physik machen – auch wenn offensichtlich die Tendenz in den letzten Jahren rückläufig ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6372 2 Dieser Eindruck wird jedoch auch durch eine genauere Durchsicht der Absolventenzahlen der Landesregierung getrübt. Alleine an der Universität Bielefeld sollen rund ein Drittel aller Absolventen und Absolventinnen einen Abschluss erlangt haben. Man wundert sich allerdings über die Aufrechnung der Absolventenzahlen, die auch in die Gesamtzahlen miteinfließen. So haben bezüglich der unterschiedlichen Abschlüsse im Jahr 2008 demnach 7, 2, 1 sowie 1 Absolventen und Absolventinnen den jeweiligen Abschluss erreicht; als Gesamtzahl taucht für die Universität Bielefeld jedoch die Zahl 41 auf. In den Folgejahren verhält es sich ähnlich: Für das Jahr 2012 werden so z.B. 3 und 6 Abschlüsse genannt, als Gesamtzahl werden jedoch 112 Abschlüsse ausgewiesen. Daher stellt sich die Frage, ob hier versehentlich Abschlussformen vergessen wurden oder aber, ob die gesamte Tabelle fehlerhaft ist. Wenn dem so ist, wäre auch die Gesamtzahl der Absolventen und Absolventinnen deutlich niedriger und die Situation der Versorgung mit Fachlehrkräften deutlich problematischer. An den übermittelten Absolventinnen- und Absolventenzahlen überrascht ferner auch die genannte beziehungsweise die gezählte Form der Abschlüsse. Es wurde nach Absolventinnen und Absolventen gefragt, die ein Lehramtsstudium mit dem Fach Physik abgeschlossen haben. In großer Zahl werden an unterschiedlichen Universitäten Absolventinnen und Absolventen genannt und gezählt, die einen entsprechenden Bachelorabschluss erworben haben. Insofern stellt sich die Frage, ob und welche Unterscheidung die Landesregierung zwischen einem Bachelorabschluss und einem „weiterreichenden“ Abschluss vornimmt. 1. Sind in der Beantwortung der genannten Kleinen Anfrage 2232 bei der Übermittlung der Absolventinnen- und Absolventenzahlen der Universität Bielefeld Abschlüsse bzw. entsprechende Abschlusszahlen unberücksichtigt gelassen worden? Durch einen redaktionellen Fehler ist eine Zeile mit den Daten der Bachelorabsolventen der Universität Bielefeld nicht ausgewiesen worden. Die Gesamtzahl der Absolventen in Lehramtsstudiengängen an der Universität Bielefeld ist korrekt. 2. Wenn ja, könnte die Landesregierung die gesamten Zahlen erneut vollständig bereitstellen? Die Zahl der jeweiligen Absolventen und Absolventinnen in den Prüfungsjahren 2008 bis 2012 ist in der beigefügten korrigierten Tabelle ausgewiesen. 3. Wenn nein, wie sehen die tatsächlichen Zahlen der damals erfragten Daten aus? siehe Frage 2. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6372 3 4. Unterscheidet die Landesregierung bei einem abgeschlossenen Lehramtsstudium an Hochschulen zwischen Bachelor und „weiterreichenden“ Abschlüssen? Ja. Die Landesregierung lässt gemäß Lehrerausbildungsgesetz (LABG, von 2002 und 2009) nur Absolventinnen und Absolventen einer Ersten Staatsprüfung oder eines Abschlusses als MA of Education zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt zu. 5. Wenn sie dies tut, warum zählt die Landesregierung dann in der genannten Form alle die genannten Abschlüsse unterschiedslos auf? Im Kontext zur Frage 3 der Kleinen Anfrage 2232, in der nach der Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger gefragt ist, wurden der Vollständigkeit halber auch die Abschlüsse in polyvalenten Bachelorstudiengängen an den Universitäten Bielefeld, Bochum, Dortmund, Münster und Wuppertal ausgewiesen, da auch sie zu einem weiterführenden Lehramtsstudium qualifizieren. Die Tabelle zu Frage 2 ermöglicht die Unterscheidung sämtlicher in Frage kommender Abschlüsse im Lehramtsbereich.